Dies ist ein Beitrag zum Thema Listen der Betreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
das Vormundsch.gericht hat doch eine Liste mit allen Betreuern. Hat die selbe Liste auch die Betreuungstelle?
Wer alles darf ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.09.2010
Beiträge: 23
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Hallo,
das Vormundsch.gericht hat doch eine Liste mit allen Betreuern. Hat die selbe Liste auch die Betreuungstelle? Wer alles darf eigentlich diese Liste einsehen? Kann jeder, der für seine Angehörigen oder sich selbst einen Betreuer sucht, die Liste sehen? Werden die auch an andere Stellen weitergegeben? Grüße |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Optimist
So eine Liste hat wahrscheinlich sowohl das Gericht als auch die Betreuungsstelle. Es gibt aber sicherlich niemanden ausserhalb des Gerichtes oder der Betreuungsstelle, dem diese Liste gezeigt wird. For internal use only, not for amusement... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Betreuer werden vom Vormundschaftsgericht empfohlen, je nach Qualifikation, Jüngere für jüngere Betreute, Anwälte für komplizierte Sachen mit Vermögensangelegenheiten und rechtlichen Dingen, ausgebildete sozialpäd. Betreuer gerne für Leute mit Drogenproblemen.
weiteres gelöscht wg. Unsinnigkeit M. Mohr Wie das Kriterium bei der Vergabe ( ) von Aufträgen ist, bleibt das Geheimnis des Richters in Anbetracht seiner richterlichen Unabhängigkeit. Gut ist der Einstieg auch für Betreuer, wenn sie vorher ein Praktikum bei der Betreuungsbehörde geleistet haben oder Sozialamt etc., so dass eine erste Anlaufstelle über die Connection der Betreuungsbehörde vorhanden ist. Gruss |
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#4 | |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Zitat:
Der Betreuer wird vom AG bestellt, nicht empfohlen. "Empfohlen" wird von der Betreuungsbehörde in Wahrnehmung ihrer Aufgaben als zuständige Verwaltungsbehörde, wobei das Gericht nicht daran gebunden ist. Bei Eilbetreuung entscheidet das Gericht mitunter auch allein. Ich habe es erlebt, dass Betreuer von Gerichten abgelehnt werden, weil bei denen überhaupt nichts mehr ging. Die anderen Kollegen oder auch ich, hatten dann die Arbeit, das Liegengelassene aufarbeiten zu müssen. Es gibt sicherlich Schwerpunkte, die was mit Qualifikationen der Betreuer zu tun haben. Ich hab z.B. relativ viele psychiatrisch Schwererkrankte, weil ich in der Psychiatrie gearbeitet habe - aber sonst auch das ganze Spektrum an aus anderen Gründen Hilfebedürftigen, bis zu "nur" körperlich Erkrankten. Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#5 |
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Gibt einen aus
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
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Ich kann die Praxis nur für Bamberg berichten:
Die Betreuungsstellen Stadt und Landkreis führen gemeinsam eine Liste der Berufsbetreuer (auf der praktischerweise auch die Kontaktdaten der Betreuungsstellen und des Gerichts zu finden sind) und versenden die in unregelmäßigen Abständen an alle, die auf der Liste stehen. Wer noch Einsicht erhält, kann man bei der Länge der Liste kaum sagen.... Ich rate daher dazu, auf solchen Listen nur die professionellen Kontaktdaten anzugeben, wenn man der Betreuungsstelle darüber hinaus auch noch die private Mobilnummer geben will, dann kann man das ja mit entsprechendem Hinweis tun. |
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#6 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.09.2010
Beiträge: 23
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Danke für eure Antworten. Ich wollte nur wissen, wer die Liste alles sehen kann.
D.h. jeder, der selbst auf der Liste steht (eine Liste für Berufsbetreuer und Ehrenamtlich?) außer Vormschger und Betreuungsstelle. Wie ist das bei Betreuungsvereinen? Steht da nur der Verein oder die einzelnen Mitarbeiter? |
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#7 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Zitat:
nur weil hier über die Praxis in Bamberg berichtet wurde kannst du doch nicht davon ausgehen das dies überall so ist. Im hiesigen Raum bekämst du keinen Einblick in eine solche Liste. Zu was soll der Einblick denn überhaupt gut sein?? Gruß, Andreas |
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#8 | |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
das wäre sonst ein massiver verstoß gegen das recht auf informationelle selbstbestimmung... das wäre dickdreist und ginge ja gar nicht...
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10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen. |
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#9 | ||
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Einsteiger
Registriert seit: 07.09.2010
Beiträge: 23
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Zitat:
Zitat:
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