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Benötigt ein Betreuer auf jeden Fall eine Vertretung?

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hallo michaela, mit deiner Sicht der dinge stelle ich fest, hast du wohl den falschen Job gewählt. Nicht dass ich ...


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Alt 18.04.2009, 23:09   #21
Heinz
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hallo michaela,

mit deiner Sicht der dinge stelle ich fest, hast du wohl den falschen Job gewählt. Nicht dass ich nicht deine Wünsche und Forderungen nicht auch unterstützen würde, aber die Realität sieht schlicht anders aus.

1. Betreuungen sind etwas höchst persönliches. Schon der Behelf einer Untervollmacht entbindet dich nicht letztlicher Verantwortung. Nur ein Kollege, der auch im Beschluss als Vertretung vermerkt ist, kann alle deine Pflichten übernehmen. Ohne eine gerichtliche Vertretung bleibst du letztlich allein in der Verantwortung. Wenn dem Betreuten etwas passiert, für das zu dich hättest kümmern sollen, und du hast keine Vorsorge für den Fall getroffen, bist du dran. Und da hilft dir wohlmöglich nicht mal eine Vermögensschadenshaftpflicht, wenn es zum Beispiel und Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung geht. Urlaub hin oder her. Es gibt andere Selbstständige, die können sogut wie gar nicht in Urlaub fahren, weil sie gar keine Vertretung hinbekommen, zum Beispiel Landwirte. Und es gibt andere nicht selbständige Berufe, wo Urlaubssperre angeordnet wird oder wo ebenfalls die Rückkehrpflicht besteht. Der Beruf des selbständigen Betreuers ist nicht mehr oder weniger als andere. Und wenn ich persönlich die Sorge für Menschen übernehme, kann ich nicht fordern, dass die Sorge ein paar Wochen im Jahr ausgesetzt werden soll. Das sieht dieser Job nicht vor.

2. Der andere Aspekt ist die Erwartung der Gesellschaft an Betreuer. Du magst dich winden, wie du willst: Betreuer sind nach der Gesetzesänderung vor 4 Jahren gea..t und die Prügelknaben und -mädchen der Nation. Natürlich zusammen mit den RechtspflegerInnen, die ebenfalls Kübel von Beschwerden abbekommen. Fakt ist: Betreuung ist nichts anderes als Müllabfuhr, nur mit Menschen. Wir haben uns um gesellschaftliches Strandgut zu kümmern. Und wo bereits arbeitsfähige Menschen aus Brot und Arbeit freigesetzt und entsorgt werden, da bleibt für Dement Kranke, Alte, Suchtkranke und Strafgefangene nicht viel an Mitleid übrig. Und in Zeiten knapper werdender Kassen ist jeder Euro für Menschen, die für manche wohlmöglich noch irgendwie selbst verschuldet alt, krank, gebrechlich, verwirrt, oder gar suchtkrank geworden sind, schon zuviel. Deshalb haben all die Justizminister der Länder uni sono sich für die Pauschalierung und Budgetierung ausgesprochen. An gerechter und bezahlbarer Vertretung hat nicht einer gedacht. Weshalb nicht? Weil sie es nicht wollen. Und wer wählt diese Delegierten des Volkes Wille? Wir. Der Wähler und die Wählerin - der Souverän des Staates.

Ich wundere mich bei all den Beschwerden von Angehörigen oder Betreuten, dass BetreuerInnen nicht mehr machen, immer wieder, dass die Strukturen und die Willensbildung nicht bedacht wird. Es ist doch gewollt, dass die Politiker sich selbst bedienen können, tolle Altersvorsorge haben, die zum Teil höher ist, als mancher von uns in seinem Leben verdienen kann. Und die entscheiden über Hartz IV. Schon der Name und die benannte Person deuten doch schon allzu klar auf die Verhältnisse hin.

Es gab mal einen Spruch: wer nichts wird wird Wirt und er war sein bester Gast. Und heute: wer nichts anderes findet, macht in Betreuung. Das hört sich gemein an, denn es gibt viele mit Überzeugung und Kompetenz. Doch die ist nicht gewünscht, wenn nicht fachlich ausgebildet EhrenamtlerInnen und Familienangehörige die Arbeit ebensogut, und nach dem Willen des Gesetzgebers sogar besser machen können, weil BerufsbetreuerInnen eigentlich der Notnagel sein sollen, wenn es anders nicht geht.

