Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungslegung Umzug ins Heim im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, meine Betreute zieht nach 3 Monaten ins Heim. Wie gehe ich mit der Rechnungslegung um.
Gilt der Einzug ins ...
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#1 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 134
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Hallo, meine Betreute zieht nach 3 Monaten ins Heim. Wie gehe ich mit der Rechnungslegung um.
Gilt der Einzug ins Heim dann wieder als 1. Monat oder berechnet sich der Stundensatz nach dem 4. Betreuungsmonat ? Viele Grüße Dora |
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#2 |
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Einsteiger
Registriert seit: 21.01.2009
Beiträge: 13
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Hallo Dora88 So wie ich das denke, berechnet sich der Stundensatz für den 4. Monat und natürlich ein Abzug da deine Betreute jetzt im Heim wohnt. Gruß Stefan |
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#3 |
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Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 130
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Ja das sehe ich auch so, nur glaube ich muss genau mit den Tagen auf passen. Wie viele Tage im Betreuungsmonat ist sie zu Hause und ab welchen Tag ist sie im Heim. Das muss glaube ich genau aufgeschlüsselt sein.
Hier können dir aber die Profis (Berufsbetreuer und Rechtspfleger) es dir genau erklären. LG Conny
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Jede Minute die man Lacht, verlängert das Leben um eine Stunde
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo,
man rechnet nicht nach dem Monat, sondern mit Tag der Heimaufnahme einfach weiter. Der einzige Unterschied ist, dass die Klientin, mit dem Datum des Einzugs in die Einrichtung, als Heimbewohnerin abgerechnet wird.
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#5 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 134
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ja, vielen Dank für die Antworten.
![]() beginnt die Rechnungslegung mit dem Tag des Beschlusses ? Viele nette Grüße Dora, die sich gerade durch ihre ersten Rechnungen ächtzt
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo Dora,
der Anspruch auf Vergütung beginnt mit der wirksamen Anordnung der Betreuung. Sie kann sofort wirksam geworden sein, bevor Du überhaupt Kenntnis hattest, wenn die Betreuung durch die Übergabe an die Geschäftstelle des Gerichts wirksam wurde. Mehr dazu findest Du hier BdB - Rechtsprechung Du meintest doch die Vergütung oder? Hast Du noch kein VVZ eingereicht? Die Rechnungsbelegung baut ja darauf auf und Deine Vergütung fängt mit diesem Stichtag ebenfalls an. Ich hoffe, das ich mich verständlich ausdrücken konnte..
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#7 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,564
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Hallo Dora,
Rechnungslegung und Vergütungsgabrechnung sind zwei verschiedene Dinge und haben nicht miteinander zu tun. Bei der Vergütungsrechnung tragen Sie den Tag des Heimeinzugs ein, ab da wird die Vergütung geringer für Sie. Der einzige Unterschied hierbei könnte sein: vemögend oder Staatskasse Die Rechnungslegung richtet sich nach den Betreuungsmonaten. Beginn plus 12 Monate. Anfangvermögen= Vermögensverzeichnis, Endvermögen, ausgehend vom Vermögensverzeichnis bei Beschlussdatum nach 12 Monaten. Bei weiteren Unklarheiten gucken Sie doch mal im Betreuungslexikon von Horst Deinert (wikipedia) besser kann das keiner erklären.... Grüsse. M. Mohr |
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