Dies ist ein Beitrag zum Thema Wartezeit auf erste Betreuung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
die vorherige Auswahl eines bestimmten Berufsbetreuers wird bei uns auch nicht gerne gesehen. Es kommen immer wieder solche Anfragen, ...
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#11 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo,
die vorherige Auswahl eines bestimmten Berufsbetreuers wird bei uns auch nicht gerne gesehen. Es kommen immer wieder solche Anfragen, das man doch bitte die Betreuung xy übernehmen soll und vorgeschlagen wird. I.d.R. berücksichtigt man das schon, wenn es keine Überhand nimmt. Das soll so gehalten werden, damit es gerecht zugeht und die Fälle gleichermaßen verteilt werden. |
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#12 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo Carpe,
hattest Du schon ein Vorstellungsgespräch und bist Du definitiv schon als Berufsbetreuer ausgewählt worden? Jetzt möchtest Du bis zur ersten Bestellung einen Businessplan (anderer Thread) erstellen? Den macht man doch eher vorher und nicht nachher. Du könntest ja jeden Tag schon für die erste Betreuung bestellt werden. Sorry, falls ich etwas überlesen haben sollte, aber mitbekommen habe ich nur, dass Du Dich beworben hast. Was noch nicht heißt, dass Du damit schon eine Betreuung bekommst. Dazwischen käme erst einmal die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch und wenn man sich dann für Dich entscheidet, wird es u.U. nochmals eine Zeit lang dauern, bis zur 1. Bestellung. Ich verstehe das irgendwie nicht. In welcher Phase befindest Du Dich denn gerade?
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#13 |
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Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 1,098
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Mmh,
die Mutter eines meiner seit 5 J. durch mich B. hätte mich gerne auch für ihre Tochter und regte das an. Sie ließ sich auch noch etwas beraten über Schwerbehinderung und wo der Antrag gestellt wird und so. Wir haben ein ganz gutes Verhältnis und sie findet die Betreuungsführung wohl okay. Der Beschluss über meine Bestellung kam nie. Stattdessen ein Anruf der Betreuungsbehörde mit Blablabla und "Ach, betreuen Sie eigentlich den XY noch?" Einerseits heißt es immer wieder mal, wir sollen Aquise betreiben, anderseits geht´s nicht. Die Behörde möchte steuern. Es gibt aber Kollegen, die sich in Heimbeiräte wählen ließen und flups drei/vier Betreuungen hatten. Irgendwann meinte mal ein Richter, er wird bei mehr als 3 Betreuungen je Einrichtung mißtrauisch. |
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#14 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 533
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Der B., der sich letztens nei mir meldete, hatte vom Richter aus dem anderen Bezirk gesagt bekommen, er solle sich hier einen neuen Betreuer suchen. Das hat er dann gemacht.
Ein Missverständnis liegt diesbezüglich nicht vor, wie ich weiß, nachdem ich mir ein Schreiben des Gerichts vorlesen ließ. Offenbar werden diese Dinge komplett unterschiedlich gesehen. |
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#15 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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ganz genau, so isses
. Deswegen sage ich ja immer: unbedingt direkt im jeweiligen Bezirk nachfragen wie die Bedingungen sind- das ist ja auch kein Hexenwerk.Grüsse Michaela
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