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Benötigt ein Betreuer auf jeden Fall eine Vertretung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Benötigt ein Betreuer auf jeden Fall eine Vertretung? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Michaela! Das war nicht so gemeint, dass ich den ganzen Tag neben meinem Telefon sitze! Selbstverständlich habe ich auch ...


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Alt 17.04.2009, 12:07   #11
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 376
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Hallo Michaela!

Das war nicht so gemeint, dass ich den ganzen Tag neben meinem Telefon sitze! Selbstverständlich habe ich auch einen Anrufbeantworter zu laufen und habe sog. feste Telefonsprechzeiten. In der anderen Zeit läuft auch das Band, so dass man mal in Ruhe Schriftkram wegarbeiten kann u. nicht immer vom Telefon unterbrochen wird. Aber auf dem AB kann man halt eine Nachricht hinterlassen u. ich kann dann zurückrufen. Problematisch finde ich halt Ansagen, in denen ich nur die Info bekommen, dass derjenige eben bis zum soundsovielten in Urlaub ist u. ich so garkeinen Ansprechpartner habe.
Das finde ich auch für die betreuten Menschen teilweise nicht gut, d.h. aber nicht, dass ich persönlich nur ansprechbar ist. Natürlich möchte auch ich meine Urlaubstage in Ruhe verbringen. Aber als unaufschiebbar empfinde ich z.B. wichtige Entscheidungen innerhalb der Gesundheitsfürsorge!
BetrKl ist offline  
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Alt 17.04.2009, 14:07   #12
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,053
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ich hab riesen Probleme mit unserem/einem Verständnis der "Allgegenwärtigkeit" und bei genauerm Hinsehen frage ich mich: was genau sind tatsächlich diese unaufschiebbaren (angeblichen) Notfälle? Um was handelt es sich dabei?
Der Begriff der Betreuung sollte grundsätzlich von dem Anspruch der permanenten Präsenz, der ständigen Bereitschaft und vielleicht auch von (eingeimpften) Omnipotenzphantasien "entzaubert" werden.
Es kann nicht gehen, dass ohne eine ganz bestimmte Person nichts geht.

Hallo Michaela,

da stimme ich Dir voll zu.

Eine Vertretung sollte meines Erachtens auch nur dann parat stehen, wenn wirklich unaufschiebbare Dinge - wovon es eigentlich wenige gibt - geregelt werden müssen oder das aktuelle Nichtvorhandensein des Betreuers für den Betreuten echte Nachteile hätte.
Letztendlich liegt es dann auch im Ermessen des Betreuers, wann die Vertretung eingeschaltet wird.
Dennoch fände ich es sinnvoll, wenn diese Vertretung auch offiziell (im Beschluss) benannt ist.
Im Bedarfsfall könnte man sich dann evt. Ärger und Zeit sparen.

mfg
carlos
carlos ist offline  
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Alt 17.04.2009, 14:39   #13
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,582
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Hey Carlos,

es mag kleinkrämerisch wirken aber lasst uns mal überlegen WAS das sein könnte, was so unaufschiebbar ist und um welche Nachteile es konkret gehen könnte?

Ich kann grübeln wie ich will, mir fällt definitiv nichts ein- naja, phantasielose Betreuerin halt.

Grüsse und ruhiges Wochenende
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.04.2009, 16:34   #14
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,053
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Hey Carlos,

es mag kleinkrämerisch wirken aber lasst uns mal überlegen WAS das sein könnte, was so unaufschiebbar ist und um welche Nachteile es konkret gehen könnte?

Ich kann grübeln wie ich will, mir fällt definitiv nichts ein- naja, phantasielose Betreuerin halt.
Hallo nochmals,

so phantasielos kannst Du gar nicht sein, wenn Du Dir zu dem Thema diese Gedanken machst.

Aus dem Kollegenkreis werden diesbezüglich oft Einwilligungen zu ärztlichen Maßnahmen genannt - meines Erachtens ein Thema für sich.
Nur wenige Betreuer dürften studierte Mediziner sein und folgen wohl der ärztlichen Empfehlung; falls nicht und es passiert was, kann man wohl den Dienst quittieren.
Zudem muss bei "wichtigen Eingriffen" eh' die richterliche Genehmigung eingeholt werden und in ganz dringenden Fällen entscheidet der Arzt - ob mit oder ohne Genehmigung - doch zwangsläufig in lebensrettender Absicht eigenständig.
Ich denke, die reale Hauptaufgabe des Betreuers ist hierbei, die Behandlung im Auge zu behalten, betr. Personen und Stellen zu informieren und einschreiten, wenn offensichtlich (!) was schief läuft.

