Dies ist ein Beitrag zum Thema Bezahlung? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo
Ich möchte gerne wissen, wie die Bezahlung einer Betreuer aussieht.
Ich bin sozialpädagogin und habe ein Angebot für eine ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 20.01.2006
Beiträge: 1
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Hallo
Ich möchte gerne wissen, wie die Bezahlung einer Betreuer aussieht. Ich bin sozialpädagogin und habe ein Angebot für eine stelle als Betreuerin. Hierbei geht es um psychisch kranke Menschen und so wie sie mir gesagt haben kein Bezahlung nach BAT. Es wäre schön, wenn Sie mir sagen können, was es für einen Unterschied zwischen Angestellten und selbständigen Betreuuer gibt? danke bis dann elly |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Elly,
wer ist der Arbeitgeber und wie ist der Arbeitsvertrag? Es gibt so viele Varianten. Ob z.B. privater Betreuerverein oder bei Kirchens, ob Vollzeit, Halbzeit oder stundenweise auf Honorar Basis. Freiberuflich bekommst du als Studierte 44 Euro die Stunde pauschal. Heißt inkl. ESt, USt, Aufwendungen (Fahrt- Telefon, Mietkosten auch samt USt) und zwar gestaffelt nach Dauer der Betreuung. Bei schon länger bestehenden Betreuungen (egal, ob ehrenamtlich oder beruflich) reduzierte sich die stundenweise Vergütung von 8 Stunden um Monat auf 2 Stunden pro Betreutem. Um erträglich von der Betreuung leben zu können, musst du alsbald auf eine Mindestzahl von 20-30 Betreuungen kommen. Das unter den verschärften Vorgaben der Gesetzgeber an die Gerichte, die Notwendigkeit von Betreuungen auf Kosten des Staates verstärkt zu prüfen und auch vermehrt Betreuungen wieder aufzuheben. Und dem verstärkten Konkurrenzkampf der bereits Berufstätigen. Die Vereine haben den Vorzug, doch einfachere Betreuungen zu erhalten, da diese noch ehrenamtliche Betreuer rekrutieren sollen. Anders verhält es ich im Bereich der Bezugsbetreuer von Heimen. Das ist in der Regel ein übliches Arbeitsverhältnis. Wegen des Heimgesetzes dürfen aber die fest angestellten MitarbeiterInnen keine gesetzlichen Betreuungen führen. Heißt, diese `Betreuungsarbeit´ geht nach HeimG und nicht nach Betreuungsrecht (BGB). Die Aufgaben überschneiden sich zwar, doch das private Arbeitsverhältnis zum Wohle der BewohnerInnen ist keine hoheitliche Aufgabe des Amt-, Vereins- oder freiberuflichen Betreuer. In diesem Sinne wäge die Risiken wohlweislich ab. Heinz |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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"Die Vereine haben den Vorzug, doch einfachere Betreuungen zu erhalten, da diese noch ehrenamtliche Betreuer rekrutieren sollen. "
Das heißt dann, man kann als ehrenamtliche Betreuerin bei den Vereinen nach Betreuungen fragen, wenn man sucht? Gruß! Ursula |
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#4 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Ursula,
es ist das ausdrückliche Ziel des Gesetzgebers, das möglichst viele Betreuungen ehrenamtlich geführt werden sollen. Hierzu sind die Betreuungsvereine wie Sozialdienst katholischer Männer und/oder Frauen beauftragt. Diese geben immer wieder Einführungsseminare in der Hoffnung, dass sich Ehrenamtliche finden und Betreuungen übernehmen. Diese werden dann (so sollte es zumindest sein) beratend begleitet, so dass bei schwierigen Entwicklungen (Rückfall, Psychose, Heimwechsel, Obdachlosigkeit, Strafverfahren) auch sozusagen Tutoren bereitstehen, um die Krise oder Schwierigkeit zu meistern. Versuchs und viel Erfolg Heinz |
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| betreuungsverein, vergütung |
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