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Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch als Berufsbetreuerin

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Guten Tag, letzte Woche habe ich meine Bewerbungen persönlich bei der Betreuungsbehörde und im Amtsgericht abgegeben. Nun warte ich auf ...


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Alt 28.07.2010, 11:31   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 30.06.2010
Beiträge: 11
Standard Bürogemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft in München gesucht.

Guten Tag,

letzte Woche habe ich meine Bewerbungen persönlich bei der Betreuungsbehörde und im Amtsgericht abgegeben.

Nun warte ich auf das Vorstellungsgespräch.

Gibt es evtl. Hinweise auf das Prozedere und wie könnte ich mich
vorbereiten?

Vielen Dank für eure Antworten.

Ramana
Ramana ist offline  
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Alt 05.08.2010, 18:49   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.08.2010
Beiträge: 1
Standard

Hi an das Forum erstmal!
Und an dich natürlich auch.
Ist nämlich mein erster Beitrag.

Um die Frage zu beantworten:
Du solltest dich möglichst gut auf das Gespräch vorbereiten.
Das heißt, du solltest dir genaue Kenntnisse des Berufbildes bis hin zu speziellem Wissen in den verschiedenen Betreungsbereichen aneignen.
Da ich gerade mein Studium zum Sozialarbeiter mit einem entsprechenden Vertiefungsbereich abgeschlossen habe fand ich die Fragen nicht so wild...
Liegt also auch an deiner Qualifikation.

Bei meinem Gespräch bei der Kreisbehörde waren jedenfalls verschiedene Betreuer, Richter und Verwaltungsangestellte anwesend.
Waren glaube ich insg. 7 Leute, zuzüglich mir.

War aber halb so wild.
Bleib dir selbst treu und vor allem locker.
Dann klappt das schon!

Konnte die "Truppe" jedenfalls überzeugen und werden vorraussichtlich ab nächsten Monat mit meiner ersten Betreuung anfangen dürfen.

MfG

Geändert von Chris.S. (05.08.2010 um 18:51 Uhr)
Chris.S. ist offline  
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Alt 06.08.2010, 10:33   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 30.06.2010
Beiträge: 11
Standard

Hallo Chris,

vielen lieben Dank für die informativen Worte und herzlichen Glückwunsch zu deinem Berufsstart.
Ich wünsche dir zu Anfang weniger schwierige Betreute zum eingewöhnen.

Seit Jan. 2009 bin ich im Selbststudium vertieft. Genial finde ich die Seiten von Horst Deinert wikibprax. Desweiteren studiere ich das Handbuch für Betreuer und bin als Gastteilnehmerin bei den monatlichen Treffen der Berufsbetreuer dabei.

Ich versuche Kontakte zu einzelnen Betreuern aufzubauen, was nicht sehr leicht ist. Es sind wohl doch zum großen Teil Einzelkämpfer.

Mir liegt sehr viel am Ausstausch und möchte gerne - auf Lange Sicht - eine kleine Bürogemeinschaft aufbauen in der man sich auch vertreten kann.

Einen dreiteiligen Grundkurs für Betreuer habe ich absolviert und man hat mir bestätigt - "jetzt fangen Sie einfach an..."

Da ich seit über 20 Jahren selbständig im kaufmännischen Bereich bin, verfüge ich über ein Büro mit Vollaustattung.

Meine diversen Betreuungen die ich seit Jahren über Vollmachten führe, haben mich tief in die Arbeitsabläufe blicken lassen.

Es hat mir immer Spaß gemacht und ich konnte mich voll einbringen.
Nun möchte ich alternierend zu meiner jetzigen Tätigkeit als Berufsbetreuerin tätig werden.

Liebe Grüße - Ramana
Ramana ist offline  
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Alt 06.08.2010, 11:50   #4
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
Standard

Hallo zusammen,

hui, also sieben Leute im Vorstellungsgespräch finde ich schon extrem. Ich hatte nur ein Gespräch mit dem Leiter der Betreuungsbehörde. Und es handelte sich bei mir auch weniger um ein klassisches Frage-Antwort-Spiel mit Fachfragen, sondern man konnte es echer als relativ informelles Fachgespräch bezeichnen.

Wie ich das sehe, bist du, Ramona, schon sehr sehr gut vorbereitet. Vielleicht kannst du noch ein paar Praxisbeispiele gedanklich durchspielen, ich wurde hauptsächlich gefragt, wie ich in verschiedenen Situationen reagieren würde bzw. was ich unternehmen würde. z. B.
  • Ihr Betreuter ist im KH, eine Hüft-OP ist notwendig. Der Arzt ruft Sie an und zitiert Sie ins KH, dass Sie vor Ort in die OP einwilligen. Was tun Sie? Alles stehen und liegen lassen und hinfahren? Gericht anrufen, weil Sie die OP genehmigen lassen müssen?
  • Sie haben bei einem Betreuten nicht den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung und am Sonntag Mittag erfahren Sie, dass der Betreute akut selbst gefährdet ist. Was tun Sie? (in der akuten Situation und danach)
Und so weiter. Es ging bei mir weniger darum, dass ich §§ auswendig rezitieren konnte, sondern mehr um konkrete Fälle und darum, ob ich "alltagstaugliche" Entscheidungen treffen kann. Natürlich immer mit den gesetzlichen Regelungen im Hinterkopf.

Viel Erfolg wünsche ich dir!!
__________________
Viele Grüße

Kathrin
KathrinW ist offline  
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Alt 09.08.2010, 09:54   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 30.06.2010
Beiträge: 11
Standard

Liebe Kathrin und liebe(r?) Chris,

vielen Dank. Diese Aussagen haben mir sehr geholfen.
Genauso sehe ich das auch. Alltagstaugliche Entscheidungen treffen können, dass verstehe ich auch unter sozialer Kompetenz. Die gesetzlichen Regelungen sind ebenfalls wichtig.

