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Vertretung Berufsbetreuung ?

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Als ich noch mit einer Kollegin eine Bürogemeinschaft hatte, haben wir uns im Urlaub oder bei Krankheit gegenseitig vertreten. Dies ...


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Alt 13.10.2009, 19:56   #11
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 383
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Als ich noch mit einer Kollegin eine Bürogemeinschaft hatte, haben wir uns im Urlaub oder bei Krankheit gegenseitig vertreten. Dies klappte immer ganz gut. Nun bin ich aber allein und meine Tochter arbeitet als Bürokraft bei mir. Im letzten Urlaub habe ich ihr auch Vollmacht erteilt, war aber bei evtl. Einwilligungen zu gesundheitlichen Maßnahmen für sie erreichbar.
Meist sind hier die Gerichte froh, wenn es so geregelt wird und sie nicht weiter behelligt werden, würde es aber rechtlich gesehen auch besser finden, wenn ein Vertretungs-/ Verhinderungsbetreuer per Beschluss im Hintergrund eingesetzt wäre.
BetrKl ist offline  
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Alt 13.10.2009, 22:51   #12
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Hallo,

ich hatte in all den Jahren noch länger Urlaub am Stck.

Als ich letztes Jahr erstmals 14 Tage (incl. Feiertage) verreisen wollte und mir so meine Gedanken machte, hat man mich gefragt was denn passieren könnte. Notfallmäßige OP`s würden auch ohne mich durchgeführt werden, Unterbringungen ganz genauso usw. Ich sollte nur alle informieren, die Klienten mit Geld versorgen und bin in den Urlaub geschickt worden. Das Handy sollte ich ausschalten und einmal tgl. meine mail box abhören. Die Betreuungsbehörde hat mich darin unterstützt, indem sie über den Urlaub informiert war und Ansprechpartner gewesen wäre. In der ganzen Zeit bekam ich nur einen Anruf durch eine ambulante Betreuerin und nur, weil jemand verstorben war. Ansonsten hatte ich meine Ruhe.

Mir wurde ganz am Anfang mal gesagt, dass ich immer erreichbar bleiben muss, egal wo ich bin. Mir wurde damals ganz anders.
Auf die Frage wie das gehen soll, wenn ich z.B. im Dschungel bin meinte ein Rechtspfleger, dass ich selbst da irgendwo ein Telefon oder Fax haben sollte.

Damit hatte ich anfangs ganz große Probleme, aber mittlerweile habe ich mich daran gewöhnt und die paar Tage, die ich mir zwischendurch immer wieder mal gönne, habe ich tatsächlich meine Ruhe. Weite Reisen hatte ich in den Jahren meiner Tätigkeit noch nicht,auch wegen unserer 2 Hundis, aber auch in der Zeit nach ihnen wären wir eh nicht länger als 2-3 Wochen weg.

Ich weiß nicht wie die Gerichte hier auf Vertretungsbetreuer reagieren. Als ich das mal in Erwägung gezogen hatte, winkte man ab und fragte wofür. Irgendwie sträubt sich das auch ein wenig in mir, weil ich meine Klienten vielleicht nicht in andere Hände geben möchte? Ich weiß es nicht, aber so wie bisher ist das ok für mich.

Wenn mir ernsthaft etwas zustoßen sollte, dann würde mein Göttergatte wohl umgehend die Betreuungsbehörde informieren müssen. Mit denen habe ich hier wirklich Glück, weil sie beraten, Bedenken nehmen und auch zur Seite stehen, wenn etwas sein sollte.
Tina L. ist offline  
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Alt 14.10.2009, 07:14   #13
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Guten Morgen zusammen,

das mit den automatischen Vertretungsbetreuern finde ich auch nicht ganz unproblematisch, einerseits ist es praktisch aber im Zweifelsfall muss man auf einmal mit jemandem arbeiten den man gar nicht kennt. (Bei einem Betreuerwechsel wurde die Vertretung z.B. automatisch mit dazu geschrieben und dann steht man da...)

Ich habe zum Glück hier einen tollen Vertreter gefunden ( Danke nochmal Flaffluff), die Vollmacht ist in meinem Computer, der Zugang zu den Akten gewährleistet, sogar doppelt (hatte ich vor lauter Aufregung über eine Woche Urlaub total vergessen), das Gericht und alle wichtigen Stellen sind informiert-dann muss man sich im Urlaub nur noch selbst disziplinieren nicht dauernd ans Büro zu denken.

Was agw/Andreas schreibt finde ich völlig richtig:.... Ich bin im Urlaub nicht erreichbar und ich finde es auch völlig untrealistisch das an einen Betreuer die Erwartung gestellt wird das er 24 h/Tag und 365 Tage/Jahr erreichbar sein soll..... denn was nützt ein betreuer der völlig entnervt und erschöpft ist? Wer arbeitet braucht auch dringend ausreichende Auszeiten finde ich.

Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 14.10.2009, 07:54   #14
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von Frauke
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
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die Vertretungsfrage scheint zu zahlreichen Dingen zu gehören, die überall anders geregelt werden.

Bei uns legt die Betreuungsbehörde Wert darauf, daß wir uns selbst eine Vertretung organisieren, die während der Abwesenheit des eigentlichen Betreuers ansprechbar und zumindest grob über die Betreuten informiert ist (bzw. sich unproblematisch Zugang zu Informationen verschaffen kann).
Das Gericht wird über die Vertretungssituation informiert, und bestellt, wenn es denn wirklich mal brennt, die Vertretung kurzfristig als Ersatzbetreuerin. Das war bei mir in fast 7 Jahren genau ein Mal notwendig, alles andere ließ sich bislang unbürokratisch regeln.

Meine Vertretung könnte mich während meines Urlaubs notfalls anrufen, hat das aber noch nie machen müssen.
Frauke ist offline  
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Alt 25.10.2009, 10:04   #15
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Liebe Kolleginnen und Kollegen und solche die es werden wollen,

Jetzt bin ich doch sehr verwundert über manche Aussagen...
Ich halte eine gut organisierte und durchdachte Vertretungsregelung GERADE wegen der besonderen Verantwortung, die unsereins trägt, für unumgänglich. Abgesehen davon halte ich es für ein signifikantes Merkmal qualitativ hochwertiger Betreuungsarbeit, da betreute Menschen nur bei klarer Vertretungsregelung im Bedarfsfall immer einen Ansprechpartner finden können.
Der Vertretungsbetreuer i. S. d. § 1899 Abs. 4 BGB soll und kann dann (und nur dann) handeln, wenn der eigentliche Betreuer verhindert ist. Das ist der Fall, wenn der Betreuer urlaubsbedingt nicht verfügbar ist, aber auch im Falle von Krankheit oder Verletzung. Urlaube kann man vorhersehen und entsprechend vorbereiten - Ausfall durch andere Umstände (auch z. B. bei einem Trauerfall in der Familie oder wenn das eigene Wohnhaus abgebrannt ist...) ist einfach nicht kalkulierbar und kann jederzeit geschehen.

Dass auch Berufsbetreuer völlig legitim Anspruch auf arbeitsfreien Urlaub haben, sollte eigentlich nicht diskussionsbedürftig sein - denn trotz eines auch noch so hohen Verantwortungsbewusstseins: Wir sind alle nur Menschen - und jeder Mensch braucht mal eine Pause, will er sich nicht vorzeitig ins Grab arbeiten. Das gilt auch für den Prokuristen - und da bin ich mir ganz sicher: Auch der nimmt sich das Recht auf einen gewissen Jahresurlaub raus und ist irgendwie "vertretbar".

Noch wichtiger wird die Vertretung eben, wenn der Ausfall des Betreuers unvorhersehbar passiert - eben z.B. durch Erkrankung oder wegen eines Unfalls. Wenn ich heute an der Schweinegrippe erkranke, dann bin ich für ein paar Wochen schlichtweg handlungsunfähig und meine Betreuten stehen de facto ohne gesetzlichen Vertreter da. Genau das aber darf nicht geschehen.

Die Bedeutung der Vertretungsregelung steigt klar mit der Zahl der geführten Fälle: Führe ich "nur" 15 Fälle, ist die Bandbreite und die Wahrscheinlichkeit möglicher "Katastrophen" überschaubarer, als bei 60 Fällen. Da kann die Betreuungsbehörde - so sie denn Lust hat - auch mal einspringen, was bei höheren Fallbeständen schlichtweg unmöglich wird.

Sicherlich gibt es viele Situationen, in denen die Anwesenheit des Betreuers wünschenswert, aber letztlich verzichtbar ist - doch jeder von uns, der länger als 3 Tage als Berufsbetreuer gearbeitet hat, weiß, dass es eben auch jene "Katastrophen" gibt, die den Einsatz eines gesetzlichen Vertreter unbedingt erforderlich machen. Manchmal tritt diese Erforderlichkeit nicht per "sofort" ein, sondern erst im Laufe von Tagen... Im Zweifelsfall genügt das aber schon, um problematisch zu werden. Wenn DANN erst ein Vertreter gesucht und bestellt werden muss, ist das heikel...

Dass der Vertretungsbetreuer dann ggf. einen ihm völlig fremden Fallbestand an der Backe hat, ist natürlich zu vermeiden - keine Frage. Das kann man mit regelmäßigen Übergabegesprächen (vor dem Urlaub z.B.) und strukturiertem, für den Vertreter einsehbarem Dokumentationssystem vermeiden.

