Dies ist ein Beitrag zum Thema Benötigt ein Betreuer auf jeden Fall eine Vertretung? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe eine Frage und vielleicht weiß ja jemand darüber Bescheid. Meine Schwester ist psychisch krank und ich wollte ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 15.04.2009
Beiträge: 3
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Hallo,
ich habe eine Frage und vielleicht weiß ja jemand darüber Bescheid. Meine Schwester ist psychisch krank und ich wollte nun eigentlich bei Gericht den Vertreter des Betreuers erfahren, da dieser ein Band laufen hat, daß er bis dann und dann in Urlaub ist und man sich in akuten Fällen an das zuständige Amtsgericht wenden soll. Dort aber hat der Betreuer seinen Urlaub nicht angezeigt und somit gibt es auch keine Vertretung. Meine Frage ist nun: ist das denn so ok bzw ist das üblich, daß man keine Vertretung bestellt? Ich finde das ziemlich unmöglich, aber vielleicht ist das ja so normal??? Wäre schön, wenn Jemand, der sich hier genauer auskennt mir eine Antwort geben könnte. Vielen Dank schonmal und schöne Grüße von Andrea |
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#2 |
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Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 459
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Ich bin seit gut acht Jahren Berufsbetreuerin und hatte von Anfang an einen Vertreter. Allerdings war das bei Gericht manchmal ganz schön problematisch, den Vertreter eintragen zu lassen, weil die wenigsten Betreuer offenbar einen offiziellen Vertreter hatten. Wenn das nachgetragen werden muss, wird es ziemlich kompliziert, weil dann schreibkundige Betreute erst ihr Einverständnis bestätigen müssen, damit das Gericht nicht nochmal zur Anhörung antraben muss. Ich fürchte also, dass reguläre Vertreter immer noch nicht die Regel sind.
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#3 |
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Moderatorin/Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 1,457
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Hallo zusammen,
die Vertretungsregelung wird an den Gerichten unterschiedlich gehandhabt. Es gibt Gerichte die bei der Bestellung gleich den Verhinderungs-(oder Vertretungs)betreuer mit in den Beschluss schreiben. Andere Gerichte überlassen diese Regelung alleine den Betreuern. Wenn Gefahr im Verzug wäre oder sonst eine unaufschiebbare Entscheidung zu fällen dann müsste das Vormundschftsgericht informiert werden und würde einen Verhinderungsbetreuer bestellen. Als Eilfall dauert das bei uns höchstens 2 Stunden. Letztendlich bleibt die Vertretungsregelung dem einzelnen Betreuer überlassen, das Gericht will (bei uns) gerne über eine längere Abwesenheit informiert sein, aber letztendlich vorgeschrieben ist es nicht. Gruss Michaela Mohr |
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#4 |
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Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
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das stimmt. In der Regel wird das in meinem Bezirk sehr unbürokratisch gelöst, indem man, wenn man Urlaub macht, einer Vertretung eine Vollmacht ausstellt und dieses entsprechend dem Vormundschaftsgericht mitteilt. Dann kann die Vertretung zumindest als Ansprechpartner fungieren und im gewissen Rahmen auch tätig werden.
Eine Bestellung als Vertretungsbetreuer erfolgt dann nur kurzfristig im Einzelfall, wenn "größere" Angelegenheiten zu regeln sind, in denen die Vollmacht nicht ausreicht. Ich halte es auch für "normal" und notwendig, eine Vertretungsregelung zu haben, aber gesetzlich vorgeschrieben ist das, soweit ich weiß, nicht. |
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#5 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 15.04.2009
Beiträge: 3
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Vielen Dank für Eure Antworten. Wie ich daraus ersehe, gibt es also keine feste Regelung. Dann werde ich mal bei dem Betreuungsgericht nachfragen, wie das dort normalerweise gehandhabt wird.
Viele Grüße von Andrea |
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#6 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 322
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Habe gestern auch gerade bei einer Berufsbetreuerin angerufen, wo nur so ein Band lief u. nicht mal eine Nummer f. einen Notfall angegeben war.
