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Die Geschichte mit den 11 Betreuungsfällen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Die Geschichte mit den 11 Betreuungsfällen im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, nun habe ich grade eben an anderer Stelle geschrieben, ich warte erstmal ab, ob ich Rückmeldungen auf meine ...


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Alt 22.07.2010, 18:56   #1
Annatevka67
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Die Geschichte mit den 11 Betreuungsfällen

Hallo zusammen,
nun habe ich grade eben an anderer Stelle geschrieben, ich warte erstmal ab, ob ich Rückmeldungen auf meine Bewerbungen bekommen, bis ich weitere Fragen stelle,
aber NEIN,
es geht schon weiter....:
Kann es sein, dass die Sache mit den 11 Betreuungsfällen als Voraussetzung für die Berufsbetreuung nicht ganz klar ist??? Ich hatte es hier zuletzt so verstanden, dass auch schon aber der 1 - 10 Bestallung bezahlt wird, sofern ABSEHBAR ist, dass eine Berufsbetreuung daraus werden soll. Bei anderen Beiträge klingt es wieder so, als wenn es doch Usus wäre, dass man bis zu 11 Betreuungen erstmal ehrenamtlich übernimmt. Ist das so? Und falls ja, wie schafft man das dann neben einer vollberuflichen Tätigkeit. Wenn ich dann aber schon auf ne halbe Stelle reduziere, bleibt ja nicht genug zum Leben...
Ja, ich weiß, man muss abwarten, und so weiter, aber die Miete will ja auch bezahlt werden...
Achje, ich werde mich (und euch) vermutlich noch ewig mit Fragen wie diesen quälen, vielleicht sollte ich doch mal möglichst bald so ein Weinsberger-Modul belegen.
Leider immer noch tropische Grüße v. Annatevka
 
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Alt 22.07.2010, 19:14   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
Standard

Hallo,

das Verfahren ist regional sehr unterschiedlich. Bei manchen Gerichten gibt es die Feststellung der beruflichen Führung ab dem ersten Fall und bei manchen wird wohl "erwartet" das erst einmal 10 Fälle ehrenamtlich geführt werden. Auch nach dem Erreichen des 11. Falles ist es wohl recht unterschiedlich, da an einigen Gerichten die Fälle ehrenamtlich bleiben während sie an anderen umgewandelt werden.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 22.07.2010, 19:21   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,091
Standard

Hallo,

ja die "legendären" 11 Fälle; siehe hierzu:
§ 1 VBVG Feststellung der Berufsmäßigkeit und Vergütungsbewilligung

Demzufolge sind 11 Fälle keine Voraussetzung als Berufsbetreuer arbeiten zu dürfen sondern ein Indiz dafür, dass man dann auch wirklich Berufsbetreuer ist.

Man kann ggf. auch schon mit dem ersten Fall Berufsbetreuer sein, was letztendlich das Gericht entscheidet.

Zitat:
Bei anderen Beiträge klingt es wieder so, als wenn es doch Usus wäre, dass man bis zu 11 Betreuungen erstmal ehrenamtlich übernimmt
Respekt vor den Kollegen, die diese "Ochsentour" vor Beginn ihrer beruflichen Betreuertätigkeit durchlaufen haben bzw. durchlaufen mussten

mfg

Geändert von carlos (22.07.2010 um 19:23 Uhr)
carlos ist offline  
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Alt 22.07.2010, 19:53   #4
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von Annatevka67 Beitrag anzeigen
Achje, ich werde mich (und euch) vermutlich noch ewig mit Fragen wie diesen quälen, vielleicht sollte ich doch mal möglichst bald so ein Weinsberger-Modul belegen.
quäle ruhig weiter, bevor du so ein schrecklich teures weinberg-seminar belegst. hast du überlegt wieviel klienntinnen du brauchst, um das zu finanzieren??? lies dich lieber zwei wochen durchs forum und das betreuungslexikon liest du mehrfach. danach kannst du immer noch ein seminar belegen und wirst dann auch beurteilen können, ob es sein geld wert ist.
greetz, zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 23.07.2010, 13:13   #5
Annatevka67
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo + mal wieder vielen Dank für eure Rückmeldungen!
Ja, (Zeiten), das kostet ganz schön, zumal ich dort ja auch übernachten müsste, etc. Konnte aber bislang noch nichts vergleichbares in Berlin finden, scheint ja so der Standart zu sein.
Habe mir heute diese Broschüre vom Berufsverband bestellt (kostenlos!!), mal schaun, was da noch so drin steht.
BETREUUNGSLEXIKON Ist jetzt sicher etwas, was ich in jedem Fall kennen müsste...Meinst du das unter Wikipedia, wo halt nochmal ein paar Stichwörter erklärt sind? Oder ist das tatsächlich ein Buch, was man/frau/Berufsbetreuer in jedem Fall im Schrank stehen haben müsste? Dann wäre ich natürlich über Aufklärung super glücklich.

Und die 11 Fälle sind dann also auch ein bisschen Verhandlungssache, ja? (So von wegen, o.k., drei Fälle macht man noch ehrenamtlich, aber wenn es dann absehbar ist, dass es mehr werden, sollte man auch auf die Bezahlung drängen? Oder lieber nicht, weil man dann sofort von der Liste gestrichen wird?) Aber ja, habe verstanden, dass es unterschiedlich gehandhabt wird.

Allen ein schönes Wochenende!!! Annatevka
 
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Alt 23.07.2010, 13:37   #6
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hi annatevka,
Zitat:
BETREUUNGSLEXIKON
ich mein dies hier, sind mehr als nur paar stichwörter:
Hauptseite ? Betreuungsrecht-Lexikon

und irgendwo gibts nen thread, wo lang über sinnvolle literarur sich ausgetauscht wurde, musst mal bisschen suchen. und da noch nen thread hier: Buch gesucht!

cu
zeiten ist offline  
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Alt 23.07.2010, 18:33   #7
Annatevka67
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo nochmal Zeiten

danke dir für die vielen Infos! Hab mir grad den Titel von dem Handbuch notiert und werd mal schauen, ob es evtl. das ist, welches der Berufsverband verschickt.
Dachte zuerst auch, die Interessengemeinschaft "Literatur" hier im Forum beschäftigt mit entsprechenden Büchern, aber da geht es ja eher um Belletristik, u.ä. -
((Ist ja auch gut so, soll ja noch ein Leben neben der Arbeit geben...)
Grüße!!!
 
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