Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufwandsentschädigung bei Betreuungsdauer von unter einem Jahr im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallihallo!
Ganz neu hier und schon eine Frage.....
Ich habe im März des letzten Jahres eine neue ehrenamtliche Betreuung übernommen. ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 25.02.2009
Beiträge: 4
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Hallihallo!
Ganz neu hier und schon eine Frage..... Ich habe im März des letzten Jahres eine neue ehrenamtliche Betreuung übernommen. Ich bin mit der Dame weder verwandt noch verschwägert. Mitte Februar ist meine Betreute nach kurzer Krankheit leider verstorben. Die Rechnungslegung bzw. den Jahresbericht hätte ich ja jetzt in zwei-drei Wochen abgeben müssen. Nun schreibt mir das Amtsgericht, dass ich die Unterlagen an die Erben aushändigen soll, meinen Betreuerausweis und eine Sterbeurkunde beim Gericht abgeben soll, na klar, das Vermögensverzeichnis auch - und das wäre es dann. Versteht mich bitte nicht falsch, ich führte die Betreuung nicht wegen dem Geld! Und dass ich keinen Anspruch habe auf die volle Pauschale, ist auch klar. Aber - ich hatte im letzten Jahr schon etliche Auslagen, die ich natürlich gerne erstattet hätte. Besonders in den letzten Wochen fiel sehr viel an, was mit z.T. schon recht hohen Auslagen verbunden war. Wie funktioniert das denn jetzt mit der Aufwandsentschädigung? Das Gericht schreibt da in seinem Schreiben nichts von. Bei meinem anderen Betreuten bekam ich immer so ein Formular, auf das ich meine Bankdaten eingetragen habe und dann wurde die Pauschale überwiesen. Steht mir in einem solchen Fall keine Aufwandsentschädigung zu? Oder nur ein Prozentsatz (11/12 oder so)? Muss ich die mir entstandenen Auslagen Punkt für Punkt nachweisen? Meine verstorbene Betreute verfügte über kein nennenswertes Vermögen, die Staatskasse hätte daher die Pauschale übernehmen müssen. Vielen Dank für Eure Antworten! LG, Moonie |
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Berufsbetreuerin, Studentin Soziale Arbeit/ Sozialpädagogik
Registriert seit: 22.08.2007
Ort: Plauen
Beiträge: 196
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Natürlich steht dir die Aufwandsentschädigung für die Zeit, in der du die Dame betreut hast, zu. Dazu stellst du denselben Antrag bei Gericht, wie sonst auch, das Formular bekommst du dort sicher, wenn du nachfragst.
Der genaue Betrag wird dann errechnet anteilig für die Zeit während der du tätig warst. LG Nadine |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 25.02.2009
Beiträge: 4
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Vielen Dank!
Dann hat das Amtsgericht wohl einfach nur vergessen, die entsprechenden Forumare, die sie sonst immer beipacken, auch dieses Mal mitzuschicken. Ich werde dann mal freundlich anfragen. Viele Grüße! Moonie |
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