Ich halte es für unverantwortlich, dass manche Betreuungsgerichte die Bestellung eines Vertretungsbetreuers ablehnen. Wir hatten hier im Umkreis ein Gericht, dass jedes Jahr aufs Neue wissen wollte, wann der Betreuer Urlaub macht und dann den Vertretungsbetreuer just nur für diesen Zeitraum bestellt hat... Da stand dann tatsächlich im Ausweis des Vertreters, dass dieser nur im Zeitrum von X bis Y gelte... Auf die Anfrage, ob wir auch zum Jahresbeginn anmelden sollten, wann wir krank werden würden, erhielten wir leider keine Antwort...

Beispiel aus der eigenen Praxis:
Ich wurde mal zum Vertretungsbetreuer für eine mir fremde Kollegin bestellt, weil diese seit 1 Woche nicht erreichbar war. Das Gericht hatte keine Ahnung, was los war - und es mussten wichtige, unaufschiebbare Entscheidungen getroffen werden. Das war ziemlicher Mist, da ich weder Einsicht in die Akten der Kollegin hatte, noch deren Betreute kannte und dennoch handeln musste. Parallel habe ich auf Hochtouren nach der Betreuerin gefahndet - auch unter Einbeziehung der Polizei, da unklar war, ob der Kollegin nicht auch etwas zugestoßen sein konnte.
Nach ein paar Tagen konnte ich dann eruieren, dass die Kollegin einfach Urlaub gemacht hatte... angeblich hätte sie dies auch "allen relevanten Stellen" mitgeteilt........
Chesterfield ist offline  
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Alt 25.10.2009, 10:19   #16
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von Chesterfield Beitrag anzeigen
Beispiel aus der eigenen Praxis:
Ich wurde mal zum Vertretungsbetreuer für eine mir fremde Kollegin bestellt, weil diese seit 1 Woche nicht erreichbar war. Das Gericht hatte keine Ahnung, was los war - und es mussten wichtige, unaufschiebbare Entscheidungen getroffen werden. Das war ziemlicher Mist, da ich weder Einsicht in die Akten der Kollegin hatte, noch deren Betreute kannte und dennoch handeln musste. Parallel habe ich auf Hochtouren nach der Betreuerin gefahndet - auch unter Einbeziehung der Polizei, da unklar war, ob der Kollegin nicht auch etwas zugestoßen sein konnte.
Nach ein paar Tagen konnte ich dann eruieren, dass die Kollegin einfach Urlaub gemacht hatte... angeblich hätte sie dies auch "allen relevanten Stellen" mitgeteilt........
hi chesterfield,
was war denn das für ein so dringender fall, dass er sofort entschieden werden musste, ohne dass die betreuerin das vorher gewußt hätte?
danke, gruß, zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 25.10.2009, 11:03   #17
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Unter anderem ging es in einem Fall darum, dass eine Betreute aus dem KH in ein Pflegeheim entlassen werden sollte. Pflegestufe war nicht vorhanden, die Dame hatte noch eine eigene Miet-Wohnung.
Ob und inwieweit die Entlassung mit der Betreuerin vor deren Abwesenheit abgesprochen war, kann ich nicht beurteilen. Aber manche Krankenhausärzte entscheiden sich ja recht ruckartig dazu, dass ein Patient nicht behandlungsbedürftig ist.
Ob das nun unbedingt ein unaufschiebbarer Sachverhalt ist, darüber kann man sicherlich streiten - aber es war zeitnahe Klärung erforderlich, die nicht so einfach durch BetrBeh. oder BetrG. vorgenommen werden konnte.

Andere Konstellationen:
- Betreute, geschäftsunfähige Person ohne Zugriff auf das Girokonto verliert das vor dem Urlaub des Betreuers ausgezahlte Eigengeld gleich am 2. Urlaubstag. Der Betreuer ist in Italien. (Banal, aber immer wieder nett...)
- Bestimmte Fristsachen, denn nicht immer bleiben 4 Wochen Zeit (z.B. bestimmte Konstellationen im Strafverfahren)
- Betreute Person dekompensiert nach traumatischem Ereignis. Polizei verweigert die Zwangseinweisung nach Unterbringungsgesetz, weil's ja einen Betreuer gibt und keine Fremdgefährdung besteht. Theoretisch ohne anwesenden Betreuer lösbar - aber wie die Praxis aussieht, ist bekannt.
- "Kalte Aussperrung" durch den Vermieter eines recht hilflosen Betreuten.
- Erheblicher Wasserschaden nach Rohrbruch in der Wohnung einer demenzkranken, mittellosen Betreuten.
- etc. pp.

Das sind Dinge, die nicht immer zwingend den "sofortigen" Einsatz des Betreuers benötigen, um die er sich aber doch zeitnah kümmern muss. Manchmal wäre theoretisch der Einsatz auch unnötig - aber in der Praxis dann halt doch erforderlich.
Chesterfield ist offline  
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betreuerpflichten, urlaub, vertretung

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