Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsberechnung: Zeitspanne zwischen Anhörung und Beschlußdatum im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Betreuer, ich war bisher der Meinung, daß eine Betreuung einen Tag nach der mündlichen Beschlußverkündung durch den Richter ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Beiträge: 118
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Hallo liebe Betreuer, ich war bisher der Meinung, daß eine Betreuung einen Tag nach der mündlichen Beschlußverkündung durch den Richter wirksam ist. Dieser Tag war bisher auch immer der Stichtag für Vermögensverzeichnis, Vergütungsaanträge usw.
Nun habe ich einen Fall, bei dem ich ganz regulär per Anhörung zum Betreuer bestellt wurde. Der schriftliche Beschluß "Erlassen und wirksam" datiert jedoch 2 Wochen später. Ich hatte bereits vor Eintreffen des Beschlusses einiges an Arbeit. Heißt das, wenn die Betreuung nun - aus welchen Gründen auch immer - nach 2 Wochen und einem Tag enden würde, daß ich so gut wie keinen Vergütungsanspruch geltend machen könnte? Das würde ja bedeuten, daß, selbst wenn dringender Handlungsbedarf bestünde, man erstmal abwarten sollte, welches Datum denn nun auf dem Beschluß als "Erlassen und wirksam" steht und bis dahin keinen Finger krumm machen sollte? Bin etwas ratlos und freue mich auf etwas Aufklärung... v. |
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#2 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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HAllo Volki,
ein sehr ähnliches Thema war erst vor ein paar Tagen. Also schau in deinen Beschluß ob die sofortige Wirksamkeit angeordnet ist und lies hier:Betreuervergütung ? Betreuungsrecht-Lexikon Gruß, Andreas |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Beiträge: 118
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Hallo agw, Danke für den Lesestoff! Für mich deutet der Grundtenor der auf der von Dir verlinkten Seite beispielhaft zitierten Rechtsprechung darauf hin, daß das Datum des Tages der mündlichen Anhörung einen höheren Stellenwert hat als das "Erlassen und wirksam" - Datum auf dem Beschluß.
LG Nürnberg-Fürth, Beschluss 13 T 1059/06 vom 21.12.2006 [...] beginnt der Vergütungszeitraum mit [...] Bekanntgabe der Betreuerbestellung durch den Vormundschaftsrichter an den Betreuer, auch wenn der Vorgang erst später der Geschäftsstelle zur Bekanntmachung übergeben wurde. OLG München, Beschluss vom 24.09.2008, 33 Wx 179/08; FGPrax 2008, 248 Ein Betreuer kann auch vorab mündlich z.B. in einem Telefongespräch mit dem zuständigen Richter, bestellt werden. Für den Beginn der Betreuung ist dieses Datum auch dann maßgebend, wenn der schriftlich niedergelegte Beschluss erst zu einem späteren Zeitpunkt der Geschäftsstelle zur Bekanntmachung übergeben wird. Oder interpretiere ich das falsch? Gibt es Erfahrungswerte aus der Praxis? |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Guten Morgen,
wenn der Richter mündlich sofortige Wirksamkeit angeordnet hat, dann beginnt die Betreuung an diesem Tag, egal was später für ein Datum irgendwo vermerkt ist. Dein Vergütungsanspruch beginnt dann auch + 1 Tag. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Andreas
macht mein Gericht da wieder was falsch? Ich werde in der Regel bei sofortiger Wirksamkeit gefragt ob ich den Beschluss gleich mitnehmen will und ihn zwingend brauche, ansonsten käme er nachgeschickt? Anfangen soll ich dann immer gleich, sind oft Eilsachen. Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#6 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Hallo Michaela,
nein das paßt schon. Ich hatte mich da gerade etwas vertan und den Text auch wieder rausgeschmissen. Schönen Tag noch, Andreas |
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#7 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.09.2010
Beiträge: 23
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Hallo,
ich komme gerade frisch von einem Einsteigerseminar für Berufsbetreuer und habe dort gelernt: Der Vergütungszeitraum beginnt ab dem Datum meines Eingangsstempels auf der Bestellungsurkunde. Was meint ihr?Anhörungen sind angeblich nicht mehr überall üblich. |
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#8 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Zitat:
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#9 |
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Gibt einen aus
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
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Beschluss ohne Anhörung würde ich zumindest als Verfahrenspfleger immer anfragen.
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#10 | ||
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Einsteiger
Registriert seit: 07.09.2010
Beiträge: 23
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Zitat:
Auch die Betreuungsstelle hat mir das so gesagt. Nun rufen meine vorgeschlagenen Betreuten an und wollen einen Termin zum Kennenlernen. Von einer Anhörung, bei der auch ich dabei bin, ist nie die Rede. Ist das bei euch nicht so? Bin ja noch ein Greenhorn. Zitat:
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