Dies ist ein Beitrag zum Thema Mitgliedschaft in Berufsverbänden im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Ich bin neu hier, und im Moment noch ohne Betreuungsfall. Ich werde nächste Woche beim örtlichen Betreuungsverein einen Termin ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 6
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Hallo,
Ich bin neu hier, und im Moment noch ohne Betreuungsfall. Ich werde nächste Woche beim örtlichen Betreuungsverein einen Termin haben, mit dem Ziel dort zur Erfahrungssammlung eine ehrenamtliche Betreuung zu übernehmen. Mittelfristig will ich für mich damit prüfen, ob ich neben meiner vollzeitigen Berufstätigkeit als Bezugstherpeut in einer Fachklinik für suchtkranke Männer nebenberuflich als Berufsbetreuer tätig werden kann/will. In diesem Zusammenhang recherchiere ich im Moment die Bedingungen im Berufsfeld u.a. auch die Nützlichkeit einer Berufsverbandsmitgliedschaft. Ich habe bisher zwei Verbände geortet. BdB und VfB e.V. Ein Gründungsmitglied und langjähriger Geschäftsführer des VfB e.V. (Herr Fillsack) scheint in Münster schwer im Geschäft zu sein und hat auf seiner Homepage beim Thema Berufsverband erstaunlicher Weise zum BdB verlinkt. Der scheint was die Mitgliederzahl betrifft wohl tonangebend zu sein. Nach den Daten der eingestellten Inhalte auf der Site des VfB e.V. ist da wohl nicht (mehr) viel los. Gibt es den Verband noch? Meine Eindrücke bezüglich des BdB scheint man sich sehr professionell nach aussen zu verkaufen. Hält der Verband nach innen, was er durch die Aufmachung nach aussen verspricht? Gibt es noch andere Berufsverbände. Welche Erfahrungen habt ihr mit den Verbänden gemacht. Bin auf Eure Einschätzungen sehr gespannt. Gruß aus dem Kraichgau (Baden-Württemberg) christoph |
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Dieburg
Beiträge: 250
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Hallo Christoph,
zunächst mal herzlich willkommen hier. Ich denke, die Auswahl des geeigneten Berufsverbandes (so es einen solchen denn überhaupt geben sollte) ist auf dem Weg zum Berufsbetreuer eine sekundäre Frage. Ich bin beim BdB. Ausser, dass meine Berufs- und Vermögensschadenshaftpflicht dadurch etwas günstiger wird, hat das bisher noch nicht viel gebracht. Na gut, es gibt regelmäßig eine Zeitschrift. Da steht aber nicht viel drin. In jüngerer Vergangenheit scheint man sich etwas zu besinnen und es kommen wohl Aktionen in Gang, die die Forderung nach einer Verbesserung der beruflichen Situation der Betreuer untermauern sollen. Also klebe ich jetzt auf meine Geschäftstpost ein Aufkleberlein des BdB, welches besagt, Betreuung sei mehr wert. Ausserdem habe ich vorgefertigte Postkärtchen gleichen Inhalts an meine MdB's geschickt. Ich finde jedenfalls, Du hast hier ein gutes Thema eröffnet. Darf es denn auch zum Austausch über diese "Aktion" des BdB genutzt werden? Mich würde interessieren, was die Kollegen davon halten. Viele Erfolg bei Deinem Vorhaben und viele Grüße, Flafluff. |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,582
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Hallo liebe KollegInnen,
