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Übernahme von ehrenamtl.Betreuungen?

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Hallo, mich würde mal interessieren, ob es unter den Betreuern auch Fälle gibt, wo das AG verlangt, daß sie neben ...


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Alt 08.07.2009, 22:53   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 03.07.2009
Beiträge: 8
Standard Übernahme von ehrenamtl.Betreuungen?

Hallo,
mich würde mal interessieren, ob es unter den Betreuern auch Fälle gibt, wo das AG verlangt, daß sie neben Berufsbetreuunge auch ehrenamtl. übernehmen.
Funny ist offline  
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Alt 08.07.2009, 23:21   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard

Das nennt man dann Mischkalkulation .... Mich würde mal interessieren, ob es unter den Ehrenamtlern auch Fälle gibt, wo das AG verlangt, daß sie neben ehrenamtlichen Betreuungen auch berufsmäßig abrechnen.

Ansonsten fällt mir dies ein
Art. 12 GG
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 09.07.2009, 10:53   #3
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 564
Standard

Hallo Funny,

ist mir noch nie zu Ohren gekommen, außer der Berufsbetreuer übernimmt freiwillig eine ehrenamtl. Betreuung.

Mir wurde zwar schon vom VG angeboten, Betreuungen ohne Bestellung durch das Gericht, mit Vollmacht, zu übernehmen, um dann privat abzurechnen. Dadurch kann u.U. , bei Vermögenden, an Betreuerkosten gespart werden.

Ich für meine Person lehne solche Betreuungen immer grundsätzlich ab.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 09.07.2009, 15:14   #4
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo,

ich habe es mit guten Erfahrungen gemacht. Es gibt die Vertragsfreiheit und wenn jemand Geld gibt, dass der Hund ausgeführt wird oder eingekauft wird oder geputzt wird und der Preis stimmt, wo ist das Problem.

Bei der Vermögensverwaltung wird es heikel - man kennt das ja, das Gerede. Deshalb habe ich auch privat mit dem oder der Vollmachtgeberin eine dritte Person aus dem Familien- oder Freundeskreis inzugezogen, der ich Rechnung gelegt habe: wozu das Geld verwendet, was besorgt, und mit meinem vereinbarten Stundenpreis verrechnet und habe mir diese 'Kassenprüfung' gegenzeichnen lassen. Somit war der Transparenz ebenso gedient, wie der Vollmachtgeberin und auch mir.

Oder es wurde eine pauschaler Preis vereinbart. Dann lag das Risiko eines verminderten Stundenpreises bei mir, mehr tun zu müssen, als kalkuliert.

Ich sah und sehe da überhaupt keine Probleme und schon gar nicht im Hinblick auf das Betreuungswesen. Der Gesetzgeber wünscht ja ausdrücklich, dass es verstärkt vom Gericht wegkommt.

In diesem Sinn kann ich nur Mut zusprechen.

Heinz
 
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Alt 10.07.2009, 22:15   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 03.07.2009
Beiträge: 8
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Hallo,
bei uns wird teilw. der Berufsbetreuer gezwungen, auch ehrenamtl. zu führen, oder bei der Umwandlung von der Berufsbetreuung in eine ehrenamtl. wird der Betreuer gefragt, ob er den auch ehrenamtl. weiterführt.
Ich mußte bei meiner Bewerbung schreiben, daß ich auch bereit bin, ehrenamtl. zu betreuen.
Funny ist offline  
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Alt 10.07.2009, 22:36   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
Standard

Zitat:
Zitat von Funny Beitrag anzeigen
Hallo,
mich würde mal interessieren, ob es unter den Betreuern auch Fälle gibt, wo das AG verlangt, daß sie neben Berufsbetreuunge auch ehrenamtl. übernehmen.
Hallo,

ich kenne einen Fall, wo das AG, bzw. Betreuungsbhörde einen Berufsbetreuer BITTET einen Fall ehrenamtlich zu übernehmen.

Und sie tat es, weil sie eine gute Seele ist.
__________________
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Marion-E ist offline  
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Stichworte
berufsbetreuer, berufsbetreuung, ehrenamtliche betreuung, ehrenamtlicher betreuer

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