Dies ist ein Beitrag zum Thema Voraussetztungen für Gesetzliche Betreuer ? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich arbeite als Erzieherin für geistig und psychisch behinderte Erwachsene.
Welche Voraussetztungen müsste ich erfüllen um als Gesetzliche Betreuerin tätig ...
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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Ich arbeite als Erzieherin für geistig und psychisch behinderte Erwachsene.
Welche Voraussetztungen müsste ich erfüllen um als Gesetzliche Betreuerin tätig zu werden. Kann mir in diesem Forum mit Ratschlägen weiter geholfen werde? Cäcilia |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Cäcilia,
ich darf erst einmal vorausschicken, dass nach dem HeimG ausgeschlossen ist, BewohnerInnen gesetzlich durch Bedienstete zu betreuen. Es wird ein Interessenkonflikt unterstellt. Also nehme ich an, dass du andere Personen gesetzlich betreuen willst, als die, die dir beruflich anvertraut sind, auch wenn du nicht in einem Wohnheim oder einer WfB als Erzieherin arbeitest, denn auch dann besteht ein Interessenkonflikt. Personen werden gesetzlich betreut entweder ehrenamtlich oder beruflich. Ehrenamtliche werden gesucht. Hierzu erhälst du Rat und Hilfe bei Betreuungsvereinen oder caritativen Verbänden wie Diakonie oder Caritas vor Ort. Die schulen dich und begleiten dich, wenn es problematisch wird. BerufsbetreuerInnen haben es zukünftig recht schwer. Zum einen sollen keine mehr benannt werden, da es schon zu viele gibt und die Landeskasse bekanntlich leer ist. Auch sollen weniger Betreuungen vergeben werden. Und schließlich sollen die, die den Job bisher gemacht haben und trotz allem weiter machen wollen oder wegen fehlender Alternative weiter machen müssen, weniger bekommen, so dass ein(e) BetreuerIn schon ca. 40-50 Betreutungen führen muss, um davon leben zu können. Zukünftig sehr schwierig, da manche Städte auch den tätigen Berufsbetreuern nicht mehr als 30 zubilligen. Und dann werden die Anforderungen an Berufsbetreuern noch erschwert von wegen Registrierung, Zertifizierung und Qualitätssicherung. Da haben es Ehrenamtliche schon leichter. Denen dankt das Gericht mit einer Pauschale. Und geeignet ist hierfür fast jede(r). In diesem Sinn viel Erfolg Heinz |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Heinz, sollte sich der/diejenige nicht mit dem Betreuungsrecht und PSychG schon etwas auskennen? Würdest du bei jüngeren Menschen davon abraten, dass Verwandte die Betreuung übernehmen sozusagen bei nicht kooperativer Betreuten, Interessenkonflikten, Nähe?
Werden gewisse Berufsgruppen gerne genommen z.B., welche die im rechtlichen Bereich sowieso arbeiten, meine keine RAe. Ich habe die Erfahrung gemacht, wenn die Betreute Verwandte ablehnt, dass Berufsbetreuer grundsätzlich genommen werden, wenn niemand anderes zur Verfügung steht. Wie wäre es, wenn Betreute von Berufsbetreuern (nachdem sie betreut haben), Verwandte wieder vorschlagen und dem Wohle der Betreuung nichts entgegen stünde? Wie sieht das Gericht das? Der Betreute kann doch selbst bestimmen, gruss mary |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 02.06.2006
Ort: Bayern
Beiträge: 12
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Hallo!
Ich hab als HEP in einem Wohnheim gearbeitet. Als ich die Arbeitsstelle gewechselt habe, stand zufällig eine Betreuungswechsel bei einem Bewohner an. Da hab ich die Betreuung dann übernommen. Kenne ja seine Geschichte und kenne mich ja auch mit einigen Abläufen gut aus. Allerdings wird es mir doch manchmal zu viel Er ist Türke und ständig muss ich da was machen beim Ausländeramt :roll: Und das ist 45 min. von mir entfernt! Ich werde die Betreuung jetzt aufgeben. LG SASi |
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#5 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
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Zitat:
http://www.forum-betreuung.de/forum/...euer-t881.html |
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 16.12.2009
Beiträge: 2
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Sehr nützlicher Link zum Thema:
http://www.forum-betreuung.de/situation-betreuer-innen/1718-berufsbetreuerin.html Gruß, Olli |
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| Lesezeichen |
| Stichworte |
| berufsbetreuer, berufsbetreuung, selbständigkeit |
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