Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufwandspauschale im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Meine frage :
erhalten eltern oder kinder auch die aufwandspauschale, da den meisten diese möglichkeit ihre unkosten zu decken, gar ...
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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Meine frage :
erhalten eltern oder kinder auch die aufwandspauschale, da den meisten diese möglichkeit ihre unkosten zu decken, gar nicht bekannt ist. ich denke im beteuungsrecht wird da kein unterschied gemacht ob nahe verwante die betreuung übernommen haben. bin mir da aber nicht so sicher !! bei verschwägerten betreuern weis ich das die aufwandspauschale gezahlt wird . aber wie ist es bei eltern oder kindern. Danke für informatoionen. |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
meine Schwester ist Betreuerin ihrer Tochter und erhält auch die Aufwandspauschale. Kann man aber nur ein Jahr lang nach dem letzten Betreuungsbericht geltend machen, so viel ich weiss, dann verjährt der Anspruch. Gruss Andreas |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Danke Andreas
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#4 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Aufwandspauschale ist ein Jahr nach Betreuungsbeginn fällig und man hat dann bis zum 31.03. des Folgejahres Zeit die Pauschale geltend zu machen. Die Pauschale wird an jeden Betreuer gezahlt!
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.01.2009
Ort: NRW
Beiträge: 14
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Hallo
Also bei mir ist das so , das ich in dem Fall meines Schwagers für den ich die Betreuung hatte immer den Antrag gestellt habe mit dem Jahresbericht zusammen. Da gab es immer eine Pauschale. Etwas über 300 Euro. Ich weiß aber das man wenn man viele Kilometer fährt, das man dann auch Kilometerpauschale bekommen kann. Wir sind zum Beispiel zu meinem Schwager ins Heim hin und rück immer 400 Kilometer gefahren. Und wenn dann mal was akutes war sind wir auch schon mal drei vier mal die Woche hingefahren. Dann muss man sich im Heim ( oder wo man hinfährt ) bestätigen lassen das man dort gewesen ist und dann klappt das ganz gut . Also im Amtsgericht Euskirchen war das jedenfalls so. LG Susanne |
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#6 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,015
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Hallo,
in der Regel wird die pauschalierte Aufwandsentschädigung gewählt, da der tatsächliche Aufwand (Telefon, Porto, Kosten für Büromaterial) geringer ist. Bei einer Fahrstrecke von 400 km würde ich beim Gericht nachfragen, wie das vergütet wird. Zudem kann einer Erhöhung der Pauschale beantragt werden, wenn der Aufwand außergewöhnlich hoch ist. Gruß Andreas |
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#7 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,106
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Hallo,
für ehrenamtliche Betreuer (egal, ob fremde Personen oder Angehörige) gibt es jährlich 323 € als Pauschale. Dabei müssen dem Gericht keine Belege vorgelegt werden. Bei mittellosen Personen gibt's das Geld vom Gericht, bei Selbstzahlern kann es dem Vermögen entnommen werden. Mit Aufgabenkreis "Vermögenssorge" ohne gerichtliche Genehmigung, ohne den Aufgabenkreis mit Beschluß. Alternativ, nicht "und", kann eine Einzelaufstellung der angefallenen Kosten bei Gericht eingereicht werden. Das macht eigentlich nur Sinn, wenn eine größere PKW-Kilometerleistung zusammenkommt. Pro tatsächlich gefahrenen Kilometer gibt es 0,30 €. Anerkannt wird ohne Nachfrage eine Besuchsfahrt pro Monat. Pi mal Daumen rechnet sich eine Einzelaufstellung der Kosten also bei ca. 40 km einfache Entfernung. Mehrmalige Fahrten im Monat dürften den Nachfragereflex beim Rechtspfleger auslösen. Dazu kann, wie von Andreas schon gesagt, Kleinkram abgerechnet werden. Ab 500 € Einnahmen aus ehrenamtlicher Betreuung wird dieses Einkommen steuerpflichtig. Dies hatten wir aber an anderer Stelle .Schöne Grüße kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#8 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Das was kohlenklau geschrieben hat, kann ich als Rechtspfleger in Betreuungssachen so bestätigen!
Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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