Dies ist ein Beitrag zum Thema Betriebskosten im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
Ich habe folgende Frage: wie ich gelesen habe, deckt die Pauschalvergütung ja auch Fahrtkosten, Porto, Telefon usw. mit ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.08.2010
Ort: 38384 Gevensleben
Beiträge: 45
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Hallo zusammen,Ich habe folgende Frage: wie ich gelesen habe, deckt die Pauschalvergütung ja auch Fahrtkosten, Porto, Telefon usw. mit ab. Heißt das nun konkret, daß ich meine realen Ausgaben in diesen Bereichen nicht mehr in meiner Steuererklärung /EÜR aufführen kann? Was kann ich denn konkret bei Betriebskosten absetzen? Bin z. Zeit n. ehrenamtl. Betreuerin, will jetzt aber den Antrag auf Zulassung als berufl. Betreuerin stellen. Bin also noch ganz unbeleckt. MfG Sikoba
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Sikoba,
natürlich kannst Du diese Kosten zur Zeit noch über die Mehrwertsteuerregelung von der zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.08.2010
Ort: 38384 Gevensleben
Beiträge: 45
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natürlich kannst Du diese Kosten zur Zeit noch über die Mehrwertsteuerregelung von der zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen.
Hallo Michaela, ich merke schon, ich bin der absolute Grünling: ich verstehe gar nichts. Ich war mal freiberufl. tätig, aber da war ich weder gewerbetreibend, noch umsatzsteuerpflichtig und auch mit der MwSt. hatte ich nichts zu tun - habe eine ganz einfache EÜR beim Finanzamt abgegeben. Also was mach ich praktisch - zumal ich ja am Anfang auch meine Umsatzsteuerbefreiung beim FA beantragen werde. Und was beinhaltet die MwSt-Regelung? - Gibts vielleicht Literatur zu diesem Themenbereich, wäre dankbar für Tipps. Gruss Sikoba |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Sikoba,
ein wirklich umfangreiches Thema. Also.....Gewerbetreibende sind wir seit neuestem nicht mehr, zum Glück. In deinen Vergütungsabrechnungen ist die Umsatzsteuer enthalten. Bei Deinen (betrieblichen) Einkäufen dort kannst Du dann den dortigen MWSt Anteil von deiner Umsatzsteuerzahlung abziehen. Für Details bin ich aber wirklich nicht der richtige Ansprechpartner, ich mache meinen Kram über den Steuerberater. Vielleicht bzw. wahrscheinlich meldet sich aber noch jemand der sich besser auskennt. Gruss Michaela
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 32
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Du bekommst eine Vergütung. In dieser Vergütung ist alles enthalten.
Die Miete, die du für ein Büro zahlen musst, dein Benzin, deine Mehrwertsteuer, dein Verdienst. Dieser Beträge sind als Einnahmen zu buchen. Davon zahlst du auch deine Einkommenssteuer. Stell Dir mal vor, du dürftest deinen angefallenen Aufwand nicht dagegenrechnen, da wärst du doch gleich doppelt besch.... Deshalb darfst du auf der anderen Seite sämtliche betriebsbedingten Aufwendungen dagegenrechnen, die dann deinen Ertrag mindern! Zuerst einmal kannst du (wenn du mehrwertsteuerpflichtig bist) und wenn du da wo du eingekauft hat, Mehrwertsteuer anfällt, diese von deiner zu zahlenden Mehrwertsteuer abziehen. Alle betriebsbedingten Aufwendungen kannst du in dem Jahr abziehen, in dem sie anfallen (keine Rückstellungen oder Abgrenzungen oder Lagerinventur nötig). Ausnahmen gibt es nur bei sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgütern oder wenn du abschreiben musst* (z.B. ein Auto oder einen Computer) . * es sind keine Verbrauchsgüter und kosten über 410 Euro. Dabei wird der Aufwand auf mehrere Jahre verteilt. Bsp: Du kaufst einen Computer für 1000 Euro, dann kannst du erst einmal 19% Mwst. sofort absetzten, aber den Restbetrag kannst du nicht sofort absetzen, sondern musst ihn auf 3 Jahre verteilen. Wenn Du ein Auto hast, dass du einsetzt, kannst du deine Fahrkosten entweder zu einer Pauschale absetzen oder du führst ein Fahrtenbuch. In der Regel dürfte das Fahrtenbuch der lukrativere Weg sein. Mehr weiß dein Steuerberater ... oder das Gründerseminar in der IHK.
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Nur du allein kannst es schaffen – aber du schaffst es nicht allein. |
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#6 |
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Gibt einen aus
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
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#7 |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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guckst du hier:
Urteil des BFH: Keine Gewerbesteuerpflicht für Berufsbetreuer
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10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen. |
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#8 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.08.2010
Ort: 38384 Gevensleben
Beiträge: 45
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Danke, ich glaub' ich seh jetzt klarer. Irritiert hat mich halt die Sache mit der enthaltenen Pauschale bei der Vergütung. Da habe ich gedacht: ok. jetzt erhälst du z.B. die Porto-pauschale oder die Fahrtkosten-pauschale, dann darf ich bei der Steuererklärung meine tatsächlichen Kosten nicht mehr geltend machen - bischen blöd, ich geb's ja zu !
Danke auch nochmal für den Hinweis auf das IHK-Seminar - allerdings wie ich das so sehe, müssen wir doch gar nicht mehr in die IHK, oder sehe ich das falsch?Sikoba |
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#9 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Nein, hin mussten wir so und so nicht, was sollen die einem Berufsbetreuer auch erklären. Aber wir mussten Beiträge zahlen und das entfällt jetzt.
Gruss Michaela
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#10 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Zitat:
du musst nicht zu einem IHK Seminar, allerdings ist es eine Möglichkeit sich mal grundsätzlich über alles zu informieren was mit einer selbständigen Tätigkeit zu tun hat. Gruß, Andreas |
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