schönen guten Tag an den "Neuen", hallo Christoph, ich geh mal davon aus, dass das Thema erlaubt ist wie Flafluff auch schon anmerkt. Ganz am Anfang meiner Tätigkeit war ich auch mal Mitglied im BdB bin aber relaitiv schnell wieder weg da ich die Verbandsaktivitäten gegenüber unseren Arbeitsbedingungen nicht als hilfreich ansehen konnte. Betreuung ist sicher mehr wert als dafür zur Zeit gezahlt wird, aber ob dem BdB das nach allem was in der Vergangenheit gelaufen ist noch jemand abnimmt? Nach dem ganzen (teuren) Qulifizierungsgedöns und den Versuchen die Gerichte ebenfalls darauf einzustimmen wirkt das jetzt- ohne klare, deutliche und vor allem inhaltlich begründete Meinungsrevision bißchen wie blosses Zurückrudern und Haschen nach (weiteren) Mitgliedern. Gegen Qualität habe ich bei Weitem nichts, gerade in unserem Bereich ist das tatsächlich ein grosses Arbeitsfeld, aber wenn ich sehe wie (dort) Qualitätspunkte vergeben werden, bzw. wofür dann bin ich fassungslos. Für mich hat das mit wirklicher Qualität nichts zu tun und sowas will ich nicht unterstützen. Mitglied im Qualitätsregister z.B. wäre ich dann, wenn Qualität wirklich inhaltlich auch als solche dokumentiert ist aber nicht wenn Qualität sich u. A. aus der Teilnehme an Jahreshauptversammlungen zusammensetzt. Dafür kann ich dann mit gutem Gewissen auch nicht eine bessere Bezahlung wünschen. Grundsätzlich halte ich eine Lobby, gerade auch eine Verbandsvertretung für extrem wichtig aber diese sollten dann in erster Linie die Interessen der Mitglieder vertreten ohne sich selbst damit grössere Pfründe und unbedingte Abhängigkeiten zu schaffen, das wäre für mich der richtige Ansatz. Die Forderung nach besserer Bezahlung kann nicht isoliert, sondern nur im Kontext zum Rest gesehen werden, finde ich. Der Kontext bedeutet in diesem Fall z.B. auch die Abschaffung der unterschiedlichen Vergütungsstufen, eine Vertretung nur noch für 1a Klasse Betreuer? Grüsse Michaela Mohr |
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#4 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
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Guten Morgen,
das Thema ist nicht nur erlaubt, sondern auch sehr erwünscht. Wir sind in Deutschland die Nr. 1 unter den offenen Betreuungsrechtforen und ich bin mir sicher, dass die Beiträge auch bei den Berufsverbänden zur Kenntnis genommen werden. Schöne Grüße Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#5 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Dieburg
Beiträge: 250
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Hallo Kohlenklau,
meine Frage nach der "Erlaubnis" bezog sich mehr darauf, ob Christoph damit einverstanden ist, dass man sein Thema von der blossen Empfehlung eines "richtigen" Berufsverbandes ausweiten kann auf eine allgemeine Diskussion der Berufsverbände und eben auch auf die aktuelle Aktion des BdB "Betreuung ist mehr wert". Ansonsten könnte ich hierzu ja auch ein neues Thema eröffnen. Damit alles schön übersichtlich bleibt ![]() Viele Grüße, Flafluff. |
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 6
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Hallo,
da habe ich wohl ein heisses Eisen angesprochen? Neben der Durchsetzung der Mitgliederinteressen gegenüber Dritten (z.B. Vergütungshöhe etc) zeigte sich für mich eine Mitgliedschaft dann für nützlich, wenn die angebotenen Dienstleistungen, insbesondere Rechtsberatung, Versicherungsschutz und Software substanziell braubar sind und unkompliziert in Anspruch genommen werden können. Was sind da Eure Erfahrungen? Und nochmal: gibt es den VfB e.V. noch und/oder gibt es neben dem BdB noch andere Verbände? Gruß, christoph |
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#7 |
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Gast
Beiträge: n/a
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also, hallo erstmal, ich weiß ja nicht - würde Rüdiger Hoffmann sagen - ob sie nicht mal einen Blick in die Entwicklungsgeschichte des BtÄndG geworfen haben. In dem Punkt möchte ich gerne den Hinweis von Andreas aufgreifen, einfach mal googeln.