Und unter diesen Bedingungen stellst du noch die Forderung nach geregelter Vertretung? die PolitikerInnen lachen sich 'nen Ast. Genauso gut könnte man fordern, dass das vor jahrzehnten geforderte Recht auf adäquate Vergütung für Arbeit in JVA für zukünftige Reintegration endlich realisiert wird. Da denkt auch keiner dran. Oder dass Krankenschwestern mehr vergütet bekommen.

Wo andererseits die Gesundheitsversorgung sukzessiv vermindert wird mit der klaren Botschaft, wer alt, krank und pflegebedürftig ist, möge sich doch mal überlegen, ob es nicht besser wäre zu sterben, weil die Zahl der Ärzte und Krankenhäuser stetig reduziert werden, dort wird man doch diesen Hilfsbedürftigen nicht auch noch ein volle Versorgung gewährleisten, wenn der oder die BetreuerIn in wohl verdienten Urlaub geht. Wo kämen wir denn da hin? Das würde aber zum Kollaps unseres Staates führen. Und das kannst du doch nicht wirklich wollen, oder?

Heinz
 
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Alt 18.04.2009, 23:16   #22
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Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo Michaela,

Zitat:
dies kann geschehen durch eine Büro- und/oder Arbeitsgemeinschaft wohlmöglich durch die Vertretungsbestimmung per Gericht und Beschluss
Hat man allerdings "nur" eine kollegiale Vetretung, dann muss man erreichbar bleiben. Da war auch das hauptsächlich das, was mich lange abgeschreckt hat überhaupt mal in den Urlaub zu fahren. Ich bin in keiner Bürogemeinschaft, strebe das nicht an, weil ich, so wie es ist, gut gefahren bin und eine passende Vertetung zu finden ist eh nicht so einfach.

Ich habe es so gehalten, dass ich meine Mail Box 1 x tgl. abgehört habe, auf die wollte man mir nur in absoluten Notfällen sprechen. Es erreichte mich nur ein Anruf, mit dem ich leben konnte. Da in meinem Fall bisher die Betreungsbehörde die Vertretung übernommen hat, hielt sich meine Sorge in Grenzen.

Die ersten Jahre kam es mir vor, als hätte ich mein Amt mit Blut unterschrieben, mittlerweile schaffe ich es gut abzuschalten. Wir arbeiten nun mal nicht mit toten Gegenständen, mit dieser Einschränkung kann ich gut leben.

Es ist ja nicht nur der Urlaub, sondern auch ganz normale Wochenenden, an denen ich z.B. Freunde und Bekannte besuche. Es kann es die ganzen Wochen vorher ruhig geblieben sein, genau dann klingelt mein Notfallhandy.

Das ist auch ein kleines Stück der Preis, den ich bezahlet für diesen Job, den ich trotzdem gegen keinen anderen eintauschen möchte. Wenn ich mir andere anschaue, die mit Wechselschichten oder Doppelschichten (z.B. Ärzte) zu kämpfen haben, dann ist das Ganze wirklich noch erträglich. Dazu glaube ich, dass sich jeder Selbstständige generell ein paar Gedanken mehr machen, wenn er in Urlaub geht, jedenfalls mehr als jene, die als Angestellte arbeiten.

Überall dort, wo man beruflich eine große Verantwortung trägt, wird es so sein, dass man sich nicht einfach so aus dem Verkehr ziehen kann.

Ich war zu Anfang regelrecht begeistert von dieser Arbeit, irgendwann gerät das in Vergessenheit, man ist mitten drin, fängt an mit diesem oder jenen unzufrieden zu werden. Den vollkommenen Job gibt es kaum, die Medialle hat immer 2 Seiten.

Das sind meine Gedanken dazu...
Tina L. ist offline  
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Alt 19.04.2009, 09:14   #23
Admin
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,582
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Guten Morgen Heinz und Tina,

