Dies ist ein Beitrag zum Thema Die Geschichte mit den 11 Betreuungsfällen im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
nun habe ich grade eben an anderer Stelle geschrieben, ich warte erstmal ab, ob ich Rückmeldungen auf meine ...
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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo zusammen,
nun habe ich grade eben an anderer Stelle geschrieben, ich warte erstmal ab, ob ich Rückmeldungen auf meine Bewerbungen bekommen, bis ich weitere Fragen stelle, aber NEIN, es geht schon weiter....: ![]() Kann es sein, dass die Sache mit den 11 Betreuungsfällen als Voraussetzung für die Berufsbetreuung nicht ganz klar ist??? Ich hatte es hier zuletzt so verstanden, dass auch schon aber der 1 - 10 Bestallung bezahlt wird, sofern ABSEHBAR ist, dass eine Berufsbetreuung daraus werden soll. Bei anderen Beiträge klingt es wieder so, als wenn es doch Usus wäre, dass man bis zu 11 Betreuungen erstmal ehrenamtlich übernimmt. Ist das so? Und falls ja, wie schafft man das dann neben einer vollberuflichen Tätigkeit. Wenn ich dann aber schon auf ne halbe Stelle reduziere, bleibt ja nicht genug zum Leben... Ja, ich weiß, man muss abwarten, und so weiter, aber die Miete will ja auch bezahlt werden... Achje, ich werde mich (und euch) vermutlich noch ewig mit Fragen wie diesen quälen, vielleicht sollte ich doch mal möglichst bald so ein Weinsberger-Modul belegen. Leider immer noch tropische Grüße v. Annatevka |
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#2 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Hallo,
das Verfahren ist regional sehr unterschiedlich. Bei manchen Gerichten gibt es die Feststellung der beruflichen Führung ab dem ersten Fall und bei manchen wird wohl "erwartet" das erst einmal 10 Fälle ehrenamtlich geführt werden. Auch nach dem Erreichen des 11. Falles ist es wohl recht unterschiedlich, da an einigen Gerichten die Fälle ehrenamtlich bleiben während sie an anderen umgewandelt werden. Gruß, Andreas |
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#3 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,091
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Hallo,
ja die "legendären" 11 Fälle; siehe hierzu: § 1 VBVG Feststellung der Berufsmäßigkeit und Vergütungsbewilligung Demzufolge sind 11 Fälle keine Voraussetzung als Berufsbetreuer arbeiten zu dürfen sondern ein Indiz dafür, dass man dann auch wirklich Berufsbetreuer ist. Man kann ggf. auch schon mit dem ersten Fall Berufsbetreuer sein, was letztendlich das Gericht entscheidet. Zitat:
mfg
Geändert von carlos (22.07.2010 um 19:23 Uhr) |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
![]() greetz, zeiten
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo + mal wieder vielen Dank für eure Rückmeldungen!
Ja, (Zeiten), das kostet ganz schön, zumal ich dort ja auch übernachten müsste, etc. Konnte aber bislang noch nichts vergleichbares in Berlin finden, scheint ja so der Standart zu sein. Habe mir heute diese Broschüre vom Berufsverband bestellt (kostenlos!!), mal schaun, was da noch so drin steht. BETREUUNGSLEXIKON Ist jetzt sicher etwas, was ich in jedem Fall kennen müsste...Meinst du das unter Wikipedia, wo halt nochmal ein paar Stichwörter erklärt sind? Oder ist das tatsächlich ein Buch, was man/frau/Berufsbetreuer in jedem Fall im Schrank stehen haben müsste? Dann wäre ich natürlich über Aufklärung super glücklich.Und die 11 Fälle sind dann also auch ein bisschen Verhandlungssache, ja? (So von wegen, o.k., drei Fälle macht man noch ehrenamtlich, aber wenn es dann absehbar ist, dass es mehr werden, sollte man auch auf die Bezahlung drängen? Oder lieber nicht, weil man dann sofort von der Liste gestrichen wird?) Aber ja, habe verstanden, dass es unterschiedlich gehandhabt wird. Allen ein schönes Wochenende!!! Annatevka
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#6 | |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi annatevka,
Zitat:
Hauptseite ? Betreuungsrecht-Lexikon ![]() und irgendwo gibts nen thread, wo lang über sinnvolle literarur sich ausgetauscht wurde, musst mal bisschen suchen. und da noch nen thread hier: Buch gesucht! cu
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#7 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo nochmal Zeiten
![]() danke dir für die vielen Infos! Hab mir grad den Titel von dem Handbuch notiert und werd mal schauen, ob es evtl. das ist, welches der Berufsverband verschickt. Dachte zuerst auch, die Interessengemeinschaft "Literatur" hier im Forum beschäftigt mit entsprechenden Büchern, aber da geht es ja eher um Belletristik, u.ä. - ((Ist ja auch gut so, soll ja noch ein Leben neben der Arbeit geben... )Grüße!!! |
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