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Berufsbetreuer oder ehrenamtlicher Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsbetreuer oder ehrenamtlicher Betreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag, als neues Mitglied in dem Forum trete ich als ehrenamtlicher Betreuer auf und schreibe die Dinge aus dieser ...


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Alt 15.09.2010, 13:42   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 02.09.2010
Beiträge: 2
Lächeln Berufsbetreuer oder ehrenamtlicher Betreuer

Guten Tag,

als neues Mitglied in dem Forum trete ich als ehrenamtlicher Betreuer
auf und schreibe die Dinge aus dieser perspektive.
Ich habe vor sechs Jahren einen Antrag auf zulassung zum berufsbetreuer gestellt. Der wurde abschlägig beschieden mit dem
Argument, es gäbe schon genügend berufsbetreuer in meiner stadt
und sogar eine bestehende warteliste sei bereits geschlossen worden.
Das hat mich zunächst ziemlich deprimiert, aber ich beschloß dann,
eben als Ehrenamtler weiter zu machen und bekam dann auch ein
Jahr später die erste gesetzliche Betreuung zugewiesen.
Sehr wertvoll für mich war immer die Teilnahme an den veranstaltungen eines Betreuungsvereins, Fortbildung etc. und ich
würd jedem raten, da auf jeden Fall mitzumachen. Es kommen jede Menge Rechtsfragen auf einen zu und auch emtional knifflige
Situationen, die ich mit einem guten Berater besprechen möchte.
Ich betreue praktisch immer ältere Menschen, mit anderen Ziel-
gruppen habe ich keine Erfahrung.
Wer hierzu etwas schreiben will oder dazu Stellung nehmen will,
da bin ich für Rückmeldungen ganz dankbar. Vielleicht ist es z.B.
in bestimmten Regionen oder Städten viel leichter Berufsbetreuer
zu werden. Ich glaube, in ländlichen Gebieten ist es leichter.
o.k., dankbar für Rückmeldungen
advovat.
advovat ist offline  
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Alt 15.09.2010, 14:33   #2
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von inne-huhn
 
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 123
Standard

Hallo advovat,

gibt einfach konkrete Fragen ins Forum. Du bekommst "garantiert" Antworten
.. übrigens ich bin auch so eine, die ehrenamtlich arbeitet.

Gruß
inne-huhn
inne-huhn ist offline  
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Alt 15.09.2010, 16:39   #3
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
Standard @advovat

dein ehrenamtliches engagement muss man mal loben.....ehrlich!

wie sich das betreuungswesen (ver-)ändern wird bleibt abzuwarten.....angesichts leerer landeskassen wird sich da sicher zeitnah einiges bewegen....... deine entscheidung zum ehrenamt dürfte eher zukunftsweisend sein....

seitens diverser rechnunghofberichte der länder lässt sich feststellen, dass gerade bei den gerichten ein doch eher mangelndes kostenbewusstsein vorherrscht was die anordnung von beruflichen betreuungen angeht....

Förderung der ehrenamtlichen Betreuung

als ein aktuelles beispiel sei hier der link angeführt:

http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucks.../14_6824_d.pdf

ich hoffe, dass du weiter dein ehrenamtliches engament verfolgst und auch, dass das ehrenamt seitens des gesetzgebers attraktiver ausgestaltet wird ( z.b. mit einem "sonderurlaubskontigent" für berufstätige ehrenamtler per (landes-)gesetzgebung....bei einer gesellschaft mit dem demographischen wandel ja nun nicht mehr im bereich der utopie).

lg nam
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud

Geändert von nam (15.09.2010 um 16:43 Uhr)
nam ist offline  
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Alt 16.09.2010, 07:52   #4
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
Standard

In Bamberg wurden vor zwei Jahren auch solche Auskünfte erteilt (die rechtlich kaum haltbar sind - die Liste ist voll ist kein Grund, eine Berufsausübung zu verweigern), aber mittlerweile sucht man fast schon händeringend neue KollegInnen.
Chrysologus ist offline  
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Alt 16.09.2010, 08:06   #5
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Chrysologus,

und was soll eine Betreuungsbehörde anderes machen wenn mehr Betreuer als Betreuungen vorhanden sind?
Auf andere Bereiche übertragen: wenn keine Arbeit da ist kann auch keine vergeben werden. Das Recht auf Arbeit nützt da gar nichts.

Deshalb raten wir hier ja auch immer regelmässig in Abständen wieder nachzufragen da diese Situation, siehe auch Dein Beispiel Bamberg, sich immer wieder ändert.

Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 16.09.2010, 08:57   #6
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
Standard

Die Situation ist in der Tat ein Dilemma: Auf der einen Seite müssen Betreuungsstelle und Gericht dafür Sorge tragen dass die Berufsbetreuer von ihrem Beruf leben können, sonst haben sie alsbald keine mehr. Auf der anderen Seite dürfen sie eigentlich unter Verweis auf diese Aufgabe keine Interessenten ablehnen - ich habe auch keine Lösung dafür, und sich da einzuklagen, wird kaum zielführend sein.

Am Bamberger Beispiel kann man aber das Risiko sehen: Ein Kollege hört gesundheitsbedingt auf (über 50 Betreuungen), und der Markt bricht fast zusammen, weil mittlerweile fast alle am Anschlag arbeiten und wir nun Mikado spielen - die Betreuungsstelle preist die Betreuungen an wie sauer Bier, weil keiner wirklich wild auf neue Betreuungen ist. Ich habe Ostern mit dem Geschäft angefangen, und werde wohl bis Ende September 10 Fälle haben und damit fast schon Vollast fahren (weil ich neben der Berufsbetreuung noch andere Sachen mache).

Wie gesagt - das Dilemma ist nicht einfach aufzulösen - einen generellen Schluss der Liste halte ich gleichwohl für problematisch, weil man eben nicht einfach jederzeit geeignete Berufsbetreuer finden kann. Die wachsen ja nun auch nicht auf Bäumen.
Chrysologus ist offline  
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Alt 16.09.2010, 10:35   #7
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von Chrysologus Beitrag anzeigen
In Bamberg wurden vor zwei Jahren auch solche Auskünfte erteilt (die rechtlich kaum haltbar sind - die Liste ist voll ist kein Grund, eine Berufsausübung zu verweigern)...
was daran rechtlich nicht haltbar sein könnte, müsstest du aber genauer erklären, da fällt mir nix ein... sie verweigern ja auch nicht die "berufsausübung" sondern sie geben dir schlicht keine arbeit. da kann ich nix unrechtmäßiges erkennen.
__________________
10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen.

zeiten ist offline  
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