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Arbeitsbefreiung bei Begleitung zum Arzt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Arbeitsbefreiung bei Begleitung zum Arzt im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich habe eine Frage und hoffe, jemand kann mir helfen. Meine Tochter ist volljährig und geistig behindert. Sie wird ...


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Alt 23.06.2009, 18:21   #1
Gast
 
Registriert seit: 22.06.2009
Beiträge: 1
Standard Arbeitsbefreiung bei Begleitung zum Arzt

Hallo, ich habe eine Frage und hoffe, jemand kann mir helfen. Meine Tochter ist volljährig und geistig behindert. Sie wird von mir gesetzlich vertreten. Durch ihre Behinderung kann sie nicht allein zu Ärzten gehen. Gibt es hier eine Regelung für den Betreuenden im punkto Freistellung von der Arbeit? Bis jetzt habe ich immer Urlaub genommen, aber inzwischen reicht der nicht mehr aus und es stehen immernoch Termine bei Spezialisten an. Es wäre hilfreich, wenn mir hier jemand Auskunft geben könnte oder mir sagen könnte, an wen ich mich da wenden muss. Danke und Grüße, Susan
Susan ist offline  
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Alt 23.06.2009, 18:29   #2
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 419
Standard

Im Moment habe ich bei einer Bekannten das gleiche Problem.

Sie hat mit dem Arbeitgeber gesprochen und kann das über ein Arbeitszeitkonto nun ausgleichen.
Auch die Ärzte sind bei der Terminvergabe meißt großzügig und legen Termine außerhalb der Arbeitszeit.

Viel Glück und alles Gute

Grüße
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 23.06.2009, 19:18   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 732
Standard

Hallo,

eine sehr interessante Frage, mit der ich bisher noch nie konfrontiert wurde.

Im Netz hab ich hierzu u.a. folgendes gefunden:

Familien-Wegweiser - Stichwortverzeichnis - Freistellung von der Arbeit zur Pflege kranker Kinder

Gebe einfach mal "Freistellung von der Arbeit bei Betreuung ein", dann kannst Du noch mehr Infos hierzu erhalten.

mfg
carlos
carlos ist offline  
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Alt 23.06.2009, 19:24   #4
Administrator / Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,100
Standard

Hallo Susan,

Du könntest einen Anspruch nach § 45 SGB 5 geltend machen
SGB 5 - Einzelnorm

Dort findest Du auch die maximale Anzahl an Tagen, die Dir im Jahr gewährt werden müssen. Du hast allerdings Lohneinbußen, da das Krankengeld niedriger ist, als Dein Lohnanspruch.

Außerdem solltest Du einmal in den Tarifvertrag (falls einer besteht) schauen. Dort gibt es manchmal noch günstigere Regelungen. Infos kannst Du beim Betriebsrat einholen (falls ihr einen habt).

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Stichworte
arbeitsbefreiung, krankengeld, sgb5

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