Der BdB hat sich damals 'fürchterlich' ins Zeug geworfen. Sie witterten Morgenluft, zum Marktführer zu werden und eine sog. Zwangsmitgliedschaft ähnlich wie bei einer Kammer einzuführen: alle Berufsbetreuer zumindest die freiberuflichen unter das Dach des BdB. Aber dummerweise gab es den VfB und wie der Name sagt: Verein freiberuflicher Betreuer und die waren bei ihm recht gut aufgehoben. Aber dann gab es noch einen RdB - Ring deutscher Betreuer, der aber eher ein stiefmütterliches Dasein fristete und sich letztlich durch innerer Querelen aufzehrte. Was ursprünglich als Alternative und Konkurrenz zum BdB angedacht wurde, wurde zusehends zu einem Nebeneinander und auch Miteinander. Es galt zunächst gemeinsam Interessen für die BetreuerInnen politisch durchzusetzen, was aber nicht geklappt hat wie zum Beispiel einen Ausgleich für die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Alle gewerblich Tätigen, und auch BetreuerInnen sind Gewerbetreibende, können die Mehrwertsteuer auf ihre Kosten weitergeben. Die BetreuerInnen natürlich nicht. Denn 44 Euro brutto brutto (inkl. MwSt und sonstiger Belastungen) ist mehr als reichlich bemessen, vor allem, da das arbeitserleichternd auf ein Stundenkontingent beschränkt wurde. Mischkalkulation war das Stichwort - möglichst viele neue Betreuungen mit noch ausreichendem Stundenkontingent im ersten Jahr - fleißig alle Probleme abarbeiten und tschüss - dann ist ganz schnell ganz vielen geholfen und die Leute sind von der Straße oder im Heim oder in einer eigenen Wohnung - sucht- und schuldenfrei. Ganz toll. Ich meine ganz doll - nämlich bekoppt. Die Mischkalkulation sieht jetzt vor, dass Betreuungen gehortet werden und sie auf einen möglichst geringen Arbeitsaufwand reduziert werden, so dass bei einem Sockel von sagen wir mal - 30 Betreuungen mit relativ wenig Arbeit - sagen wir mal 2 Besuchstage mit durchschnittlich 5 Kontakten à halbe bis dreiviertel Stunde und - einem durchschnittlichen Stundenkontingent von 3 Stunden (je nachdem ob vermögend oder nicht, eigenständig wohnend oder Heim) - bei einem Hochschulabschluss mit verwertbaren Kenntnissen und 44 Euro/Stunde = ein durchschnittliches Einkommen von ca. 4 tausend Euro erwirtschaftet wird. 4000 Euro brutto ist doch nicht schlecht. Und die übrigen 3 Tage der Woche kann man sich dann in Ruhe um den Verwaltungskram kümmern. Und wer nicht ausgelastet ist, kann sich dann ja noch ein paar Problemfälle leisten. Da aber die Übernahme von bereits ehrenamtliche Betreuungen keine Probleme mehr bereitet, wird natürlich die Zeit der bisherigen Betreuung angerechnet. Heißt, ein Familienangehöriger ist mit dem Betreuten hoffnungslos überfordert - ein Entzug nach dem andern, immer wieder neue Schulden - Rausschmisse aus diversen Heimen und und und. Also soll sich jetzt ein Berufsbetreuer drum kümmern und das mit 3 Stunden im Monat und im besten Fall 44 Euro = 132 Euro für einen tatsächlich problematischen Fall, den es aber für den Gesetzgeber nicht gibt, weil ja die vorherige Betreuung schon alles geregelt hat. Oh wie klug sind doch, die das Gesetz verabschiedet haben. Und bei der Vertretung hat man auch so weit gedacht wie von Mittag bis zwölf. Ist alles bekannt, war auch den Berufsverbänden bekannt. Doch dann kam der BdB: er wollte ein einheitliche Software für alle und dem Gericht, so dass die Berichte und Abrechnungen wie beim Finanzamt, alles per Datenaustausch erfolgt. Gar nicht so verkehrt gedacht. Hat aber nicht geklappt. Dann wollte der BdB die Aufwertung des Berufsstandes vergleichbar Rechtsanwälten oder