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Aufwandspauschale

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufwandspauschale im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ich habe die gesetzl. Betreuung für meinen Sohn seit 2007. Im Jahr 2007 habe ich eine Aufwandspauschale aufgrund eines ...


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Alt 18.02.2009, 11:20   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 18.02.2009
Ort: NRW
Beiträge: 3
Standard Aufwandspauschale

Hallo ich habe die gesetzl. Betreuung für meinen Sohn seit 2007.
Im Jahr 2007 habe ich eine Aufwandspauschale aufgrund eines Vordruckes den ich ausfüllen musste erhalten und gedacht danach geht es automatisch.
2008 musste ich einen Betreuungsbericht ausfüllen, habe aber keine
Aufwandspauschale erhalten. Nun muss ich wieder einen Bericht
ausfüllen. Kann ich dabei einfach ein Schreiben aufsetzen zwecks Beantragung der Aufwandspauschale?
Cindrella ist offline  
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Alt 18.02.2009, 11:53   #2
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

JA! Automatisch wird nichts gezahlt. Immer nur auf Antrag!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 18.02.2009, 23:39   #3
Administrator / Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,100
Standard

Hallo,

für 2008 kann die Pauschale noch bis zum 31.03.2009 geltend gemacht werden.
Hier das Merkblatt
http://www.justiz.nrw.de/BS/formular...haft/vs_5c.pdf

und hier ein Vordruck
http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...937433_L20.pdf

Schöne Grüße
Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

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Kohlenklau ist offline  
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Alt 19.02.2009, 13:44   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 18.02.2009
Ort: NRW
Beiträge: 3
Standard Aufwandspauschale

Danke für die Antworten
Cindrella ist offline  
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Alt 25.02.2009, 23:37   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 52
Standard Aufwandspauschale

Danke Kohlenklau für die beiden Links.

Ich wusste auch nicht, das die erheblichen Aufwendungen, durch Arztfahrten, Fahrten zum Anwalt, und Fahrten zur Gerichtsverhandlungen einem erstattet werden können.

Nur wie kann ich das glaubhaft belegen, es wird ja nichts nutzen, wenn ich dies nur eintrage und es niemand abzeichnen kann.
Tanzmaus ist offline  
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Alt 26.02.2009, 10:31   #6
Administrator / Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,100
Standard

Hallo Tanzmaus,

als ehrenamtliche Betreuerin kannst Du nur die Pauschale (323 €/Jahr) oder Deine Einzelaufwendungen abrechnen. Belegen kannst Du das doch durch Ladungen vom Gericht, Schreiben des Rechtsanwaltes oder Quittungen. Es muß halt immer nur ein Bezug zu Deinem Amt da sein und die Aufwendungen müssen notwendig sein. Aus Freundlichkeit vier mal im Monat Wäsche in's Krankenhaus bringen wird sicherlich nicht erstattet. Begleitung zum Arzt, nun ja. Deine Fahrt zum Arzt, weil Du eine Einwilligung geben mußt, ja. Weil es für den Betreuten bequemer ist, nein.

Gruß
Kohlenklau
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Kohlenklau ist offline  
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