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Aufwandsentschädigung für Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufwandsentschädigung für Betreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich hoffe, dass mir hier jemand eine Antwort auf meine Frage geben kann. Im Mai 2009 bin ich durch ...


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Alt 14.08.2009, 09:41   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 13.08.2009
Beiträge: 3
Standard Aufwandsentschädigung für Betreuer

Hallo,
ich hoffe, dass mir hier jemand eine Antwort auf meine Frage geben kann.
Im Mai 2009 bin ich durch das Gericht zur Betreuerin meiner Schwiegermutter bestellt worden.
Nun meine Frage, kann ich meine Kosten für Telefon, Schreibangelegenheiten und Behördengänge jemandem in rechnung stellen oder ist das nicht möglich?

Jetzt schon mal vielen Dank für die Antworten.

Gruß Silke
silker ist offline  
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Alt 14.08.2009, 10:55   #2
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 204
Standard

Hallo silker!

Ich denke mal, dass du als ehrenamtliche Betreuerin bestellt worden bist.

Dafür erhälst du nach 1 Jahr (auf Antrag!) eine Aufwandsentschädigung von pauschal 323,-€. Sollten die Kosten, die dir für die Betreuung entstehen nachweislich höher sein als diese 323,-€, kannst du sie auch komplett geltend machen aber eben nur mit Nachweis.

Viele Grüße
Nadine
Nadine ist offline  
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Alt 14.08.2009, 12:10   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Zitat von Nadine Beitrag anzeigen
Dafür erhälst du nach 1 Jahr (auf Antrag!) eine Aufwandsentschädigung von pauschal 323,-€. Sollten die Kosten, die dir für die Betreuung entstehen nachweislich höher sein als diese 323,-€, kannst du sie auch komplett geltend machen aber eben nur mit Nachweis.
Hallo Silke,
das mit dem Jahr ist schon richtig, dein Antrag muss jedoch bis spatestens 31.03 vorliegen da er sonst verfristet ist.
Hierüber würde ich an deiner Stelle aber ein Gespräch mit dem zuständigen Rechtspfleger führen. Dieser klärt normalerweise bei der verpflichtung hierüber auch auf.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 14.08.2009, 21:16   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 08.03.2009
Beiträge: 8
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Hallo Silke,
das mit dem Jahr ist schon richtig, dein Antrag muss jedoch bis spatestens 31.03 vorliegen da er sonst verfristet ist.
Hierüber würde ich an deiner Stelle aber ein Gespräch mit dem zuständigen Rechtspfleger führen. Dieser klärt normalerweise bei der verpflichtung hierüber auch auf.

Gruß,
Andreas

Hallo Silke,

ich habe gerade zum ersten Mal eine Betreuung (ehrenamtlich) übernommen.
Mein zuständiger Rechtspfleger hat mich beim Einführungsgespräch u. a. darüber aufgeklärt, das der Anspruch auf Aufwandsentschädigung ein Jahr nach der Betreuerbestellung (Datum des Bestellungsbeschlusses) bzw. nach Beendigung der Betreuung entsteht.
Und dann muss Dein Antrag auf Erstattung binnen drei Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens geltend gemacht werden. Der Antrag auf Erstattung ist also , so wie Andreas es geschrieben hat, an die Frist 31. 03. gebunden.

Gruß Bianca Xenia
elli ist offline  
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Alt 17.08.2009, 09:56   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 13.08.2009
Beiträge: 3
Standard Entgeld Betreuung

Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten!
silker ist offline  
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Alt 22.08.2009, 18:21   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.06.2009
Beiträge: 2
Standard

Zu dem Thema habe ich auch mal eine Frage.
Seit dem 28.08.2008 war ich bei meinen Eltern Gesetzlicher Betreuer.
Nun sind meine Eltern aber beide innerhalb 8 Tagen ( 29.7.09 und 06.08.09 ) Verstorben.
Steht mir da auch eine Aufwandsentschädigung zu ?
Und wenn ja, einfach Antrag oder was muß ich da machen ?
Ich glaube schon das es hier im Forum geschrieben wurde, aber da ich durch den Tod meiner Eltern sehr viel um die Ohren habe, und
selber Gesundheitliche Probleme durch das ganze habe, fehlt mir im
Moment die Ruhe alles durch zu suchen, und zu Lesen.
Achim-r ist offline  
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Alt 22.08.2009, 18:39   #7
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo Achim-r,

zunächst einmal mein Beileid zum Tod Deiner Eltern.

Du kannst die Pauschale zweimal, für jeden Elternteil, anfordern. Die Abrechnung erfolgt taggenau. Falls Deine Eltern mittellos waren, dann geht die Forderung gegen die Staatskasse, ansonsten gegen das Erbe. Am Besten, Du nimmst Rücksprache mit dem zuständigen Rechtspfleger, da Du ja auch als befreiter Betreuer noch eine Schlußrechnung fertigen mußt oder von den Miterben eine Entlastungserklärung benötigst.
Du mußt Deine Ansprüche, wie Du weiter oben schon lesen konntest, bis zum 31.03.2010 geltend machen.

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 23.08.2009, 09:38   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.06.2009
Beiträge: 2
Standard

Danke Kohlenklau
Dann werde ich in den nächsten Tagen da mal Anrufen.
Meine Schwester hatte mich da drauf gebracht. Ich selber hätte es vergessen, da ich einfach zu viel zu tun habe, um alles zu Regeln, und mir nur noch der Kopf brummt, was ich alles noch zu machen habe.
Achim-r ist offline  
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Stichworte
aufwandspauschale, aufwendungsersatz, ehrenamtliche betreuung, ehrenamtlicher betreuer, pauschale


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