Heinz, Du schreibst:
<<1. Betreuungen sind etwas höchst persönliches. Schon der Behelf einer Untervollmacht entbindet dich nicht letztlicher Verantwortung. Nur ein Kollege, der auch im Beschluss als Vertretung vermerkt ist, kann alle deine Pflichten übernehmen. Ohne eine gerichtliche Vertretung bleibst du letztlich allein in der Verantwortung. Wenn dem Betreuten etwas passiert, für das zu dich hättest kümmern sollen, und du hast keine Vorsorge für den Fall getroffen, bist du dran. Und da hilft dir wohlmöglich nicht mal eine Vermögensschadenshaftpflicht, wenn es zum Beispiel und Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung geht. Urlaub hin oder her. Es gibt andere Selbstständige, die können sogut wie gar nicht in Urlaub fahren, weil sie gar keine Vertretung hinbekommen, zum Beispiel Landwirte. Und es gibt andere nicht selbständige Berufe, wo Urlaubssperre angeordnet wird oder wo ebenfalls die Rückkehrpflicht besteht. Der Beruf des selbständigen Betreuers ist nicht mehr oder weniger als andere. Und wenn ich persönlich die Sorge für Menschen übernehme, kann ich nicht fordern, dass die Sorge ein paar Wochen im Jahr ausgesetzt werden soll. Das sieht dieser Job nicht vor.<<

Der Grundsatz der persönlichen Betreuung wurde geschaffen im Zusammenhang mit vorherigen Verhältnissen, als Betreuungen reine Verwaltungstätigkeiten waren. Der Kernbereich dieser Aussage wird heute dort gesehen, dass der Betreuer in seiner Arbeit einen persönlichen Kontakt zum Betreuten sucht und aufrecht erhält.

Betreuung ist rechtliche Vertretung. Damit übernehme ich nicht persönlich die Sorge für einen anderen Menschen schlechthin, ich bin bei bestimmten Entscheidungen derjenige der Entscheidungen im Rahmen seiner Aufgabenkreise trifft. Es wird nicht von der Fürsorgepflicht gesprochen bei den geschuldeten Tätigkeiten sondern von der Rechtsfürsorge.
Das sollte man nie aus den Augen und dem Sinn verlieren.

Es gab noch nie Probleme damit dem Gericht eine Urlaubsmitteilung zu schicken mit der Bekanntgabe einer Person die im Fall der Fälle zu bestellen sei, samt deren Daten. Unser Gericht ist damit vollständig zufrieden, an meinem Fach hängt ein Zettel mit dieser Mitteilung und gut is.

Meinem Betreuten kann genausogut etwas passieren wenn ich da bin, ich kann das nicht grundsätzlich verhindern. Eine solche Feststellung: wenn was passiert bist Du dran, ist in der Grössenordnung nicht haltbar und erschreckt vielleicht auch unnötig- mich jetzt mal nicht.
Denn ich bin nur "dran" wenn ich tatsächlich irgendwo fahrlässig war oder absehbare Dinge nicht geregelt habe (auch dann ist noch die Frage zu stellen: hätte ich das überhaupt regeln/verhindern können), das hat dann aber mit Urlaubssituationen nichts zu tun.

Zum Rest von Heinz:
Dass da Erwartungen en masse in der Luft schweben ist mir klar, aber wenn nicht wir anfangen genau hinzusehen und uns wenigstens teilweise versuchen dagegen abzugrenzen und dagegen anzugehen dann werden unsere Arbeitsbedingungen sich weiter verschlimmern.

Ganz allgemein: dass die Politik/ die Politiker was wollen oder nicht wollen solllte niemand davon abhalten doch noch Änderungen zu versuchen zu erreichen und vor allem seine, evtl. gegenteilig lautende Ansicht zu vertreten. Tatsächlich, wo kämen wir sonst hin?

Schönen Sonntag, Grüsse
Michaela

PS: den falschen Job hab ich nicht gewählt, ich bin genau richtig dort wo ich bin.

Geändert von michaela mohr (19.04.2009 um 09:34 Uhr)
michaela mohr ist offline  
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Alt 19.04.2009, 09:21   #24
Stracciatellamaus
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Beiträge: n/a
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Guten Morgen!
Ich habe die Diskussion mal etwas überflogen und finde manche Denkansätze ganz gut.
Also ich stimme all denen zu, die im Falle ihrer Abwesenheit den AB so besprechen, dass im Falle der längerfristigen Abwesenheit eine Ausweichnummer angegeben oder eine entsprechende Stelle genannt wird.

