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Vergütungsstufe

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsstufe im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Da hab ich doch kein Problem damit. Schöne Ostern, Andreas...


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Alt 01.04.2010, 14:19   #11
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
Standard

Da hab ich doch kein Problem damit.


Schöne Ostern,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 01.04.2010, 14:44   #12
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 529
Standard

Bei mir waren sie der Meinung, bei zugelassenen Anwälten gäbe es keinerlei Bedenken oder Unklarheiten.
ronja ist offline  
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Alt 01.04.2010, 19:59   #13
Stammgast
 
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 761
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Hallo Thomzin,
das entscheidende war für mich eher das es in deiner Antwort so klang als würde der Revisor die Entscheidung über die Vergütungsstufe treffen können. Das dem nicht so ist, da sind wir uns dann wohl einig.

Gruß,
Andreas
jatürlich,

Gruß
Thomas und schöne Osterfeiertage allerseits.
thomzim ist offline  
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Alt 02.04.2010, 17:01   #14
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,091
Standard

Zitat:
Zitat von Chesterfield Beitrag anzeigen
Einigen wir uns doch einfach auf:

Der Rechtspfleger legt fest.
Punkt.


Wie wär's damit...?
Sagen wir mal so:
Der Rechtspfleger, der sich bekanntlich ja auch an Gesetze halten muss, hätte gemäß dessen festzusetzen:
VBVG - Einzelnorm

mfg
carlos ist offline  
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Alt 02.04.2010, 17:38   #15
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Oh man Leute

.... ich schreibe NIE wieder das Wort "Bezirksrevisor".
Ich kenns nicht mehr. Tze
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Stichworte
ausbildung, rechtspfleger, vergütungsstufe

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