Was die ständige Betreuerpräsenz in anderen Angelegenheiten anbelangt, dürfte meines Erachtens der Zeitraum von einem Monat maßgebend sein. Dies ist bekanntlich die Frist, in welcher (behördliche) Entscheidungen per Widerspruch angefochten werden können. Ob z.B. der Urlaub eines Betreuers es rechtfertigen würde, dass diese Frist (welcher Betreuer kann sich schon 4 Wochen Urlaub oder Krankheit leisten?) im Nachhinein verlängert werden kann, müsste ich erst mal verwaltungsrechtlich eruieren.
Will sagen: Grundsätzlich sollte ich bis zu einem Monat verschwinden können, ohne dass was unreparierbares passiert.

Dies könnte u.a. auch der Grund sein, warum in den meisten Fällen auch keine Vertretungen aktiv werden.

Du hast Recht Michaela. Wenn es wirklich nicht möglich sein sollte, z.B. für 4 Wochen faktisch ohne rechtlichen Betreuer zu existieren, so stimmt dies bedenklich.

Kein uninteressantes und schon gar kein phantasieloses Thema , wie ich meine.

mfg
carlos

Geändert von carlos (17.04.2009 um 16:43 Uhr)
carlos ist offline  
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Alt 17.04.2009, 18:49   #15
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Toller Beitrag Michaela!

Das sehe das ganz genauso. Als ich letztes Jahr 10 Tage in Urlaub war, hatte ich auf AB eine Telefon Nr. der Vertretung angegeben und die hatte meine private Handy Nr. Da die Urlaube kurz und bündig ausfallen, übernimmt bei mir die Betreuungsbehörde. Vorteil ist, dass dort auch die entsprechenden Infos gleich vorliegen. Ich sollte lediglich, für den Notfall, erreichbar bleiben. In dieser Zeit bekam ich nur einen Anruf, weil jemand verstorben war. Ansonsten stand das Telefon auf beiden Seiten still.

Bei unseren Gerichten und der Betreuungsbehörde hat man mir sogar Mut gemacht, endlich mal wieder Urlaub zu machen und mir gesagt, dass es nichts gibt worüber ich mir Gedanken machen müsste. Nach längerem Überlegen blieb wirklich nichts übrig..

Zitat:
Eine eingerichtete Betreuung ist in meinen Augen kein Ersatz für ein "eigenes Leben" sondern nur eine Hilfe in besonderen Situationen bei bestimmten Gegebenheiten.
Hallo Sternfee,

Zitat:
wie sit das eiegtnlcih, wenn die berteute nei erfärht,d ass die betreurin urlaub udn so hat
Die Betreuerin ist nicht verpflichtet sich bei ihren Klienten abzumelden. Ich hatte auch einige Klienten, Einrichtungen und vorallem die Amtsgerichte informiert, aber längst nicht alle.
Tina L. ist offline  
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Alt 17.04.2009, 19:03   #16
sternfee
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hi tina,

Zitat:
Zitat von Tina L. Beitrag anzeigen
Hallo Sternfee,
Die Betreuerin ist nicht verpflichtet sich bei ihren Klienten abzumelden. Ich hatte auch einige Klienten, Einrichtungen und vorallem die Amtsgerichte informiert, aber längst nicht alle.
hmm ok, danke dir für dien antwort.,

gruss srtfnee
 
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Alt 17.04.2009, 21:09   #17
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Benutzerbild von michaela mohr
 
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Beiträge: 3,582
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Hey Tina und Carlos,

ich mache an der Stelle weiter. Mir gehts nicht drum recht zu haben, (da bin ich wie der Bundesbürger schlechthin: ich will nur meine Ruhe haben).

