Dies ist ein Beitrag zum Thema Antrag Berufsbetreuerin? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
habe mal wieder ein Frage.
Folgendes:
In meinem 1. Betreuungsbeschluss steht "ehrenamtliche Betreuerin".
In dem Beschluss zur Freigabe des ...
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#1 |
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Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 130
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Hallo,
habe mal wieder ein Frage. ![]() Folgendes: In meinem 1. Betreuungsbeschluss steht "ehrenamtliche Betreuerin". In dem Beschluss zur Freigabe des Girokontos steht Berufsbetreuerin. In meinem 2. Betreuerbeschluss steht " Betreuerin" In dem Beschluss zur Freigabe des Girokontos auch wieder Berufsbetreuerin. Bin ich jetzt Berufsbetreuerin oder nicht? Bei der heutigen Weiterbildung wurde mir geraten einen Antrag ans Gericht zu schicken mit der Umwandlung der ehrenamtlichen Betreuung. Möchte mich aber nicht mit dem Rechtspfleger (ist für beide Beschlüsse zuständig)verscherzen, nur weil er vielleicht aus versehen Berufsbetreuerin geschrieben hat. Was ist eure Meinung dazu? LG Conny
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,581
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Hallo
Conny, wer Dich wie, auf welchem Brief anschreibt ist unmassgeblich. Im Beschluss zur Bestellung (wegen dem Revisor) muss stehen: die Betreuung wird berufsmässig geführt . Wenn das fehlt reicht in der Regel ein kurzes Schreiben ans Gericht: In der Betreuung XY bitte ich um Feststellung der Berufsmässigkeit. Das wird korrigiert und noch mal ausgefertigt. Berufsbetreuerin bist Du wenn Du mehr als 20 Wochenstunden aufwendest, mindestens 11 Fälle hast und die Betreuungsstelle Dich als Berufsbetreuerin vorgeschlagen hat. ( meine Info ist eingeschränkt da jedes Bundesland, fast jede Stadt dazu andere Regeln hat, ich rede von Hessen, Darmstadt, Frankfurt Dieburg, Michelsatdt, Erbach) Mit Nachfragen verscherzt Du Dir am Gericht nichts, ausser vielleicht Du fragst hundert Mal dasselbe. Gut nachsehen kann man das im Betreuungsrechtlexikon von Horst Deinert über Wikipedia (für mich - und viele andere auch- ist der Mann der Papst unter den Betreuungsrechtlern) Ggrüsse Michaela (Mohr) |
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#3 |
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Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 130
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Liebe Michaela Mohr,
vielen Dank für deine Antwort. Die gesetzlichen Bestimmungen sind mir bewusst. Meine Frage war nur ob ich, so wie in der Weiterbildung vorgeschlagen, einen Antrag auf Umschreibung der Beschlüsse stellen sollte oder nicht. Die Berufsbetreuerin bei der Weiterbildung meinte, es wäre ein Versuch wert, da in beiden Beschlüssen zu den Girokonten ich als Berufsbetreuerin bezeichnet werde. Ich möchte meinen Rechtspfleger nicht verärgern. LG Conny
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,581
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Hallo Cony,
was steht in Deiner Bestellung dazu? Wie wärs mit einem Anruf bei der Betreuungsstelle, die kennen in der Regel die Praxis zur Anerkennung als Berufsbetreuer ? (bei uns auf jeden Fall, geben dazu auch eine Stellungnahme ab) Das ist leider immer noch regional unterschiedlich. Wenn Du die Voraussetzungen bei Euch erfüllst -und das ist ausschlaggebend, ein evtl. Schreibfehler aber nicht- dann würde ich den Antrag stellen, wenn nicht, dann hat es wohl keinen Zweck und wäre sinnlos. Aber das ist nur meine Meinung, ausgehend von meinen Erfahrungen hier. Viel Glück, Grüsse. Michaela (Mohr) |
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Morgana,
sind Sie bereits Berufsbetreuerin oder möchten Sie gern eine werden? Ich denke die Berufs- bzw. Nicht Berufsbezeichnung im Bestallungsbeschluss ist ausschlaggebend ob Sie Berufsbetreuerin sind oder nicht! Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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#6 |
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Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 130
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Liebe Stracciatellamaus,
Liebe Michaela, vielen Dank für die Antworten. Bin noch keine Berufsbetreuerin, möchte aber gerne eine werden. Seit einem Jahr bin ich in meinem Bezirk registriert. Leider gibt es in Berlin viele Betreuer, so das es doch sehr lange dauert. ![]() Werde mich weiter in Geduld fassen. War mir nur unsicher wegen der Bezeichnung in dem Beschluss zur Freigabe des Girokontos. Leider erfülle ich noch nicht die gesetzlichen Vorschriften. Vielen Dank Conny
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