Dies ist ein Beitrag zum Thema Bezahlung der Betreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
bin mal wieder brassig. Wenn das Gericht was will, dann mit Fristsetzung und am liebsten gestern. Wenn ich aber ...
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#1 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
bin mal wieder brassig. Wenn das Gericht was will, dann mit Fristsetzung und am liebsten gestern. Wenn ich aber auf mein Geld warte, dann ist das völlig egal. Ich habe von 2 Monten eine Abrechnung erstellt, nichts mehr gehört (und jetzt gemahnt). Die Gerichte lassen einen auch immer wieder spüren, dass man für sie nur ein unbedeutender Hiwi (Hilfswilliger) ist, denke ich manchmal. Da wird man an die Erstellung eines Berichtes erinnert, obwohl sich nach persönlicher Auskunft der Dame in der Registratur die Arbeit bis unter das Dach stapelt, es ist Urlaubszeit, und die wissen gar nicht, wo sie zuerst anfangen sollen. Aber mahnen, das geht.... Wenn ich nicht auf einen guten Kontakt mit den Rechtspflegern angewiesen wäre, dann würde mancher Schriftverkehr doch deutlicher ausfallen. Die Rechtspfleger und die Betreuer sollten sich mal zusammensetzen und eine verbindliche Vereinbarung treffen, innerhalb welcher Zeit eine Abrechnung durch das Gericht erledigt werden muss und innerhalb welcher Zeitspanne das Geld (die Auswandsentschädigung) auf dem Konto des Betreuers eingehen muss. Was nützt es, wenn ich den Beschluss des Gerichtes endlich in Händen halte und dann noch 6 Wochen auf mein Geld warten muss ? Oder hat jemand andere Vorschläge ? Gruss Andreas |
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Vielleicht Zinsen berechnen? :lol:
Hi Andreas, das kennt wohl fast jeder, leider. Ich arbeite für 3 Gericht, die 2 kleineren davon sind immer superschnell, beim dritten, größeren hapert es immer bei dem gleichen Rechtspfleger. Ich kopiere üblichweise nach ca. 6 Wochen die Abre. (1. Seite), versehe das mit ERINNERUNG und faxe es zu. Nach weiteren 2 Wochen das gleiche mit 2. Erinnerung und spätestens dann habe ich bisher immer mein Geld bekommen. Ich würde das persönliche Gespräch zu dem Rechtspfleger suchen und ihm verdeutlichen, wie das auf Dich wirkt. Mir hat mal eine Rechtspflegerin, die kurz vor der Rente steht gesagt, dass auch die Rechtspfleger auf eine gute Zusammenarbeit mit Betreuern angwiesen sind. Sie sagte, dass sie lieber ihre Betreuer behalten möchte, statt neue, evtl. unliebsame zu bekommen, mit denen sie nachher nur Ärger hat. Es soll Betreuer gegeben haben, die ihre Rechnungsbelegung in einem Schuhkarton abgegeben haben. :lol: Ganz am Anfang hatte ich eine Bezirksrevisorin, die andauernd etwas auszusetzen hatte. Irgendwann bin ich dann einfach mal zu ihr gegangen. Sie saß in einem winzigen Büro in der obersten Etage, vor sich einen Stapel von Ordnern, dass man sie kaum mehr sehen konnte. Nach einem freundlichem Gespräch hat sie mir nie wieder etwas abziehen wollen. Bei uns sprechen sich alle 3 Gerichte miteinander ab, auch jetzt, mit der neuen Vergütung, die nach dem Betreuungsquartal abgerechnet werden soll. Bei Fortbildungen von der Betreuungsbehörde sind immer Rechtspfleger dabei, die sich anhören was besprochen wird, so auch bei dem Thema Pauschalisierung. Dieses wird dann versucht in die Tat umzusetzen. Klar wäre es verbindlicher besser, aber es ist schon ein guter Ansatz. Ich denke deshalb nicht, dass wir als Hifis angesehen werden, sondern vermute, dass Du gerade nur eine schlechte Phase hast. :?: :wink: |
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#3 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo Tina,
danke für die Antwort. Meine schlechte Phase habe ich immer dann, wenn ich mal wieder 6 Wochen oder länger auf mein Geld und/oder auf eine Mitteilung zu einer erstellten Abrechnung warten muss. Zumal ich weiss, dass es schnell gehen kann, manchmal war das Geld auch schon nach 10 Tagen auf dem Konto. Wenn ich alle meine Betreuungen als Massstab nehme (schwankend zwischen 15 und 18), dann geht es bei 30 bis 40 Prozent gut und flott, der Rest läuft unter "na ja" bis "ärgerlich". Nun ist es natürlich evtl. von Nachteil, wenn man so wie ich mit mehreren Rechtspflegern innerhalb des Gerichtes zu tun hat, jede(r) hat Macken. Leider sind die auch manchmal geschmähten alten Hasen ausgestorben sprich in Pension. Die waren zwar menschlich schwieriger, aber man konnte sich darauf einstellen und wusste, woran man war. Wenn man da mit offenen Karten spielte und auch eine Fehler zugab, dann war das schon die halbe Miete. Dann wurde zwar mal mit dem Zeigefinger gedroht, aber mehr ist mir nie passiert, und für's nächste Mal wusste ich es eben besser. Bei den neuen Rechtspflegern ist keine so einheitliche Linie. Leider. Ausgehend von dem Gedanken, dass es bei einem kleinen Gericht vielleicht überschaubarer und besser ist, habe ich für das Gericht in unserer Nachbarstadt eine Betreuung übernommen. Das war ein Fehler, die Rechtspflegerin wird mich wohl von der Betreuung ausschliessen. Es geht um die Genehmigung meiner Nebentätigkeit. Ich habe eine Genehmigung meines Dienstherrn, die allgemein gehalten ist. Dies **Schimpfwort** will aber unbedingt, dass ich eine neue Genehmigung beibringe, in der steht, wie viele Betreuungen ich führen darf usw. Über diese Thema haben wir uns in die Wolle bekommen, denn das AG unserer Stadt hat meine Genehmigung anstandslos akzeptiert. Diese PR sollt doch das wohl der Betreuten im Sinn haben, und nicht meine Nebentätigkeit. Und die Genehmigung, die ich bisher habe, ist grade um zwei Jahre verlängert worden. Daher werde ich diese Betreuung zurückgeben. Schade, aber so kann es gehen. Gruss Andreas |
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