Carlos Du redest von der Einwilligung in ärztliche Massnahmen.
Ich finde, hier sollten wir verstärkt ansetzen.
Ich hab dauernd Auseinendersetzungen mit Ärzten die mich grundsätzlich gerne antanzen lassen würden mit dem Satz: der Betreuer muss aber...
Ich mache mir seit Monaten die Mühe das zu klären und bei bestimmten Sachen, z.b. Ct`s bei Klienten die durchaus wissen um was es da geht, einfach nicht zu erscheinen. Manchmal hat auch das erklärende Fax zu diesem Thema die Wirkung dass das CT dann doch mit der Unterschrift des Betreuten gemacht wird.
Wen meine Klienten Angst haben, wackelig werden oder gar Panik schieben geh ich natürlich hin- unter deutlicher Erklärung warum ich jetzt da bin.

Ich fände es gut wenn noch mehr Kollegen in dieser Hinsicht die Auseinandersetzung aufnehmen und führen.
Wenn wir uns ausnahmslos unter dem blosen Stichwort "ärztliche Massnahme" zwingen lassen etwas zu tun was auch vom Gesetzgeber so nicht gewollt ist, dann schaufeln wir uns stückchensweise unser eigenes Grab und müssen uns nicht wundern.

Wenn jemand meiner Leute im Krankenhaus ist und ich weg will dann gebe ich das dort vorher bekannt und bespreche und kläre Eventualitäten- meistens. Die Behandlung im Auge behalten ist sicher richtig- aber irgendwann ist Freizeit angesagt, ich muss wirklich nicht täglich über alles Bescheid wissen und kann auch einschätzen was passiert weil ich unsere Krankenhäuser kenne.

Gut, ich geb zu, unserem Sozialamt sag ich auch Bescheid aber Befürchtungen wegen Fristwidersprüchen habe ich nicht. Vielleicht sind das die Vorteile einer "kleinen Grossstadt" wo man sich kennt und in erster Linie darauf aus ist gut zusammen zu arbeiten. Ich bin mir total sicher , wenn ne Frist wegen meinem Urlaub rum wäre dass das akzeptiert werden würde. Das ist natürlich keine rechtsverbindliche Aussage.
Es wäre toll Carlos wenn Du dazu noch weitere, gesicherte Infos beibringen könntest ...

Meine Betreuten wissen allerdings ausnahmslos alle, dass ich weg bin und wie lange. Ich sag ganz klar dazu, dass sie jetzt mal alleine klar kommen müssen aber dass z.B die psychiatrische Ambulanz usw. jederzeit von Ihnen aufgesucht werden könnte wenn doch was Schlimmeres ist.
Ich mach wenig Urlaub aber jedes Mal wenn ich zurückkam waren alle irgendwie auch superstolz, dass sie`s ohne mich geschafft haben zu überleben oder sich selbst was an Lösungen "gebastelt" hatten. Das war dann für mich genauso schön wie wenn sie mir vor dem Urlaub gute Erholung gewünscht hatten ohne frustriert rumzumeckern.

Es ist ne dämliche Situation, wenn wir nicht an allen Ecken und Enden aufpassen, uns selbst kontrollieren und in den Handlungen beschränken- was da heissen soll, nicht jeder haltlosen Forderung an uns ausnahmslos nachgeben- dann werden viele von uns den Job nicht lange machen können.
Ich bin wirklich nicht mehr bereit unter dem Deckmantel: sozial und endlos gut mich dauernd selbst auszubeuten und zu degradieren.

Ganz frech treib ichs auf die Spitze und behaupte, wer nicht für einen bestimmten Zeitraum sorglos und frei weg sein kann hat seine Arbeit falsch verstanden und auch nicht gut im Griff.
Unersetzbar zu sein hat bei mir im Zusammenhang mit Arbeit einen ganz schlechten Geschmack.

Ihr dürft mich jetzt schlachten......

Einen schönen abend allen, Grüsse.
Michaela

PS: kann sein, dass das auch Klientenabhängig ist, ich hab ganz wenig alte und deswegen desorientierte Menschen sondern überwiegend Suchtkranke und extrem psychisch Kranke.