Steuerberatern, da Berufsbetreuer ja im Grunde Ähnliches machen. Betreuung sollte Ausbildungsberuf werden. Dazu sollte es einen eigenen Studiengang geben. Den gibt es zum Teil auch schon, aber nicht als einen eigenen Ausbildungsgang, so dass man bei BetreuerInnen nicht in die Lehre gehen, sondern höchsten ein Praktikum absolvieren kann Und dann sollten sich alle freiberuflichen Betreuer zertifizieren lassen. Da kam es dann zu Überlegungen, dass ein Büro nicht in einer Wohnung sein kann, es sei denn separat abschließbar wie auch die Aktenschränke. Nicht mal der Ehepartner durfte rein theoretisch in der Lage sein, in irgendeine Akte zu schauen. Ohne solche Voraussetzungen hätte es keine Zertifizierung gegeben und auch keinen Aufnahme in den BdB, der sich gerne als Kammer auch in Schiedsfragen positionieren wollte ähnlich der Anwalts- oder Ärztekammer. Hat auch nicht funktioniert. Dann hat der BdB sich mit einigen Fortbildungsinstituten zusammengetan. Die weitere Qualifizierung sollte dann in den praktisch hauseigenen Instituten absolviert werden natürlich für teures Geld. Und an diesem Punkt wurde manchem Mitglied bewusst, dass der BdB mehr eigene Interessen, als die seiner Mitglieder vertrat natürlich in der Absicht, sich derart stark am Markt zu positionieren und möglichst viele Mitglieder zu haben, um dann ähnlich wie Verdi richtig Druck auf die Politik machen zu können. Hat aber auch nicht geklappt. Zu unterschiedlich sind die Interessen der Mitglieder. Berufsbetreuer sind auch Vereins- oder Amtsbetreuer. Und deren Interessen sind mit denen der freiberuflichen nicht in allem deckungsgleich. Zumal Amtsbetreuer (Betreuungsbehörde) schon vom Auftrag her die Kontrollbehörde für freiberufliche Betreuer ist. Wer als Berufsbetreuer anfängt, braucht von denen die Empfehlung und die Einschätzung, ob denn in absehbarer Zeit der Status des Berufsbetreuers erlangt werden kann. Meines Erachtens ist den Gerichten und erst recht dem Gesetzgeber ist eine Mitgliedschaft in einen Berufsverband eigentlich schnurtz. Wichtig ist die Erfüllung der Aufgaben. Und diese hat der Gesetzgeber klipp und klar definiert: das Wohl des Betreuten. Was das Wohl des Betreuten nun ist, und sicherlich aus der Sicht der Betreuten anders, als aus der Sicht der BetreuerInnen und Ärzte und Gericht, darüber können sich dann andere Gedanken machen oder aushandeln. Ist wohl auch von Fall zu Fall verschieden, so verschieden wie halt Menschen sind. Aber um den laisset faire des Gesetzgebers mit Inhalt zu füllen, haben beide führende Berufsverbände das Berufsbild definiert. Es ist zu empfehlen, sich darüber kundig zu machen Berufsbild Daran erkennt man, dass BdB und VfB sich gar nicht stark unterscheiden, vielleicht in den Leistungen und Beiträgen oder aber zu welcher Gruppe man gehören möchte. Sieht man das Ganze eher interdisziplinär, dann empfehle ich den Vormundschaftsgerichtstag e.V. Vormundschaftsgerichtstag. e.V. (VGT) – Gesetzliche Betreuung, Vormundschaftsgericht, Betreuungsgericht, Vormundschaft, Betreuung, Betreuungsrecht, rechtliche Betreuung Vormundschaftsrichter, Betreuer, Vormundschaft: Home Da sind auch Ärzte, Gutachter, Rechtspfleger, Rechtsanwälte und verschiedene andere. Und dieser Verband hat sich im Vorfeld des BtÄndG auch vehement für eine effiziente und für Betreute effektive Betreuung nachhaltig eingesetzt. Der Verband hat auch die Lügen der Politiker aufgedeckt, die behauptet haben, dass die Kosten für Betreuungen seit Einführung des Betreuungsrechts 1992 sich um das 16fache erhöht hätten. Tatsächlich war es