Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Rapunzel
Hat denn jemand von euch schon mal direkt mit den Erben abgerechnet oder ist sowas doch ...
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#11 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Zitat:
Hallo rapunzel, ich denke das ist eine Unmöglichkeit. Das Gericht setzt per Beschluss die Vergütung für die Betreuungszeit fest, nicht die Erben. U. U. müssen die Erben auszahlen- aber das ist etwas anderes. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#12 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Dieburg
Beiträge: 254
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Hallo,
ich habe es ein paarmal so gemacht: als vermögende Betreute verstorben waren, habe ich -als ehemaliger Betreuer ja wissend, wo wieviel Geld herumlag-das Gericht um Beschluss gebeten, die Vergütung direkt vom Konto mit der Nummer soundso bei der Soundso-Bank ausgezahlt zu bekommen. Die Beschlüsse bekam ich und habe sie direkt bei den betreffenden Banken eingereicht. Das Geld kam ohne weitere Rückfragen. Grüße, Flafluff. |
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| abrechnung, vergütung, vergütungsbeschluß |
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