Geändert von michaela mohr (17.04.2009 um 23:27 Uhr)
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Alt 18.04.2009, 00:07   #18
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Hallo Michaela,

Zitat:
nicht jeder haltlosen Forderung an uns ausnahmslos nachgeben- dann werden viele von uns den Job nicht lange machen können
Auch da stimme ich Dir zu. Das Problem ist häufig auch Unsicherheit, in wie weit man den Forderungen dann doch nachgeben müsste und deshalb ist u.a. ein Austausch zwischen Kollegen enorm wichtig.

In Krankenhäusern erlebe ich häufig, dass die betreuten Menschen regelrecht entmündigt werden. Selbst das Aufklärungsgespräch soll oftmals mit mir alleine, statt mit meinen Klienten zusammen, geführt werden. Einmal habe ich erlebt, dass jemand wieder entlassen werden sollte, weil man keine Spritze ohne mein Einverständnis geben wollte, bzw. ging es um eine Blutentnahme. Dabei war die Frau durchaus in der Lage zu verstehen und selbst zu unterschreiben. Ich bin dann hingefahren, habe aber aufgeklärt, dass die Frau geschäftsfähig ist und meine Betreuung daran nichts ändert. Es herrscht einfach eine große Verunsicherung und man geht auf Nummer sicher.

Vor ein paar Tagen sollte ich mit einer Klientin im Krankenhaus erscheinen (sie wurde durch einen Zivi gefahren), um sie anzumelden, danach mit 2 unterschiedlichen Ärzten zu sprechen, natürlich ohne Termin, eben so wie sie Zeit gehabt hätten. Man hatte sich vorgestellt, dass ich zw. 10-11 Uhr erscheine und das Ganze sollte sich bis nachmittags hinziehen. Es dauerte eine ganze Weile bis ich das auf einen zweistündigen Zeitraum begrenzt hatte und für die Anmeldung bat ich die Karte durch Mitarbeiter einlesen zu lassen, mir Unterlagen bei meinem Besuch vorzulegen. Würde mich nicht wundern, wenn ich demnächst noch zum Kaffeeholen geschickt werde, weil ich eh zu viel Zeit habe.

Immer wieder bekomme ich zu hören, das das andere Betreuer schließlich auch so machen, ein Argument was wohl meistens zieht, aber bei mir längst nicht mehr so wie zu Anfang. Ich bin immer bereit dort zu helfen, wo wirklich Hilfe benötigt wird, aber ich übernehme nicht die Arbeit anderer und ich bin auch nicht bereit stundenlang zu warten.

Zitat:
Wen meine Klienten Angst haben, wackelig werden oder gar Panik schieben geh ich natürlich hin- unter deutlicher Erklärung warum ich jetzt da bin.
So halte ich es auch. Bei demenzkranken Klienten bin ich natürlich sofort zur Stelle. Das sind auch jene Klienten, die mir während meiner Urlaubszeit Kopfschmerzen bereitet haben,wenn sie ins Krankenhaus kommen und operiert werden müssen. Im Zweifelsfall könnte ich auch telefonisch meine Einwilligung erteilen, im Notfall operiert man auch ohne mich.

Zitat:
wer nicht für einen bestimmten Zeitraum sorglos und frei weg sein kann hat seine Arbeit falsch verstanden und auch nicht gut im Griff.
Unersetzbar zu sein hat bei mir im Zusammenhang mit Arbeit einen ganz schlechten Geschmack.
Das sehe ich genauso.

Zu den Fristen halte ich es so, dass ich anhand der Wiedervorlage sehe wann etwas abläuft und die einfach etwas früher stelle, bevor ich verreise. Mir könnte immer mal ein Antrag durch die Lappen gehen, auch ohne Urlaub. Ist in all den Jahren, Gott sei Dank, noch nicht passiert. Irgendwie würde ich mich schon da durchwuseln...notfalls mit weiblichen Charme.
Tina L. ist offline  
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Alt 18.04.2009, 17:48   #19
Heinz
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vielleicht sollen wir, wie Micheala, es ja schon vorgegeben hat, differenzieren:

1. ich bin der Ansicht, jeder BetreuerIn hat sich um eine Vertretung zu sorgen, für den Fall der Erkrankung oder des Urlaubs.

2. dies kann geschehen durch eine Büro- und/oder Arbeitsgemeinschaft wohlmöglich durch die Vertretungsbestimmung per Gericht und Beschluss.

