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Antrag Berufsbetreuerin?

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Hallo, habe mal wieder ein Frage. Folgendes: In meinem 1. Betreuungsbeschluss steht "ehrenamtliche Betreuerin". In dem Beschluss zur Freigabe des ...


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Alt 14.03.2009, 21:52   #1
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
 
Benutzerbild von MorganaNight
 
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 130
Standard Antrag Berufsbetreuerin?

Hallo,
habe mal wieder ein Frage.

Folgendes:

In meinem 1. Betreuungsbeschluss steht "ehrenamtliche Betreuerin".
In dem Beschluss zur Freigabe des Girokontos steht Berufsbetreuerin.

In meinem 2. Betreuerbeschluss steht " Betreuerin"
In dem Beschluss zur Freigabe des Girokontos auch wieder Berufsbetreuerin.

Bin ich jetzt Berufsbetreuerin oder nicht?

Bei der heutigen Weiterbildung wurde mir geraten einen Antrag ans Gericht zu schicken mit der Umwandlung der ehrenamtlichen Betreuung. Möchte mich aber nicht mit dem Rechtspfleger (ist für beide Beschlüsse zuständig)verscherzen, nur weil er vielleicht aus versehen Berufsbetreuerin geschrieben hat. Was ist eure Meinung dazu?

LG Conny
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Alt 14.03.2009, 22:24   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,581
Standard

Hallo
Conny,

wer Dich wie, auf welchem Brief anschreibt ist unmassgeblich.

Im Beschluss zur Bestellung (wegen dem Revisor) muss stehen:
die Betreuung wird berufsmässig geführt .
Wenn das fehlt reicht in der Regel ein kurzes Schreiben ans Gericht: In der Betreuung XY bitte ich um Feststellung der Berufsmässigkeit.
Das wird korrigiert und noch mal ausgefertigt.

Berufsbetreuerin bist Du wenn Du mehr als 20 Wochenstunden aufwendest, mindestens 11 Fälle hast und die Betreuungsstelle Dich als Berufsbetreuerin vorgeschlagen hat. ( meine Info ist eingeschränkt da jedes Bundesland, fast jede Stadt dazu andere Regeln hat, ich rede von Hessen, Darmstadt, Frankfurt Dieburg, Michelsatdt, Erbach)
Mit Nachfragen verscherzt Du Dir am Gericht nichts, ausser vielleicht Du fragst hundert Mal dasselbe.

Gut nachsehen kann man das im Betreuungsrechtlexikon von Horst Deinert über Wikipedia (für mich - und viele andere auch- ist der Mann der Papst unter den Betreuungsrechtlern)


Ggrüsse
Michaela (Mohr)
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.03.2009, 07:40   #3
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
 
Benutzerbild von MorganaNight
 
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 130
Standard

Liebe Michaela Mohr,

vielen Dank für deine Antwort. Die gesetzlichen Bestimmungen sind mir bewusst.
Meine Frage war nur ob ich, so wie in der Weiterbildung vorgeschlagen, einen Antrag auf Umschreibung der Beschlüsse stellen sollte oder nicht. Die Berufsbetreuerin bei der Weiterbildung meinte, es wäre ein Versuch wert, da in beiden Beschlüssen zu den Girokonten ich als Berufsbetreuerin bezeichnet werde.
Ich möchte meinen Rechtspfleger nicht verärgern.

LG
Conny
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Alt 17.03.2009, 08:26   #4
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,581
Standard

Hallo Cony,

was steht in Deiner Bestellung dazu?
Wie wärs mit einem Anruf bei der Betreuungsstelle, die kennen in der Regel die Praxis zur Anerkennung als Berufsbetreuer ? (bei uns auf jeden Fall, geben dazu auch eine Stellungnahme ab) Das ist leider immer noch regional unterschiedlich.

Wenn Du die Voraussetzungen bei Euch erfüllst -und das ist ausschlaggebend, ein evtl. Schreibfehler aber nicht- dann würde ich den Antrag stellen, wenn nicht, dann hat es wohl keinen Zweck und wäre sinnlos. Aber das ist nur meine Meinung, ausgehend von meinen Erfahrungen hier.

Viel Glück, Grüsse.
Michaela (Mohr)
michaela mohr ist offline  
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Alt 18.03.2009, 06:55   #5
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Morgana,
sind Sie bereits Berufsbetreuerin oder möchten Sie gern eine werden? Ich denke die Berufs- bzw. Nicht Berufsbezeichnung im Bestallungsbeschluss ist ausschlaggebend ob Sie Berufsbetreuerin sind oder nicht!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 18.03.2009, 08:07   #6
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
 
Benutzerbild von MorganaNight
 
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 130
Standard

Liebe Stracciatellamaus,
Liebe Michaela,
vielen Dank für die Antworten.

Bin noch keine Berufsbetreuerin, möchte aber gerne eine werden. Seit einem Jahr bin ich in meinem Bezirk registriert. Leider gibt es in Berlin viele Betreuer, so das es doch sehr lange dauert.

Werde mich weiter in Geduld fassen. War mir nur unsicher wegen der Bezeichnung in dem Beschluss zur Freigabe des Girokontos. Leider erfülle ich noch nicht die gesetzlichen Vorschriften.

Vielen Dank
Conny
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berufsbetreuung, betreuungsbeschluß

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