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Bescheid auf Namen der Betreuerin?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bescheid auf Namen der Betreuerin? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich habe - ausdrücklich als gesetzliche Vertreterin für meinen Betreuten (es besteht bei ihm ein Einwilligungsvorbehalt in Vermögensangelegenheiten) - ...


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Alt 14.06.2010, 10:46   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
Standard Bescheid auf Namen der Betreuerin?

Hallo,

ich habe - ausdrücklich als gesetzliche Vertreterin für meinen Betreuten (es besteht bei ihm ein Einwilligungsvorbehalt in Vermögensangelegenheiten) - die Weiterbewilligung der Grundsicherung beantragt und gerade den Bescheid bekommen. Darin heißt es auszugsweise: "Sehr geehrte Frau xy (= mein Name), unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse erhalten Sie nach den Bestimmungen des (...) mit Berücksichtigung der im Berechnungsbogen aufgeführten Personen folgende monatliche Leistungen in Höhe von (...) Die Hilfe wurde heute zur Auszahlung an die aus der Berechnung ersichtlichen Zahlungsempfänger angewiesen. Einzelheiten zur Berechnung ...." (Zitatende). Über dem beigefügten Berechnungsbogen steht dann "Anlage zum Bescheid an Herrn (= Name meines Betreuten)", der Berechnung wurden dann auch die Daten des Betreuten zu Grunde gelegt.
Ich störe mich daran, dass nach dem Wortlaut des Bescheids doch ausdrücklich mir und nicht dem Betreuten die Leistung gewährt wird. Habe die Sachbearbeiterin darauf angesprochen, da ich es für ein Versehen hielt - sie reagierte mit Unverständnis ("Da hat sich von Tausenden noch nie jemand daran gestört, da sind Sie die Erste...Das ist auf jeden Fall richtig so!").
Bin ich nur zu pingelig bzw. würdet ihr eine Änderung verlangen?

Danke und Grüße,
Anni
Anni ist offline  
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Alt 14.06.2010, 11:52   #2
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
Standard

Hallo Anni,
ich würde auf jeden Fall eine Neuausstellung verlangen. Denn Vertragspartner bzw. hier Leistungsempfänger ich ja immer der betreute Mensch und nicht der Betreuer.
Schreibe doch dem Amt einmal diesen Sachverhalt und bitte darum, es bei deinen Betreuten immer so zu handhaben, dass die Bescheide usw. immer auf die Betroffenen laufen und nur die Post (auch) an deine Adresse geschickt wird.
__________________
Viele Grüße

Kathrin
KathrinW ist offline  
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Alt 14.06.2010, 12:16   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 24.12.2009
Beiträge: 40
Standard

Hallo Anni,

ruf doch einfach beim Sozialamt an und bitte um Änderung des Bescheids. Die sollen dir einfach einen neuen schicken. Ich würde einen "richtigen" Bescheid wollen.

Es kommt vor, dass sich der SB bei der Eingabe ins Programm vertut.

Gruß
Fabi
Fabi ist offline  
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Alt 14.06.2010, 13:18   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
Standard

Hallo Anni,

ist Dein Problem ein semantisches oder ein rechtliches?

Schlage einfach mal § 11 SGB X i. V. m. § 53 ZPO und § 6 Ziff. 1 VwZG nach.

Frei zusammengefasst steht dort zu lesen, dass Dein Betreuter verfahrens_un_fähig ist. Deshalb bist Du nicht nur der postalische sondern auch der rechtliche Empfänger eines Bescheides. Allerdings muss aus dem Bescheid klar hervorgehen, wer tatsächlich die Kohle bekommt, d.h. wer der Zahlungsempfänger ist. Bei mir steht im Betreff der Bescheide: „Grundsicherung für Bedarfsgemeinschaft N.N. (Betreuter)“ und irgendwann im Textteil „Zahlungsempfänger N.N.“ Der Rest ist Textbaustein der mich als Empfänger der Grundsicherung anspricht.
Bolder ist offline  
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Alt 14.06.2010, 15:16   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
Standard