lediglich das Vierfache. Und dass die Rechtspflegerinnen nicht 75 % ihrer Arbeitszeit mit Abrechnungsvergütung vertun, sondern umgekehrt max ein Viertel. Wie gesagt, vor der Rechtsänderung. Auch der VGT bietet Fachtagungen zur Fortbildung an und die sind erheblich günstiger und nicht minder informativ. Und zum andern werden die Sichtweisen aller im System der Betreuung Beteiligten erörtert. Ich hoffe, meine Sicht der Berufsverbände ist nicht zu negativ. Doch auch ihnen gegenüber gilt die alte juristische Devise: trau, schau wem und frage nach, wem es nützt - qui bono Andererseits sind die Angebote und Hilfestellung der Berufsverbände recht beachtlich und auch zu empfehlen. In diesem Sinn ergiebiges Forschen Heinz |
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Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 6
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Zitat: "meine Frage nach der "Erlaubnis" bezog sich mehr darauf, ob Christoph damit einverstanden ist, dass man sein Thema von der blossen Empfehlung eines "richtigen" Berufsverbandes ausweiten kann ..."
ist für mich durchaus o.k. wenn sich daraus eine allgemeine Debatte zum Thema Berufsverbände ergibt. Gruß, christoph |
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Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 6
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Danke Heinz, für die differenzierten Ausführungen. Die Arbeit des VGT finde ich, nachdem was ich bisher gelesen habe tatsächlich sehr gut und der Anspruch nach interprofessioneller Zusammenarbeit zugunsten der zu Betreuenden wird dort offensichtlich gut verwirklicht. Ich habe, für den Fall dass ich beruflich mit Betreuungen tätig werde vor, dort in jedem Fall Mitglied zu werden. Ich sehe das aber eher als eine wichtige Ergänzung.
Was ich jetzt bisher über den BdB von Euch gelesen habe bestätigt eher meine Befürchtungen und Erfahrungen aus anderen Verbandsmitgliedschaften. Der Verband wird sich selbst zum Zweck und hat eine starke Tendenz, sich selbst am Leben zu erhalten bzw. die Interessen seiner Mitglieder nur noch partiell wahrzunehmen. Vielleicht gibt es noch andere, positivere Erfahrungen? Wer hat denn z.B. welche mit dem VfB e.V.? Wie sieht es mit der empfohlenen Software und der Qualität der Rechtsberatung aus? Gruß, christoph |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Christoph,
also ich war jahrelang Mitglied beim VfB und habe ich dort wohlgefühlt. Aber ich denke, es gibt Mitglieder beim BdB, die ebensolches empfinden. Bei der Rechtsberatung hatte mich mal Probleme, als ich einen Berufsunfall hatte, mich zuvor niemand über die Pflichtunfallversicherung informiert hatte und ich par tout gerne als Jurist in die freiwillig und zudem günstigere Unfallversicherung wollte. Das liegt nun ein paar Jahre zurück. Inzwischen dürfte es allgemein bekannt sein, dass wir zwangversichert sind im Bereich der Wohlfahrtspflege. Doch damals gab es einen Kollegen, der mit das entscheidende Gerichtsurteil zukommen ließ. Beim VfB war man auch etwas überfordert. Aber ich denke, dass es in welchem Berufsverband immer mal solche Umstände sind, die man selbst mühsam recherchieren muss. Ansonsten fand ich die Informationen und Fortbildungen sehr hilfreich. Doch gehe ich davon aus, dass die vom BdB dem in nichts nachstehen. Und nachdem beide nahezu zusammengehen wird es auch keine gravierenden Unterschiede geben. Aber dazu möge jemand sich äußern, der die Vorzüge des BdB zu schätzen gelernt hat. Heinz |
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