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Zulassungsprüfung in Berlin

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zulassungsprüfung in Berlin im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo nochmal Olaf! Zitat: Eignungsprüfung war heftig Könntest du das vielleicht in Kürze ( ) etwas detaillieren??? (Waren die Fallbeispiele ...


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Alt 20.09.2010, 15:36   #1
Annatevka67
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Beiträge: n/a
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Hallo nochmal Olaf!

Zitat:
Eignungsprüfung war heftig
Könntest du das vielleicht in Kürze () etwas detaillieren???
(Waren die Fallbeispiele heftig, in Hinblick auf was tue ich, wenn dies oder jenes passiert, oder haben sie sogar die §§ abgefragt???)

Würde mir SEHR helfen, da das Eignungsverfahren bei mir ja in Kürze ansteht...

Bisher hatte ich hier nämlich eher gelesen, dass es recht locker abgeht + z.B. auch §§ nie abgefragt werden, usw, also macht du mit diesem "Heftig"-Hinweis grad so meine Hoffnungen zunichte....

Bitte, bitte ein paar Stichpunkte wären super!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Grüße!!!
 
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Alt 20.09.2010, 15:44   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Hallo Berliner.

In Bln. gibts n Eignungsverfahren?

Könntet ihr das mal aufklären?

Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 20.09.2010, 19:01   #3
Annatevka67
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Rudi!!!

Zitat:
In Bln. gibts n Eignungsverfahren?
Ähem, jetzt verwirrst du mich auch...

Ich dachte das wäre ÜBERALL so???

Vielleicht ein begriffliches Missverständnis (Eignungstest, Eignungsverfahren, Vorstellungs-/Bewerbungsgespräch)???

Ich verstehe darunter die Vorstellung bei der zuständigen Betreuungsbehörde, nachdem man sich dort um die Zulassung beworben hat.
Sofern ein Bedarf besteht wird man eingeladen.
Dort wird dann die mögliche Eignung zum Berufsbetreuer überprüft/getestet
So weit ich es verstanden habe, geht es da um praktische Fragen, im Sinne von: Was machen Sie, in dieser oder jener Situation, wie würden sie vorgehen, wenn mit dem Klienten xy dies oder jenes passiert, usw.
ABER SO GANZ SICHER BIN ICH MIR JA AUCH NICHT!!!
Daher würden mich auch die Erfahrungen von Berlinern grad so brennend interessieren

Ist das bei euch nicht so???

Grüße!!!
 
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Alt 20.09.2010, 21:01   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.06.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 8
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Na dann mal etwas detaillierter!

Nicht das mir hier das Chaos ausbricht und Resignation sich breit macht.

Und bitte beachten, ich kann nur von meinen Erfahrungen in Berlin berichten. Es kann in einer anderen Stadt/Bezirk anders laufen.

Nach der üblichen Bewerbung bei der Betreuungsbehörde folgt die Einsendung von polizeilichem Führungszeugnis und Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis.
Verlangt werden weiterhin Datenschutzerklärung, Lebenslauf mit Lichtbild, Übersicht beruflicher Werdegang, Prüfungszeugnisse, Arbeitszeugnisse, Beurteilungen, Nachweise über Zusatzqualifikationen, Schulungen zum Betreuungsrecht etc.
------- dann warten und hoffen.

Wenn dann alles vollständig, wird man neuerdings zur Eignungsfeststellung geladen.

Zum Termin mit gebügeltem Hemd und frisch rasiert - vor allem aber gut vorbereitet.
5 Prüfer und eine Std. Fragen nach Motivation, Erfahrungen und praxisorientiertem Vorgehen.
WICHTIG>
§§ Vormundschaft BGB und SGB II / XI / XII sollten einigermaßen geläufig sein und zumindest sollte man erwähnen können, wo man was findet zum Nachschlagen.

Mich hatte man vorher geschockt, dass sogar Anwälte durch den Eignungstest fallen.

Den Bescheid der bestandenen/nicht bestandenen Prüfung erhält man dann schnell. Aber Vorsicht - selbst ein bestandener Test garantiert noch keine Berücksichtigung. Es kommt wohl auch darauf an, mit welcher Benotung man es geschafft hat.

Lasst Euch nicht demotivieren. Frische Betreuer braucht das Land und die nicht mehr so frischen hören ja auch mal auf.

Viel Glück !

Gruss nach Hannover und Berlin.
olaf-S ist offline  
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Alt 20.09.2010, 21:11   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.06.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 8
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Für Annatevka 67 Jahre alt? oder geboren ?
Und für alle künftigen BT`s.

BGB
§ 1840-1842
§ 1890-1897
§ 1901-1906

Lernen - Büffeln -WICHTIG !!!!

SGB II / XI / XII - durchlesen.

Ich hatte 3 Wochen Zeit bis zum Urknall !
olaf-S ist offline  
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Alt 21.09.2010, 04:38   #6
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Hallo Olaf

Teil 1 kenne ich. Läuft hier genauso.

Teil 2 (die Prüfung), kenne ich nicht und hab ich auch noch nie gehört.
Nun, wieder was dazugelernt.m

Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 21.09.2010, 16:02   #7
Annatevka67
Gast
 
Beiträge: n/a
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Hallo Olaf!!!

Tausend Dank für die ausführliche Antwort!!!!

Zitat:
§§ Vormundschaft BGB und SGB II / XI / XII sollten einigermaßen geläufig sein
Sie wollen also wirklich die §§, gut zu wissen, hatte mich bisher eher auf die inhaltlichen Fragestellungen konzentriert...

Zitat:
Es kommt wohl auch darauf an, mit welcher Benotung man es geschafft hat.
Das ist ja wirklich krass!

Na, wie gut dass ich grad Urlaub habe, da sollte ich wohl meine Bemühungen noch ein klein wenig intensivieren...

Hoffe, wir hören von dir zwischendurch mal wie es so weitergegangen ist!

Grüße!!!
 
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