Hallo zusammen,
danke erstmal für Eure Antworten.
Wie gesagt habe ich die Sachbearbeiterin bereits angerufen, da ich von einem Versehen ausging und einen korrigierten Bescheid haben wollte. Die Dame reagierte sehr ablehnend, eben nach dem Motto da hätte sich noch keiner der vielen Betreuer beschwert, sie machen das immer so und das bleibt auch so. Ich gehöre nicht zu denen, die sich von selbstbewussten Behördenmenschen klein machen lassen (wäre wohl auch eine schlechte Voraussetzung für einen Betreuer), aber ich war von einem Irrtum überzeugt und entsprechend über ihre Reaktion so überrascht, so dass ich mich nun erstmal schlau mache, welche Formulierungen da üblich sind bevor ich dort nachfasse und ggf. völlig unnötig für schlechte Stimmung sorge.

Aus dem Berechnungsbogen geht schon hervor, wer am Ende der Zahlungsempfänger ist (Betreuter). Dass die Bescheide betreffend den Betreuten an mich übersandt werden ist richtig und rechtlich auch erforderlich. Aber dass es da auf der ersten Seite heißen muß, sehr geehrte Frau soundso (Betreuerin), Sie erhalten...u.s.w. Aber wenn das reicht, dass der Zahlungsempfänger klar ist, dann kann ich es ja so belassen.

Hallo Bolder, ich habe gesehen, Du bist noch recht neu hier im Forum - erstmal herzlich willkommen! Magst Du Dich vielleicht ein wenig vorstellen, damit wir wissen, auf welche Art Du mit Betreuungen zu tun hast?

Fabi, aus welcher Ecke im schönen Schwabenländle kommst Du denn?

Grüße,
Anni
Anni ist offline  
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Alt 14.06.2010, 19:41   #6
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Guten abend Anni,

die/alle/meine Bescheide sehen so aus wie Du beschrieben hast.
Du bist der rechtliche Vertreter, deshalb Deine Anschrift. Dass die Kohle komplett an Deinen Betreuten geht ist ersichtlich- steht nämlich auch im Bescheid.

Folgendes halte ich im genannten Kontext für wenig sinnvoll- vorsichtig formuliert-
<Ich gehöre nicht zu denen, die sich von selbstbewussten <Behördenmenschen klein machen lassen.

Man kann sich mit Behörden streiten, als Betreuer muss man das auch oft. Aber man sollte auch überlegen wann es sich lohnt und wann man sich selbst keinen Gefallen tut.

Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 15.06.2010, 12:14   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
Standard

Hallo Michaela,

"Man kann sich mit Behörden streiten, als Betreuer muss man das auch oft. Aber man sollte auch überlegen wann es sich lohnt und wann man sich selbst keinen Gefallen tut." - Genau deshalb frage ich ja im Zweifel (auch hier im Forum) nochmal nach, bevor ich mich - falls wirklich nötig - auf weitere Diskussionen mit der Sachbearbeiterin einlasse, dies kann ich mir hier dann ja sparen. Ein gutes Verhältnis zu den Sachbearbeitern der Behörden, mit denen es der Betreute zu tun hat, kann viel wert sein, das habe ich auch schon erlebt, ein Telefonat kann dann mehr bringen (und Zeit sparen) als diverse Briefe hin und her zu schreiben.

Grüße,
Anni
Anni ist offline  
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Alt 18.06.2010, 09:30   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 24.12.2009
Beiträge: 40
Standard

Hallo Anni,

ich komme aus der Nähe von Stuttgart ;-)

Ich würde den Bescheid dann einfach so nehmen wie er ist. Dennoch sehr ungewöhnlich für den Stuttgarter Einzugsbereich.

Auf dem Bescheid ist ja eindeutig zu erkennen, wer Betreuer und wer der Leistungsberechtigte ist. Gute Beziehungen zu den Behörden, vorallem welche die Leistungsträger sind, ist viel wert.

Grüße,
Fabi
Fabi ist offline  
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