Wenn du gestattest würde ich mich gerne bemühen die zwei Fragen zu beantworten.

1.) Hüft-OP: Meine erste Ansprache gilt dem Betreuten. Ist er einwillungsfähig und würde der angeratenen OP widersprechen, darf der Arzt nicht handeln. Auch ich als Betreuer bin an den Willen des Betreuten gebunden und kann in die Maßnahme nicht einwilligen.
Falls der Betreute in die OP einwilligt, ist alles paletti.
Einer Genehmigungspflicht unterliegt diese OP nicht.
__________________________________________________ __

2.) Hier ist meiner Meinung nach: Gefahr in Verzug. Dh. mit dem Aufschub der Unterbrinung wäre Gefahr für den Betreuten verbunden, so dass ich als Betreuerin, zunächst auch ohne gerichtliche Genehmigung einer Unterbringung zustimmen kann. Diese Genehmigung MUSS allerdings am Montag unverzüglich nachgeholt werden.
__________________________________________________ ___

Ich würde mich freuen, wenn Ihr hier eine kleinen Kommentar abgeben könntet, ob die Handlungschritte akzeptabel oder total daneben wären.

Vielen Dank und noch einen schönen Wochenanfang.

Ramana
Ramana ist offline  
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Alt 09.08.2010, 10:15   #6
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
Standard

Zitat:
Zitat von Ramana Beitrag anzeigen

2.) Hier ist meiner Meinung nach: Gefahr in Verzug. Dh. mit dem Aufschub der Unterbrinung wäre Gefahr für den Betreuten verbunden, so dass ich als Betreuerin, zunächst auch ohne gerichtliche Genehmigung einer Unterbringung zustimmen kann. Diese Genehmigung MUSS allerdings am Montag unverzüglich nachgeholt werden.
Hallo,

da du gar keine Aufenthaltsbestimmung in diesem Fall hättest gibt es auch keine Befugnis eine Unterbringung auszusprechen.
Also wenn sich jemand finden würde der ihn aufgrund deiner Anordnung auf einer geschlossenen Station unterbringen würde hättest du ein erhebliches Problem und vermutlich ein Verfahren wegen Freiheitsberaubung am Bein.

Kleiner Tip, es gibt auch noch Ordnungsbehörden.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 09.08.2010, 11:11   #7
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
Standard

Hallo zusammen

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Kleiner Tip, es gibt auch noch Ordnungsbehörden.
Genau, einzige Lösung wäre bei Gefahr im Verzug in diesem Fall, eine PsychKG-Unterbringung durchzusetzen und am Montag unverzüglich die Anträge auf Erweiterung des Aufgabenkreises und auf Unterbringung gem. 1906 BGB zu stellen.
(Achtung: ich denke, inzwischen ist jedem klar, dass ein Betreuer rechtlich gesehen mit öffentlich-rechtlicher Unterbringung nix zu tun hat, aber es geht hier jetzt nur um die praktisch relevanten Schritte)
Ich weiß nicht, ob man das in anderen Regionen auch so hören will und ob das in der Praxis tatsächlich so gehandhabt wird bzw. wo funktioniert (hatte diesen Fall bisher noch nicht). Aber das wollte man von mir auf jeden Fall hören.

Und noch zur Frage 1: Ich habe im Vorstellungsgespräch auch von Einwilligungsfähigkeit usw. erzählt. Allerdings ist es in der Praxis wohl so, dass die Einwilligung des Betreuers eingeholt wird, sobald ein Betreuer da ist. Außerdem wollte man noch hören, dass ich mich nicht von Ärzten ins KH zitieren lasse, sondern dass es auch möglich ist, per Fax oder wenn man gerade sonstwo unterwegs ist, auch vorhab telefonisch, einzuwilligen. Dass in dem Fall keine gerichtliche Genehmigung notwendig ist, ist korrekt.

Viel Spaß noch beim Fälle "durchüberlegen"!
__________________
Viele Grüße

Kathrin
KathrinW ist offline  
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Alt 10.08.2010, 06:02   #8
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
(Achtung: ich denke, inzwischen ist jedem klar, dass ein Betreuer rechtlich gesehen mit öffentlich-rechtlicher Unterbringung nix zu tun hat, aber es geht hier jetzt nur um die praktisch relevanten Schritte)
Warum schreibst Du dann so, als ob's anders wäre...?

Gibt's solche Trockenübungen bei Anheuerungsgesprächen tatsächlich...? Wäre vielleicht gar nicht verkehrt.... Alle 6 Monate ein Assessment-Center bei der Betr.beh. und nur der Beste wird aufgenommen.

Meine Gespräche mit den Betr.beh. und Gerichten verliefen im Wesentlichen so: "Sie sind aber noch jung... Was haben sie denn schon so alles gemacht... Aha... Sie sind aber schon sehr jung... Na, dann schau ma mal..."
Übringens bin ich heute der Auffassung, dass ich damals mit 25 tatsächlich zu jung für den Job war.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 10.08.2010, 16:46   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 30.06.2010
Beiträge: 11
Standard

Hallo zusammen,

vielen Dank für die zahlreichen Kommtentare. Diese sind sehr hilfreich für mich.
Selbstverständlich gilt § 1906 Abs. 2 BGB zur zwangsweisen Unterbringung und nicht einfach der Zuruf des Betreuers, zumal in diesem Beispiel nicht mal der Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung
bestand.

Die Ordnungsbehörde wird - bei Gefahr im Verzug - so handeln, dass keine Selbstgefährdung für den Betroffenen eintritt.

Ich wünsche allen noch einen schönen Abend.

Ramana
Ramana ist offline  
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