Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsberechnung: Zeitspanne zwischen Anhörung und Beschlußdatum im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Einen wunderschönen guten Morgen zusammen,
Anhörungen mit Betreuer gehen ja nur wenn alles "ordentlich" verlaufen ist, bei Eilbetreuungen also schon ...
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#11 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Einen wunderschönen guten Morgen zusammen,
![]() Anhörungen mit Betreuer gehen ja nur wenn alles "ordentlich" verlaufen ist, bei Eilbetreuungen also schon mal nicht. Sei doch froh wen Du nicht noch einen Termin mehr hast- und was die Unkenntnis über die Bestellung betrifft- es kann doch nicht sein, dass man eine Betreuung übernimmt ohne vorher gefragt worden zu sein ob man denn überhaupt noh eine übernehmen möchte oder kann? Zu @Chrysologus: Du bringst da bißchen was durcheinander, Verfahrenspflger müssen erst mal eingesetzt werden- und das werden sie nicht automatisch bei Beginn einer Betreuung. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#12 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Zitat:
genau das kann durchaus passieren. Ich erhalte auch gelegentlich Kenntnis im Nachhinein das ich in einem Fall bestellt wurde. Da war der Richter im Eildienst dann der Meinung das es gut passen könnte und bestellt halt mal. Gruß, Andreas |
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