Dies ist ein Beitrag zum Thema Wartezeit auf erste Betreuung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
da ich jetzt auf meine erste Betreuung warte, würde mich einmal interessieren, wie lange ihr auf eure erste berufsmäßig ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 02.11.2009
Beiträge: 46
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Hallo,
da ich jetzt auf meine erste Betreuung warte, würde mich einmal interessieren, wie lange ihr auf eure erste berufsmäßig geführte Betreuung gewartet habt. Ich weiss, dass es bestimmt eine längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Gruß, Carpe |
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,091
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Hallo,
wurdest Du schon (von der Behörde oder sonst jemand) speziell für einen Betreuungsfall vorgeschlagen? Dann kann es schnell gehen - muss aber nicht. Die mir bekannte Bandbreite (egal wie dringlich eine Betreuung erscheint) reicht von sofort bis ein halbes Jahr; hängt wohl auch von Arbeitsweise, Urlaub und Krankenstand der Behörden und Gerichte ab. Normalerweise sollte aber innerhalb eines Monats die Sache über die Bühne laufen. Bist Du nur als Betreuer "registriert" aber noch nicht konkret für einen Fall vorgeschlagen? Das kann evt. dauern. Freundliches Nachhaken schadet dann aber nicht. mfg |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 02.11.2009
Beiträge: 46
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Danke für deine Antwort.
Konkret vorgeschlagen für einen speziellen Betreuungsfall bin ich noch nicht. Darum rechne ich auch noch mit entsprechender Wartezeit. Gruß, Carpe |
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#4 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.02.2008
Beiträge: 155
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Lass dir deinen ersten Fall von der Betreuungsbehörde geben. Frag aber auch mal nach wann du einen bekommst. Du musst es dir ja schließlich einplanen können.
Und dann kannst du auch von Einrichtung zu Einrichtung gehen und dich vorstellen. Der Betreute kann einen Betreuer frei wählen. Er muss nur der Betreuungsbehörde sagen dass er dich will. Du kannst ihn dorthin auch begleiten. Aber denk daran der Betreuungsbehörde genug Aufmerksamkeit und Respekt zu schenken - also am besten den ersten Fall von Ihnen. Und selbst gesuchte Fälle mögen Sie nicht sonderlich. Die Einrichtung kann auch mit dem zukünftig zu betreuenden zur Behörde gehen. Viel Glück Kathara |
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Kathara,
dein Vorschlag ist mit Vorsicht zu geniessen. Bei uns z.B. kämst Du mit einem solchen Vorgehen (durch die Einrichtungen wandern und zukünftige Betreute "suchen") super schnell ins volle Abseits. Am wichtigsten ist im eigenen Bezirk die Vergabemodalitäten genau zu kennen. Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#6 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.02.2008
Beiträge: 155
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Hallo michaela,
das ist hier auch so und es gibt nichts schlimmeres als sich einen schlechten Ruf bei der Betreuungsbehörde zu machen. Liebe Grüße Kathara Hallo Carpe, Vorsicht bei der Umsetzung aber es geht Man sucht sich ja nicht Menschen die sonst keine Betreuung nehmen würden. Der Betreute darf seinen Betreuer frei wählen. Aber wenn er einen Namen vorschlagen will muss er diesen ja kennen. Natürlich kann er auch einen anderen Betreuer nehmen das Recht hat er ja. Und für den Anfang ganz wichtig: Unterstütze keinen Betreuten dabei von einem anderen Betreuer zu dir zu wechseln! Liebe Grüße Kathara |
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#7 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo kathara ,
ich kann Dir immer noch nicht zustimmen. Die Betreuungsbehörden wurden mit gutem Grund eingerichtet und bei uns z.B. laufen- abgesehen von den Eilsachen am Freitag- alles über sie. Ich würde da nie einen anderen Weg gehen, wenn bestimmte Einrichtungen aus bestimmten Gründen einen bestimmten Betreuer wollen dann kann man das mit der Betreuungsbehörde auch ganz offen abklären. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#8 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 533
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Meinen ersten Fall erhielt ich nach einem Monat.
Bei uns läuft die Fallvergabe aber direkt über die Richter, daher kann man kaum Vergleiche ziehen. Den letzen über das Gericht bekam ich Mitte August, daher bin ich auch schon etwas in Sorge. Demnächst werde ich eine Betreuung übernehmen, nachdem der B., der aufgrund eines Umzugs eine neue Beteuerin suchte, sich aufgrund des Tipps einer Kollegin bei mir gemeldet hat. Diese Kollegin hatte er im Internet gefunden. Aus demselben Büro wurde mir eine weitere Anfrage vermittelt. Ich überlege schon seit einiger Zeit, ob eine Homepage sinnvoll wäre. Aber möchte man als Betreuer wirklich so leicht auffindbar sein, zumal wenn man aus dem Homeoffice heraus arbeitet? |
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#9 |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Nach mehreren Gesprächen mit "alten Hasen" kann ich für Hamburg sagen, daß die Betreuungsstellen es sehr ungern sehen, wenn jemand sich einen bestimmten Betreuer wünscht oder Betreuer selbst für Menschen direkt zum Gericht gehen und die Bestellung als Betreuer beantragen.
In den Kreisen Segeberg, Stormarn (Schleswig-Holstein) und Winsen (Niedersachsen) ist das nach meinem Eindruck häufiger der Fall und bringt auch keine Nachteile.
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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#10 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 533
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Aus meienr Vereinszeit kenne ich das als üblich. Da wurden wir öfter gegoogelt und nach Wunsch der Betreuten bestellt.
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