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Rechnungslegung Umzug ins Heim

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Hallo, meine Betreute zieht nach 3 Monaten ins Heim. Wie gehe ich mit der Rechnungslegung um. Gilt der Einzug ins ...


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Alt 14.03.2009, 14:03   #1
Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von dora88
 
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 134
Standard Rechnungslegung Umzug ins Heim

Hallo, meine Betreute zieht nach 3 Monaten ins Heim. Wie gehe ich mit der Rechnungslegung um.
Gilt der Einzug ins Heim dann wieder als 1. Monat oder berechnet sich der Stundensatz nach dem 4. Betreuungsmonat ?

Viele Grüße Dora
dora88 ist offline  
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Alt 14.03.2009, 15:15   #2
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.01.2009
Beiträge: 13
Standard


Hallo Dora88

So wie ich das denke, berechnet sich der Stundensatz für den 4. Monat und natürlich ein Abzug da deine Betreute jetzt im Heim wohnt.

Gruß
Stefan
StefanB ist offline  
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Alt 14.03.2009, 17:50   #3
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
 
Benutzerbild von MorganaNight
 
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 130
Standard

Ja das sehe ich auch so, nur glaube ich muss genau mit den Tagen auf passen. Wie viele Tage im Betreuungsmonat ist sie zu Hause und ab welchen Tag ist sie im Heim. Das muss glaube ich genau aufgeschlüsselt sein.
Hier können dir aber die Profis (Berufsbetreuer und Rechtspfleger) es dir genau erklären.
LG Conny
__________________
Jede Minute die man Lacht, verlängert das Leben um eine Stunde
MorganaNight ist offline  
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Alt 14.03.2009, 18:34   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Hallo,

man rechnet nicht nach dem Monat, sondern mit Tag der Heimaufnahme einfach weiter.

Der einzige Unterschied ist, dass die Klientin, mit dem Datum des Einzugs in die Einrichtung, als Heimbewohnerin abgerechnet wird.
Tina L. ist offline  
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Alt 14.03.2009, 19:54   #5
Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von dora88
 
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 134
Standard Beginn Rechnunglegung

ja, vielen Dank für die Antworten.

beginnt die Rechnungslegung mit dem Tag des Beschlusses ?


Viele nette Grüße Dora,
die sich gerade durch ihre ersten Rechnungen
ächtzt
dora88 ist offline  
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Alt 14.03.2009, 23:20   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Hallo Dora,

der Anspruch auf Vergütung beginnt mit der wirksamen Anordnung der Betreuung.

Sie kann sofort wirksam geworden sein, bevor Du überhaupt Kenntnis hattest, wenn die Betreuung durch die Übergabe an die Geschäftstelle des Gerichts wirksam wurde.

Mehr dazu findest Du hier BdB - Rechtsprechung

Du meintest doch die Vergütung oder?

Hast Du noch kein VVZ eingereicht? Die Rechnungsbelegung baut ja darauf auf und Deine Vergütung fängt mit diesem Stichtag ebenfalls an.

Ich hoffe, das ich mich verständlich ausdrücken konnte..
Tina L. ist offline  
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Alt 14.03.2009, 23:33   #7
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,564
Standard

Hallo Dora,
Rechnungslegung und Vergütungsgabrechnung sind zwei verschiedene Dinge und haben nicht miteinander zu tun.

Bei der Vergütungsrechnung tragen Sie den Tag des Heimeinzugs ein, ab da wird die Vergütung geringer für Sie. Der einzige Unterschied hierbei könnte sein: vemögend oder Staatskasse

Die Rechnungslegung richtet sich nach den Betreuungsmonaten. Beginn plus 12 Monate.
Anfangvermögen= Vermögensverzeichnis, Endvermögen, ausgehend vom Vermögensverzeichnis bei Beschlussdatum nach 12 Monaten.

Bei weiteren Unklarheiten gucken Sie doch mal im Betreuungslexikon von Horst Deinert (wikipedia) besser kann das keiner erklären....
Grüsse.
M. Mohr
michaela mohr ist offline  
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Stichworte
abrechnung, vergütung

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