Für nicht gut befinde ich die Regelung, dass generell ein Verhinderungsbetreuer im Beschluss durch das Vormundschaftsgericht bestimmt werden soll. Dies wurde früher beim örtlichen Betreuungsverein so gemacht, mit der Folge, dass im Falle des Personalwechsels, nicht nur die Beschlüsse geändert werden mussten, in denen der Betreuer hauptamtlich berufen war, sondern auch die, in denen der Betreuer zum Vertreter bestellt war. Für das Gericht ist das ein ziemlicher Aufwand, wenn ein Berufsbetreuer (aus welchen Gründen auch immer) ausscheidet. Und das kommt tatsächlich hin- und wieder vor.

Außerdem bilden sich gelegentlich neue Betreuerbürogemeinschaften, die sich nach ein paar Monaten/Jahren dann doch wieder trennen, was gegebenenfalls wieder Beschlussänderungen nach sich ziehen würde.

Ich denke, Vollmachtvergabe an einen Kollegen für die Dauer der Abwesenheit reicht aus, bestenfalls zusätzliche Anzeige beim Vormundschaftsgericht. Ist der Betreuer aus welchen Gründen auch immer tagelang nicht zu erreichen, empfiehlt es sich immer beim Vormundschaftsgericht vorzusprechen. Wie ich schonmal schrieb, gibts beim Amtsgericht auch einen Eildienst am Wochenende. Der betreffende Richter wird entscheiden, ob die Angelegenheit eilt oder nicht und/oder wie zu verfahren ist! Notfalls müsste eben ganz kurzfristig ein Verhinderungsbetreuer bestellt werden.

Aus der Praxiserfahrung weiß ich, dass Angelegenheiten die heute ultraeilig sind, oft am nächsten Tag nur noch halb so eilig sind oder so uneilig sind, dass der Bürger es nicht mehr für notwendig erachtet fehlende Unterlagen nachzureichen.

Also kurzum, ich bin der Meinung, wenn man sich nicht gerade im Stadium des kurzfristigen Ablebens befindet, ist es den Betroffenen durchaus zuzumuten mit Ihren Anliegen abzuwarten, bis der Betreuer aus dem Urlaub zurück ist.

Schönen Sonntag!
Stracciatellamaus
 
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Alt 19.04.2009, 12:15   #25
Heinz
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soweit sogut - Urlaub sollte sein und das Risiko, nicht rechtzeitig erreichbar zu sein, reduziert werden.

Doch zwei Aspekte bedürfen der Korrektur: Die Betreuung ist als rechtlicher 'Beistand' angelegt, aber gehört bekanntermaßen nicht dahin. Der BGH hat schon vor über einem Jahrzehnt festgestellt, dass Betreuung zur Wohlfahrtspflege gehört. Deshalb sind Berufsbetreuer auch zwangsunfallversichert und zwar eben bei der Genossenschaft für Wohlfahrtspflege und können sich nicht freiwillig bei der Genossenschaft der Anwälte versichern.

Und somit sind die Betreuer zum Beispiel den Pflegediensten gleichgestellt. Was würde sein, wenn ein Pflegedienst nicht erreichbar wäre und die Vertretung nicht sicherstellt? Betriebsferien wird es nicht geben.

Und der andere Aspekte ist die Fürsorge: sicherlich bleibt der Betreute geschäftsfähig und letztlich allein verantwortlich. Doch dem/der Betreuten sich von Gerichts wegen jemand zur Seite gestellt. Er/sie ist so etwas wie ein hoheitlich Beauftrager vglb. dem TÜV - unternehmerisch privat mit hoheitlichen Befugnissen.

Sollte die Verantwortlichkeit der BetreuerIn in ihrer Abwesenheit festgestellt werden und sie es unterlassen haben, für den Fall der nicht Erreichbarkeit eine Vertretung zu organisieren, und sei es über die Betreuungsbehörde, macht er/sie sie regresspflichtig gegenüber dem/der Betreuten. Das heißt, ermächtigt wurde der/die BetreuerIn zwar vom Gericht, der Auftraggeber ist aber der Betreute. Wir haben es hier mit einem öffentlichen Auftrag (Geschäftsbesorgungsvertrag) zugunsten Dritter zu tun: der Leistungsbezieher (Betreute) hat einen Anspruch auf Leistung gegenüber den Leistungserbringer (BetreuerIn). Die Bevollmächtigung und Entgeltung regelt das Gericht.

Die Pflicht zu Berichten und mancher Genehmigungsvorbehalt täuscht über die rechtliche Beziehung hinweg: das Gericht legitimiert und kontrolliert. Mittelpunkt des Geschehens und letztlich Regisseur ist der/die Betreute, auch wenn es in realiter oft anders aussieht.

