Dies ist ein Beitrag zum Thema Interessenkollision? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich weiß, dass es einige Fälle gibt, wo man keine rechtlichen Betreuungen übernehmen darf. Z.B. wenn der Betreute Heimbewohner ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 20.05.2010
Beiträge: 30
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Hallo,
ich weiß, dass es einige Fälle gibt, wo man keine rechtlichen Betreuungen übernehmen darf. Z.B. wenn der Betreute Heimbewohner des Heimes ist, in dem ich arbeite. Wie ist es mit ambulanten Betreuungen im Rahmen der Eingliederungshilfe? Beispiel: Ich bin hauptberuflich Sozpäd und mache Eingliederungshilfe im Rahmen des persönlichen Budgets. Diese Leistung wird ja in der Regel von den rechtlichen Betreuern angeregt bzw. beantragt. Besteht eine Interessenkollision nur dann, wenn es sich um die gleiche betreute Person handelt, die ich im Hauptberuf unterstütze oder kann sich das auch auf den ganzen Verein beziehen (für den ich arbeite?). Z.B. meine Kollegin arbeitet bei der betreuten Person, deren GV ich bin? Wie sieht das aus? Danke und Grüße |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Habicht
100%ig kann ich es Dir auch nicht sagen. Aber eine Nachfrage bei dem zuständigen Gericht löst das Problem. Andererseits kenne ich eine ganze Reihe Angestellter im öffentlichen Dienst, die gleichzeitig auch Betreuungen führen, egal, ob sie im Ordnungsamt oder Sozialamt sonst sitzen. Früher war das gang und gäbe, dass die öffentlichen Angestelten Vormundschaften übergedeubelt bekommen haben, ab sie sie annehmen wollten oder nicht war deren Problem. Seit dem Betreuungsrecht hat sich das allerdings sehr geändert - wohl auch zum Glück von beiden Seiten... Wenn es in Deinem Fall möglich ist, die sozialhilferechtliche Zuständigkeit an Kollegen abzugeben, sollte es doch kein Problem sein auch Betreuungen zu führen, weil der Interessenkonflikt dann entschärft ist. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 20.05.2010
Beiträge: 30
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Zitat:
Ich dachte z.B. auch daran, dass ich wohl schlecht den Dienstleister, für den ich arbeite, aks GV für das Persönliche Budget vorschlagen könnte, oder? Gruß Habicht |
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#4 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Hallo habicht,
ich möchte Imre hier ein wenig widersprechen. Ich sehe einen klaren Interessenkonflikt, wenn Du als Angestellte eines Vereins die gesetzliche Betreuung eines Menschen übernimmst, der gleichzeitig durch Deinen Verein (in Person einer Kollegin) sozial betreut wird. § 1897, 3 BGB ist hier mMn sehr eindeutig. BGB - Einzelnorm Du kannst nicht zwei Herren gleichzeitig dienen. Wenn es Konflikte zwischen Deinem Arbeitgeber und der von Dir betreuten Person gibt, dann mußt Du die Interessen der betreuten Person vertreten und würdest Dich dadurch negativen Reaktionen Deines Arbeitgebers aussetzen. Dieses Wissen und die Angst um Deinen Arbeitsplatz oder arbeitsrechtliche Konsequenzen würden Dich in Deinem Handeln als gesetzlicher Betreuer behindern. Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Moin
Kohlenklau hat recht: Wenn du in bzw. für einem Verein arbeitest, der Betreutes Wohnen etc anbietet, kann si Du nicht gleichzeitig eine rechtliche Betreuung für Kunden dieses Vereines annehmen. Ich hatte dich fälschlicherweise so verstanden, dass Du in einer Behörde arbeiten würdestund da für das Persönlche Budget zuständig wärest. Da ist es ggf. anders. Mißverständnis meinerseits. MfG Imre
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