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Aufwandspauschale

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Meine frage : erhalten eltern oder kinder auch die aufwandspauschale, da den meisten diese möglichkeit ihre unkosten zu decken, gar ...


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Alt 12.10.2004, 23:45   #1
dieter
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Aufwandspauschale

Meine frage :
erhalten eltern oder kinder auch die aufwandspauschale, da den meisten diese möglichkeit ihre unkosten zu decken, gar nicht bekannt ist. ich denke im beteuungsrecht wird da kein unterschied gemacht ob nahe verwante die betreuung übernommen haben. bin mir da aber nicht so sicher !!
bei verschwägerten betreuern weis ich das die aufwandspauschale gezahlt wird . aber wie ist es bei eltern oder kindern.
Danke für informatoionen.
 
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Alt 13.10.2004, 22:27   #2
AndreasHL
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Vergütung

Hallo,

meine Schwester ist Betreuerin ihrer Tochter und erhält auch die Aufwandspauschale. Kann man aber nur ein Jahr lang nach dem letzten Betreuungsbericht geltend machen, so viel ich weiss, dann verjährt der Anspruch.


Gruss

Andreas
 
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Alt 27.10.2004, 23:23   #3
Gast
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Danke Andreas
 
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Alt 14.10.2005, 18:58   #4
DanSon
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Aufwandspauschale ist ein Jahr nach Betreuungsbeginn fällig und man hat dann bis zum 31.03. des Folgejahres Zeit die Pauschale geltend zu machen. Die Pauschale wird an jeden Betreuer gezahlt!
 
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Alt 09.01.2009, 19:31   #5
Einsteiger
 
Benutzerbild von sheld77
 
Registriert seit: 04.01.2009
Ort: NRW
Beiträge: 14
Standard

Hallo

Also bei mir ist das so , das ich in dem Fall meines Schwagers für den ich die Betreuung hatte immer den Antrag gestellt habe mit dem Jahresbericht zusammen. Da gab es immer eine Pauschale. Etwas über 300 Euro. Ich weiß aber das man wenn man viele Kilometer fährt, das man dann auch Kilometerpauschale bekommen kann. Wir sind zum Beispiel zu meinem Schwager ins Heim hin und rück immer 400 Kilometer gefahren. Und wenn dann mal was akutes war sind wir auch schon mal drei vier mal die Woche hingefahren. Dann muss man sich im Heim ( oder wo man hinfährt ) bestätigen lassen das man dort gewesen ist und dann klappt das ganz gut .
Also im Amtsgericht Euskirchen war das jedenfalls so.

LG Susanne
sheld77 ist offline  
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Alt 10.01.2009, 10:36   #6
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,015
Standard

Hallo,

in der Regel wird die pauschalierte Aufwandsentschädigung gewählt, da der tatsächliche Aufwand (Telefon, Porto, Kosten für Büromaterial) geringer ist.

Bei einer Fahrstrecke von 400 km würde ich beim Gericht nachfragen, wie das vergütet wird. Zudem kann einer Erhöhung der Pauschale beantragt werden, wenn der Aufwand außergewöhnlich hoch ist.


Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 10.01.2009, 16:26   #7
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,106
Standard

Hallo,

für ehrenamtliche Betreuer (egal, ob fremde Personen oder Angehörige) gibt es jährlich 323 € als Pauschale. Dabei müssen dem Gericht keine Belege vorgelegt werden. Bei mittellosen Personen gibt's das Geld vom Gericht, bei Selbstzahlern kann es dem Vermögen entnommen werden. Mit Aufgabenkreis "Vermögenssorge" ohne gerichtliche Genehmigung, ohne den Aufgabenkreis mit Beschluß.

Alternativ, nicht "und", kann eine Einzelaufstellung der angefallenen Kosten bei Gericht eingereicht werden. Das macht eigentlich nur Sinn, wenn eine größere PKW-Kilometerleistung zusammenkommt. Pro tatsächlich gefahrenen Kilometer gibt es 0,30 €. Anerkannt wird ohne Nachfrage eine Besuchsfahrt pro Monat. Pi mal Daumen rechnet sich eine Einzelaufstellung der Kosten also bei ca. 40 km einfache Entfernung. Mehrmalige Fahrten im Monat dürften den Nachfragereflex beim Rechtspfleger auslösen. Dazu kann, wie von Andreas schon gesagt, Kleinkram abgerechnet werden.

Ab 500 € Einnahmen aus ehrenamtlicher Betreuung wird dieses Einkommen steuerpflichtig. Dies hatten wir aber an anderer Stelle.

Schöne Grüße
kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 12.01.2009, 22:22   #8
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Das was kohlenklau geschrieben hat, kann ich als Rechtspfleger in Betreuungssachen so bestätigen!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Stichworte
angehörige, aufwandspauschale, ehrenamt, ehrenamtliche betreuung, ehrenamtlicher betreuer, pauschale

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