Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufwandspauschale im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ich habe die gesetzl. Betreuung für meinen Sohn seit 2007.
Im Jahr 2007 habe ich eine Aufwandspauschale aufgrund eines ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 18.02.2009
Ort: NRW
Beiträge: 3
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Hallo ich habe die gesetzl. Betreuung für meinen Sohn seit 2007.
Im Jahr 2007 habe ich eine Aufwandspauschale aufgrund eines Vordruckes den ich ausfüllen musste erhalten und gedacht danach geht es automatisch. 2008 musste ich einen Betreuungsbericht ausfüllen, habe aber keine Aufwandspauschale erhalten. Nun muss ich wieder einen Bericht ausfüllen. Kann ich dabei einfach ein Schreiben aufsetzen zwecks Beantragung der Aufwandspauschale? |
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Gast
Beiträge: n/a
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JA! Automatisch wird nichts gezahlt. Immer nur auf Antrag!
Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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#3 |
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Administrator / Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,100
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Hallo,
für 2008 kann die Pauschale noch bis zum 31.03.2009 geltend gemacht werden. Hier das Merkblatt http://www.justiz.nrw.de/BS/formular...haft/vs_5c.pdf und hier ein Vordruck http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...937433_L20.pdf Schöne Grüße Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#4 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 18.02.2009
Ort: NRW
Beiträge: 3
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Danke für die Antworten
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 52
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Danke Kohlenklau für die beiden Links.
Ich wusste auch nicht, das die erheblichen Aufwendungen, durch Arztfahrten, Fahrten zum Anwalt, und Fahrten zur Gerichtsverhandlungen einem erstattet werden können. Nur wie kann ich das glaubhaft belegen, es wird ja nichts nutzen, wenn ich dies nur eintrage und es niemand abzeichnen kann. |
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#6 |
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Administrator / Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,100
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Hallo Tanzmaus,
als ehrenamtliche Betreuerin kannst Du nur die Pauschale (323 €/Jahr) oder Deine Einzelaufwendungen abrechnen. Belegen kannst Du das doch durch Ladungen vom Gericht, Schreiben des Rechtsanwaltes oder Quittungen. Es muß halt immer nur ein Bezug zu Deinem Amt da sein und die Aufwendungen müssen notwendig sein. Aus Freundlichkeit vier mal im Monat Wäsche in's Krankenhaus bringen wird sicherlich nicht erstattet. Begleitung zum Arzt, nun ja. Deine Fahrt zum Arzt, weil Du eine Einwilligung geben mußt, ja. Weil es für den Betreuten bequemer ist, nein. Gruß Kohlenklau
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