Dies ist ein Beitrag zum Thema Arbeitsbefreiung bei Begleitung zum Arzt im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich habe eine Frage und hoffe, jemand kann mir helfen. Meine Tochter ist volljährig und geistig behindert. Sie wird ...
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#1 |
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Gast
Registriert seit: 22.06.2009
Beiträge: 1
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Hallo, ich habe eine Frage und hoffe, jemand kann mir helfen. Meine Tochter ist volljährig und geistig behindert. Sie wird von mir gesetzlich vertreten. Durch ihre Behinderung kann sie nicht allein zu Ärzten gehen. Gibt es hier eine Regelung für den Betreuenden im punkto Freistellung von der Arbeit? Bis jetzt habe ich immer Urlaub genommen, aber inzwischen reicht der nicht mehr aus und es stehen immernoch Termine bei Spezialisten an. Es wäre hilfreich, wenn mir hier jemand Auskunft geben könnte oder mir sagen könnte, an wen ich mich da wenden muss. Danke und Grüße, Susan
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 419
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Im Moment habe ich bei einer Bekannten das gleiche Problem.
Sie hat mit dem Arbeitgeber gesprochen und kann das über ein Arbeitszeitkonto nun ausgleichen. Auch die Ärzte sind bei der Terminvergabe meißt großzügig und legen Termine außerhalb der Arbeitszeit. Viel Glück und alles Gute Grüße ![]() Heiner |
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#3 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 732
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Hallo,
eine sehr interessante Frage, mit der ich bisher noch nie konfrontiert wurde. Im Netz hab ich hierzu u.a. folgendes gefunden: Familien-Wegweiser - Stichwortverzeichnis - Freistellung von der Arbeit zur Pflege kranker Kinder Gebe einfach mal "Freistellung von der Arbeit bei Betreuung ein", dann kannst Du noch mehr Infos hierzu erhalten. mfg carlos |
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#4 |
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Administrator / Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,100
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Hallo Susan,
Du könntest einen Anspruch nach § 45 SGB 5 geltend machen SGB 5 - Einzelnorm Dort findest Du auch die maximale Anzahl an Tagen, die Dir im Jahr gewährt werden müssen. Du hast allerdings Lohneinbußen, da das Krankengeld niedriger ist, als Dein Lohnanspruch. Außerdem solltest Du einmal in den Tarifvertrag (falls einer besteht) schauen. Dort gibt es manchmal noch günstigere Regelungen. Infos kannst Du beim Betriebsrat einholen (falls ihr einen habt). Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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| arbeitsbefreiung, krankengeld, sgb5 |
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