Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie werde ich Betreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Leser,
neben meinem Job als Beamter im Personalwesen einer Behörde möchte ich gerne noch etwas nützliches im sozialen Bereich ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 03.02.2009
Ort: Eckersdorf bei Bayreuth
Beiträge: 1
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Liebe Leser,
neben meinem Job als Beamter im Personalwesen einer Behörde möchte ich gerne noch etwas nützliches im sozialen Bereich machen Ich denke, dass ich als Betreuer mein Fachwissen gut einbringen kann. Zunächst möche ich als ehrenamtlicher Betruer wirken und später, wenn es mein Dienstherr nicht verbietet, als berufsmäßiger Betreuer arbeiten. Anfragen bei Betreuungsvereinen und den Betreuungsbehörden waren nicht erfolgreich. Diese Stellen brauchen keine Berufsbetreuer. Eine Anfrage beim Richter eines Vormundschaftsgerichtes war dagegen schon fruchtbarer. Der Richter meinte, alle Bewerber die sich bei ihm gemeldet haben sind mittlerweile schon berufsmäßige Betreuer. Der Richter hat mich in seiner Betreuerliste aufgenommen. Was meint Ihr? Ist das der richtige Weg um in absehbarer Zeit berufsmäßiger Betreuer zu werden? Wie seit Ihr zum Berufsbetreur geworden? Ich freue mich auf Euere Antworten? Danke! Gruß Siegfried1001 |
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#2 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,191
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Lieber Schreiber,
mich nervt die Frage, weil sie hier schon so oft beantwortet wurde. Es gibt eine Suchfunktion. Und mich nervt die fehlerhafte Rechtschreibung, nicht so prickelnd für einen ehemaligen personalsachbearbeitenden Beamten. Um es kurz zu machen: es gibt viele, die Berufsbetreuer werden wollen. Es ist offenbar reine Glückssache, ob das dann auch klappt. Aber zuerst würde ich das mit dem Dienstherren abklären, sonst bleiben ja noch die ehrenamtlichen Betreuungen. Gruss Andreas PS: merkt man, dass ich schlechte Laune habe ? ![]()
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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JA!
Zunächst einmal Herzlich Willkommen Siegfried! Wäre denn die berufsmässige Führung von Betreuungen mit den dienstlichen Belangen einer Behörde vereinbar? Mehr kann ich zum Thema nicht beitragen. Und ja, Andreas hat Recht. Suchfunktion benutzen! Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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#4 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Holla die Waldfee.
Andreas, etwas Lindenblütentee, eine Massage, Entspannungsmusik? Müssen wir uns sorgen? Such das Gespräch; wir sind bei Dir, es muss raus, das tut bestimmt ein Stückweit gut . Ich rate übrigens zur Stichwortsuche. Ansonsten ist die Vorstellung beim Richter doch ok. Dieser entscheidet über die Einsetzung des Betreuers. Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#5 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 429
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| berufsbetreuer, ehrenamt, ehrenamtlicher betreuer, selbständigkeit |
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