3. ohne diese sollte eine kollegiale private Vertretung mit Untervollmacht organisiert sein. Im Urlaub dann weiterhin Erreichbarkeit. Ich habe alle 2-3 Tage meinen AB abgehört und im Notfall meinen Kollegen informiert, dort vorbei zu fahren und nach dem Rechten zu sehen.

4. die Behörden habe ich nie informiert. Das Betreuungsamt nur dann, wenn ich zwischenzeitlich keine Vertretung hatte und eine Zwangseinweisung während meines Urlaubs befürchtete.

5. In den Heimen habe ich Bescheid gegeben über den Zeitraum meines Urlaubs und die Rufnummern auch meiner Vertretung. Den Betreuten je nach Notwendigkeit.

6. Den eigenständig wohnenden Betreuten habe ich ebenfalls Bescheid gegeben und auch Name und Telefonnummer meines Vertreters.

7. Als dann während meines Urlaubs entgegen aller vorherigen Absprachen die Klinik einen hochpsychotischen Betreuten ohne Medi am Gründdonnerstag in die Obdachlosigkeit entließ und das avisierte Wohnheim den so plötzlich wegen fehlender Compliance entließ, tanzte der Bär. Da habe ich dann auch den leitenden Arzt zusammengefaltet und seine Kompetenz derart in Frage gestellt, dass ich mit der lokalen Presse drohte. Es ging letztlich nur um die Finanzen. Es sollte über den Weg eines akuten provozierten Notfalles der Betreute von der offenen wieder auf die geschlossene verlegt werden, doch dafür reichte die Begründung gegenüber den Kostenträger nicht. Also ohne die notwendig hochdosierten Medi kurz vor einem Feiertag in die Obdachlosigkeit, da muss doch was passieren. Tat es auch, aber anders als erwartet. Meine Vertretung klapperte 8 Apotheken ab, die die Droge zu bekommen und hat ihn im Asyl untergebracht und später bei seiner Familie.

Ich bekam am Urlaubsort sogut wie nichts mit, da alles geregelt war.

Übrigens hatte meine Vertretung private Untervollmacht und habe seine Stunden privat bezahlt. Allerdings war das noch vor der Budgetierung. Heute zahlt man drauf. Doch insofern verhält es sich mit der Vertretung im Urlaubsfall nicht anders als bei einer Fortbildung: kein Verdienst und zusätzliche Ausgaben.

Auch ich habe als Sucht- und Gefangenenhelfer überwiegend dieses Klientel betreut. Es hat über 10 Jahre auch weitestgehend problemlos geklappt, obwohl ich in manchen Jahren zweimal in Urlaub gefahren bin, allerdings überwiegend im Inland und nie länger als 14 Tage. Es geht irgendwie.

Heinz
 
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Alt 18.04.2009, 22:00   #20
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Guten abend Heinz,

Du schreibst:
3. ohne diese sollte eine kollegiale private Vertretung mit Untervollmacht organisiert sein. Im Urlaub dann weiterhin Erreichbarkeit. Ich habe alle 2-3 Tage meinen AB abgehört und im Notfall meinen Kollegen informiert, dort vorbei zu fahren und nach dem Rechten zu sehen.

Das ist Urlaub ?

Ich danke es gibt bereits genügend Studien darüber die z.B. davor warnen bei einem vollen Job davon auszugehen, dass die berühmten "paar" Tage ausreichend sein sollen um sich zu regenerieren. Der Körper braucht doch schon fast alleine ne Woche um zu realisieren, dass Freizeit angesagt ist bevor die Erholung einsetzen kann.

Die Sorgfalt mit der wir mit unseren Klienten umgehen sollten wir uns selbst auch angedeien lassen finde ich. Der Job ist echt hart und ohne richtige Pause.............?

Du schreibst weiter: es geht irgendwie.
Ich bin deutlich nicht der Meinung, dass es "irgendwie" zu gehen habe sondern würde mir wünschen, dass wir endlich berechtigte Forderungen wie regelmässigen und wirklichen Urlaub in unser
Denken und Handeln als etwas ganz selbstverständliches mit aufnehmen und uns entsprechend gerieren.

Schönes Wochenende, Grüsse.
Michaela
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