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Urlaubsvertretung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Urlaubsvertretung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von Heinz Mit dem BetreuungsrechtsänderungsG ist die Urlaubsvertretung noch komplizierter geworden, als sie schon war. Hallo, ich bin ...


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Alt 06.08.2009, 12:05   #11
SBS
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Registriert seit: 03.06.2009
Beiträge: 45
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Zitat:
Zitat von Heinz Beitrag anzeigen

Mit dem BetreuungsrechtsänderungsG ist die Urlaubsvertretung noch komplizierter geworden, als sie schon war.
Hallo,
ich bin schon etwas irritiert, dass es hier keine konkreten Regelungen gibt.

Wie ist die Urlaubsvertretung am besten zu handhaben?

Ich bin für zwei Berufsbetreuer, die eine Bürogemeinschaft haben, verwaltungsmäßig tätig, wenn der eine nun Urlaub macht, sollte er dann dem anderen für jede Betreuungssache eine Vollmacht erteilen, oder kann man die Betreuungen pauschal ( es sind nur 8 oder 9 ) zusammen fassen?

Liebe Grüße

SBS
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Alt 06.08.2009, 12:38   #12
Heinz
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Beiträge: n/a
Standard

Hallo SBS

eigentlich sollte bei einer Bürogemeinschaft schon möglich sein, dass der Kollege oder die Kollegin auch per Gerichtsbeschluss die Vertretung der Betreuungen des Partners hat. Wenn nicht, nun denn, dann stell man oder frau eine Vollmacht aus. Hab ich all die Jahre gemacht - komplett für alle, habe den Zeitrahmen datiert, und umfassend nach Betreuungsrecht - gerichtlich und außergerichtlich und habe die Kopien sämtlicher Bestallungsurkunden in einem Handordner zusammengefasst und meinem Kollegen bzw. der Kollegin übergeben. Und es hat immer bestens funktioniert. Die in meiner Abwesenheit geleisteten Stunden habe ich abgerechnet und der Kollegin vergütet.

Aber mit der Pauschalierung hat es nicht mehr geklappt. Wohlmöglich hatte ich schon das Zeitkontingent für den oder die Betreute in dem Monat (oft schon in der Urlaubsvorbetreitung) erschöpft oder der Kollege musste dann doch mehr Zeit investieren, als befürchtet. Und schon zahlte ich drauf.

Ich vermute, dass es anderen ähnlich geht. Ich wüsste auch nicht, wie es sonst gehen würde, oder aber man oder frau gibt den Ball, sprich die Verantwortung an die Betreuungsstelle, die sind ja angestellt und bekommen ihr Gehalt, ob 2, 5 oder 10 Stunden für den Betreuten notwendig wurden. Und was nicht refinanziert ist, zahlt eh die Kommune. Also, was solls?

Ist vielleicht nicht so klug, wenn man die Empfehlung der Betreuungsstelle für weitere Betreuungen erhofft. Also dann doch draufzahlen.

Und dass eine Untervollmacht nicht gerne gesehen wird, na und? Was der Gesetzgeber fabriziert, wird auch nicht gerne gesehen. Und Respekt vor den 'Tieferbegabten' (A. Steinhöfel (Kinderbuchautor) hab sich auch schon längst nicht mehr.
Man muss schon sehen, wie man oder frau klarkommt, finde ich.

Gruß Heinz
 
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Alt 06.08.2009, 14:34   #13
SBS
Forums-Azubi
 
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Beiträge: 45
Standard

Zitat:
Zitat von Heinz Beitrag anzeigen
Hallo SBS

Wenn nicht, nun denn, dann stell man oder frau eine Vollmacht aus. Hab ich all die Jahre gemacht - komplett für alle, habe den Zeitrahmen datiert, und umfassend nach Betreuungsrecht - gerichtlich und außergerichtlich und habe die Kopien sämtlicher Bestallungsurkunden in einem Handordner zusammengefasst und meinem Kollegen bzw. der Kollegin übergeben. Und es hat immer bestens funktioniert.

Gruß Heinz
Hallo Heinz,

das hört sich gut an, denke so werden wir es machen.

Tja, mit der gegenseitigen Vergütung sollen sich die Herren einig werden

Danke dir.

Liebe Grüße SBS
SBS ist offline  
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Stichworte
abwesenheitspflegschaft, ersatzbetreuer, untervollmacht, urlaub, verhinderungsbetreuer, vollmacht

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