Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer haftet wegen seiner Unterschrift? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Habt Ihr Erfahrungen mit Verträgen (Stromlieferung, Mietverträge, Pflegeverträge) und Eurer Unterschrift (als Betreuer oder "i.A.)?
Mir ist neulich aufgefallen, daß ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 44
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Habt Ihr Erfahrungen mit Verträgen (Stromlieferung, Mietverträge, Pflegeverträge) und Eurer Unterschrift (als Betreuer oder "i.A.)?
Mir ist neulich aufgefallen, daß ich für meinen Betreuten bei zwei Verträgen slber unterschrieben habe (ohne einen Zusatz). Freilich ist er der Vertragsnehmer, aber meine Unterschrift ist drunter. Ich durfte auch schon mal Restkosten an die Diakonie zahlen, da ich den Pflegevertrag für den Betreuten unterschrieben habe (Pflegestufe wurde abgelehnt usw.). Wie ist das, wenn er Schulden beim Stromlieferanten macht, aber meine Unterschrift unter dem Vertrag ist? Kann ich als Betreuer in Regress genommen werden? |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,582
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Hallo BB Mark,
ich unterschreibe viele Verträge für meine Betreuten mit dem Zusatz Betreuerin. Der "Gegenstelle" liegt deswegen ja auch eine Kopie meines Betreuerausweis vor und es ist klar, dass ich in Vertretung handle. Es ist noch nie jemand auf die Idee gekommen deshalb von mir z.B. Geld zu wollen oder mich bei den Schulden in Regress zu nehmen, wir vertreten nur. Was anderes ist es wenn ich Leistungen einkaufe und vorher schon weiss das die Finanzierung auf wackligen Beinen steht oder nicht beantragt wurde. Da bin ich u. U. haftbar. Stell Dir mal vor, Du hast einen Behandlungsvertrag im KH unterschrieben, der Klient erscheint nicht, da kann doch keiner auf die Idee kommen (-hoffentlich -) dann ersatzweise Dich zu behandeln.In der Art, die Du befürchtest entsteht kein Regress. Grüsse Michaela
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#3 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Hallo,
ganz so unproblematisch ist die Frage der Eigenhaftung nicht. Man sollte sich immer durchlesen, was man unterschreibt. Auf den Inhalt kommt es an. Außerdem unterschreibe ich nur mit dem Zusatz "gesetzlicher Betreuer gem. §§ 1896 ff". Eigenhaftung des Betreuers und des Bevollmächtigten
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 44
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Danke Michaela und Kohlenklau für die Ausführungen und den Link. In der Tat mußte ich schon mal Pflegekosten für einen Betreuten übernehmen. Meine Haftpflicht übernahm den Schaden nicht, da meine Unterschrift unter dem Vertrag war. Ich engagierte trotzdem einen Anwalt und das ganze lief auf einen Vergleich von 1000,00 Euro hinaus!!!
Ich werde in Zukunft diesen Betreuerzusatz von Kohlenklau beherzigen, denn ganz so klar ist das oft mit der "Vertretung" nicht! |
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,582
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Hallo BBMark,
oh, das ist natürlich böse. Ich hatte aber auch geschreiben, dass die Haftungsfrage anders gesehen werden muss wenn ich vertragliche Leistungen "einkaufe" deren Finanzierung nicht gesichert sind. Z. B. eine Heimaufnahme ohne vorherige Kostenzusage. Da würde ich nie unterschreiben- auch nicht in Vertretung oder mit dem Zusatz als Betreuer. Allerdings verstehe ich nicht warum deine Haftpflicht das nicht übernommen hat? Gruss Michaela
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 05.04.2009
Beiträge: 7
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Hallo,
am eigenen Beispiel merke ich, wie man manchmal blauäugig eine Betreuung ausübt. Ich mache eine Betreuung in "allen Angelegenheiten" und habe in der Vergangenheit nur gelegentlich mit dem Zusatz "Betreuer" unterschrieben. Hatte auch (bis jetzt) keinerlei Probleme. Erste Lehre aus diesem Artikel: Ich werde in Zukunft unbedingt mit Zusatz unterschreiben. Frage - ist das auch ratsam z. B. bei der Bank, wo die Unterschrift und der Betreuerausweis gespeichert ist, also man bekannt ist? Zweite Frage: Ist bekannt, ob der Freistaat Bayern auch eine derartige Haftpflichtversicherung für ehrenamtliche Betreuer hat. Danke für die Antworten. ggko |
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#7 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Hallo ggko,
die Unterschrift mit Zusatz stellt ja kein neues Rechtsverhältnis her, sondern weißt nur noch einmal besonders auf Deine Rolle hin. Wenn in einem Vertrag steht, daß der gesetzliche Betreuer für irgendwelche Sachen gerade steht, dann schützt Dich auch kein Zusatz bei der Unterschrift. Daher die Verträge immer vorab genau lesen. Zur Sammelhaftpflicht für ehrenamtliche Betreuer in Bayern Merkblatt
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 05.04.2009
Beiträge: 7
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Hallo Kohlenklau,
besten Dank für die Antwort; hilft wirklich weiter!!! Bin seit 7 Jahren ehrenamtlicher Betreuer und wurde glücklicherweise noch nie mit dem Problem konfrontiert.Eigentlich habe ich das auch schon immer so aufgefaßt - aber bei der heutigen Rechtsprechung ist man vor keiner Überraschung sicher. Das Merkblatt kannte ich noch nicht. Beste Grüße ggko |
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#9 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo,
ich unterschreibe generell mit i.A. Das war mal Thema in einer Fortbildung und wurde dort so angeraten. |
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#10 |
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Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 271
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Hallo zusammen,
uppss - das ist ja ein wichtiges Thema. Habe mir den Artikel durchgelesen und gesehen das dies auch für Vollmachtsnehmer gilt. Aber wie soll ich da unterschreiben. Reicht ein i.A. wirklich aus. Betreuer nach §§ bin ich ja nicht. Hat Einer einen Tipp? Auf was man alles arten muss. Man lernt eben nie aus. Liebe Grüße Lisa |
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