Somit hat der/die Betreute einen Anspruch gegen die BetreuerIn, dass die zu erbringende Leistung auch in ihrer Abwesenheit sichergestellt ist. Sollte z.B. durch ein Versehen, während des Urlaubs der/die Betreute die Hilfe zum Lebensunterhalt nicht erhalten (Fehlbuchung oder sonstige Formalie) und keine Möglichkeit bestehen, an das Geld zu kommen (keine Kontobefugnis), hat der/die Betreute einen direkten Regressanspruch gegen ihre BetreuerIn.

Ebenso hat die Betreute einen Anspruch gegen den Betreuer, sollte sie des Schutzes bedürfen, möglicherweise im Verhältnis zu Nachbarn, Vermieter oder Heim, doch ersatzweise oder vorübergehende Hilfe wurde nicht sichergestellt.

Nochmal: das Verhältnis zwischen BetreuerIn und Gericht ist zwar formell ein geschlossenes System (Beschluss, Auftrag, Berichtspflicht, Genehmigungsvorbehalt), doch nach Sinn und Zweck einer Betreuung besteht das eigentliche Verhältnis zwischen Betreuten und BetreuerIn. Und diese Pflichten und Rechte sind nicht nur rechtlicher Art, sondern bei allumfassenden Aufgabengebiet (insb. Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung) auch persönlicher Art im Rahmen einer Fürsorgepflicht.

Heinz
 
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Alt 19.04.2009, 14:54   #26
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Benutzerbild von michaela mohr
 
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Hallo Heinz,

da möchte ich letztmals vehement widersprechen, wir schulden keine Fürorge sondern Rechtsfürsorge, den Begriff der reinen Fürsorge findest Du im BTRG nicht .

So, jetzt ist für mich aber Restsonntag, viele Grüsse.
Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 19.04.2009, 15:10   #27
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Zitat:
Das heißt, ermächtigt wurde der/die BetreuerIn zwar vom Gericht, der Auftraggeber ist aber der Betreute
.. mit dessen Betreuung ich meinen Lebensunterhalt bestreite. Das sollte man auch nie vergessen. Ich bin wie jeder andere auch selbstständig und lebe von meinen Klienten/Auftraggebern. Egal in welchem Bereich ich tätig wäre, ich kann keinen Urlaubsschein ausfüllen und weg bin ich, sondern ich muss planen, damit es während meiner Abwesenheit nicht im Chaos endet.

Ich verstehe sehr gut was Du meinst Michaela, aber selbst von der Rechtfürsorge wird man nicht so ohne weiteres, am besten vogelfrei, entbunden sein.

In erster Linie ist handelt es sich natürlich um eine rechtliche Betreuung, wir sind auch sozial tätig und wir gehören tatsächlich der Wohlfahrtspflege an. Das erfordert ein Mittelmaß, dass man sich nicht vollkommen vereinnahmen läßt, aber ein Rest an Verantwortung wird immer bleiben.

Einige meiner Gedanken haben sich mit dem Beitrag von Heinz überschnitten

Zitat:
soweit sogut - Urlaub sollte sein und das Risiko, nicht rechtzeitig erreichbar zu sein, reduziert werden
Das ist einfach so, wie auch immer man das gestaltet. Wie Stracciatellamaus es schon beschrieben hat, finde ich
eine Verhinderungspflege ebenso umständlich, eine Bürogemeinschaft mag ich mich aus den angeführten Gründen ebenfalls nicht anschließen. 2 x war ich kurz davor und 2 x war ich hinterher heilfroh es nicht getan zu haben, weil es später interne Probleme gab.

Deshalb muss ich mich damit abfinden erreichbar zu bleiben und je besser ich alles vorbereite (das ist ja auch immer ein riesiger Aufwand) und mich abspreche, desto weniger wird mich im Urlaub erreichen. Wenn das dann doch der Fall ist, dann brennt es so sehr, dass ich, auch wenn ich keinen Urlaub hätte, nur froh sein kann davon rechtzeitig zu erfahren.