Dieses Vorgehen empfinde ich selbst als Betreuerin problematisch u. nicht angemessen. Alos man sollte schon unbedingt f. eine Vertretung sorgen u. einen zuverlässigen Ansprechpartner, der ggf. den eigentlichen Betreuer im Notfall kontaktieren kann! |
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#7 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 732
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#8 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo alle ,
wie sit das eiegtnlcih, wenn die berteute nei erfärht,d ass die betreurin urlaub udn so hat?? man das amnchmal durch zufalle rst rausbekommt?? bei mri war dieses shcon fot so, hm.. sie sit berfusbetreruin udn udn, macht sie es dann trodtezm, ohne dass die betreute, das sunebdignt wissen muss, dass jeamdn anderes dann trodtezm da ist? grus srtfnee |
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#9 |
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Moderatorin/Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 1,457
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Hallo Betrkl,
jetzt mache ich mich mal unbeliebt..... Gestern war Mittwoch, da lief z.B. als ich am Gericht war auch nur das Band. Ich selbst sorge auch wegen der Unannehmlichkeiten für`s Gericht für eine Vertetung- allerdings nur für die absolut rein rechtlich notwendigen Angelegenheiten. Und auch das ist letztendlich zweifelhaft denn Ärzte z.B. müssten- Einwilligung hin oder her- lebensnotwendige Massnahem und Behandlungen durchführen. Ich hab riesen Probleme mit unserem/einem Verständnis der "Allgegenwärtigkeit" und bei genauerm Hinsehen frage ich mich: was genau sind tatsächlich diese unaufschiebbaren (angeblichen) Notfälle? Um was handelt es sich dabei? Ich möchte im Urlaub z.B. nichts gefragt werden was mit meinem Job zu tun hat, ich möchte mich mal paar Tage im Jahr wirklich frei vom Rest erholen. Ich sehe mich da ganz deutlich in erster Linie in der Verantwortung für mich selbst. Als ewig halb Erholte kann ich meinen Arbeitsalltag nicht bewältigen. Nicht umsonst häufen sich in anderen Foren die Frage nach Burn- out Kliniken für Betreuer. Klar möchte jeder gerne seine Fragen möglichst schon gestern beantwortet wissen aber das ist kein wirklicher Grund. Und gehts uns im normalen Alltag nicht auch oft so, dass wir warten müssen bis der und jener wieder da ist? Der Begriff der Betreuung sollte grundsätzlich von dem Anspruch der permanenten Präsenz, der ständigen Bereitschaft und vielleicht auch von (eingeimpften) Omnipotenzphantasien "entzaubert" werden. Es kann nicht gehen, dass ohne eine ganz bestimmte Person nichts geht. Grüsse Michaela (Mohr) |
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#10 | |
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Moderatorin/Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 1,457
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Zitat:
da mach ich doch mal gerade auf meiner Schiene weiter.... Das sofortige Festschreiben ist für die Gerichte einfacher, da muss nicht erst noch jemand gefragt/gesucht werden. Aber das sollte man deutlich trennen vom Rest der hinter dem Wunsch nach einer Vertretung steht. (hoffentlich bin ich verständlich) Eine eingerichtete Betreuung ist in meinen Augen kein Ersatz für ein "eigenes Leben" sondern nur eine Hilfe in besonderen Situationen bei bestimmten Gegebenheiten. Mit einer gesetzlichen Vorschrift zu einem Vertreter wird wahrscheinlich nur die Erwartung geweckt dass wir tatsächlich Tag und Nacht ganz grundsätzlich für Alles zu befragen und zuständig wären. Das halte ich für grottenfalsch. Und mal so ganz "entre nous"....noch ne neue Vorschrift, noch mehr Arbeit (denn eine Vertretungsregelung bedeutet tatsächlich ne ganze Menge Arbeit, Betreuungslisten schreiben/ergänzen, aktualisieren usw.) für dasselbe Geld? Grüsse Michaela |
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