Ich glaube jeder der selbstständig kennt diese Situation, warum sollte es bei uns anders sein? Man ist nicht nur für sich selbst verantwortlich, sondern auch dafür, dass es bei den Kunden gut läuft, dass nichts passiert, was am Ende jede Menge Schadensersatzforderungen nach sich ziehen könnte. Einfach, dass die Firma noch genauso dasteht wie man sie verlassen hat.
Tina L. ist offline  
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Alt 20.04.2009, 13:53   #28
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
 
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
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Hallo Heinz,

die Anmerkung, dass Michaela den falschen Job gewählt habe, weil Sie ein Recht auf Erholung einfordert, erscheint mir etwas unangemessen.

Ich verstehe Michaelas Ausführungen sehr gut und denke, Qualität von Betreuungsarbeit heißt nicht 365 Tage 24-Stunden-Verfügbarkeit. Wäre das tatsächlich gewünscht, müssten andere Gesetzesgrundlagen gelten.

Gruß

Karla
Karla ist offline  
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Alt 20.04.2009, 15:20   #29
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,053
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Zitat:
Zitat von Karla Beitrag anzeigen
Ich verstehe Michaelas Ausführungen sehr gut und denke, Qualität von Betreuungsarbeit heißt nicht 365 Tage 24-Stunden-Verfügbarkeit. Wäre das tatsächlich gewünscht, müssten andere Gesetzesgrundlagen gelten.

.....vor allem andere Vergütungsbestimmungen

mfg
carlos
carlos ist offline  
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Alt 22.04.2009, 13:36   #30
Heinz
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Beiträge: n/a
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da gibt es noch eine Unklarheit zu beheben:

ich schrieb auf die Ansicht von Michaela:
mit deiner Sicht der dinge stelle ich fest, hast du wohl den falschen Job gewählt. Nicht, dass ich deine Wünsche und Forderungen nicht auch unterstützen würde, aber die Realität sieht schlicht anders aus.

Gesagt habe ich, dass die Realität anders aussieht, als Michaela sie einfordert. Ich habe nicht gesagt, wie ich dann zitiert wurde
die Anmerkung, dass Michaela den falschen Job gewählt habe, weil Sie ein Recht auf Erholung einfordert, erscheint mir etwas unangemessen.

Wer meine Beiträge liest, weiß, dass ich mitunter mit Worten spiele. So habe ich das kleine Wörtchen wohl ganz bewusst eingefügt. Damit habe ich zum Ausdruck gebracht, dass ich mich nicht erdreiste, Michaela als befähigt für Job zu erachten oder dergleichen. Im Gegenteil teile ich ihre Ansicht, dass BetreuerInnen wie andere auch in Urlaub fahren können sollen und auch völlig abschalten dürfen.

Doch ich wiederhole mich - die Realität sieht anders aus und ist auch vom Gesetzgeber ausdrücklich nicht gewünscht. Ansonsten hätte er oder sie es ja regeln können. Hat er aber in grenzenloser Weisheit und mitfühlendem Verständnis nicht. Das heißt, in Urlaub zu fahren ist Luxus. Schon alleine dadurch, dass man kein Urlaubsgeld bekommt und während der Zeit keinen Verdienst hat und die Vertretung aus eigener Tasche finanzieren muss.

Und wer der Ansicht ist, das stünde ihm oder ihr zu, darf sich nicht wundern, dass nicht einmal Berufsverbände diesen durchaus verständlichen Wunsch sich zu eigen machen und einfordern, weil er schlicht illusorisch ist. Stattdessen wissen die Berufsverbände sehr wohl, was ein/e BetreuerIn leisten kann und soll.
Berufsbild

u.a. Professionell arbeitende Betreuer zeichnen sich aus durch:
Die Vorsorge für eine problemlose Vertretungsregelung im Urlaubs- und Krankheitsfall.
und ferner Organisatorische Infrastruktur
Kennzeichnend für die Berufsgruppe wird die professionelle Arbeitsweise sein, die geprägt ist durch Vorgaben der Methodik des Casemanagements, des Empowerments, der Ressourceorientierung und somit einer hohen Effizienz der Arbeit zu Gunsten der Betroffenen.

Da stellt sich doch einfach mal die Frage, ob wir nicht samt und sonders den falschen Beruf gewählt haben oder überhaupt dafür geeignet sind. Denn dieses Berufsbild ist die Erwartung an die Mitglieder und wird nach außen gegenüber dem Gesetzgeber und Gerichten so verkauft. Noch Fragen?

Doch davon abgesehen bedauere ich, dass meine eingangs zitierte Formulierung leicht missverständlich war.
Heinz
 
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