Dies ist ein Beitrag zum Thema Wann und wie kommt der Betreuerausweis? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Juhu, nun ist mein erster Beschluss endlich eingetroffen und jetzt darf ich loslegen!
Nun bin ich furchtbar aufgeregt und frage ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.09.2010
Beiträge: 23
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Juhu, nun ist mein erster Beschluss endlich eingetroffen und jetzt darf ich loslegen!
Nun bin ich furchtbar aufgeregt und frage mich: Muss ich den Betreuerausweis beantragen oder kommt der demnächst? Und wie lange dauert das? Die Betreuung wurde abgegeben. Bekomme ich die bisherige Akte zugeschickt oder muss ich sie beim Betreuungsgericht anfordern? Vielleicht blöde Fragen, aber wenn der Ausweis da wäre, wüsste ich schon, womit ich anfange. Kann ich jetzt ohne den Betreuerausweis auch schon etwas tun außer der Kontaktaufnahme? Mein Betreuter wohnt in einem Heim. |
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
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§ 290 FamFG Bestellungsurkunde
Der Betreuer erhält eine Urkunde über seine Bestellung. Die Urkunde soll enthalten: 1.die Bezeichnung des Betroffenen und des Betreuers; 2.bei Bestellung eines Vereinsbetreuers oder Behördenbetreuers diese Bezeichnung und die Bezeichnung des Vereins oder der Behörde; 3.den Aufgabenkreis des Betreuers; 4.bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts die Bezeichnung des Kreises der einwilligungsbedürftigen Willenserklärungen; 5.bei der Bestellung eines vorläufigen Betreuers durch einstweilige Anordnung das Ende der einstweiligen Maßnahme. Wie schnell das erfolgt liegt wohl an der jeweiligen ortsüblichen Praxis des Betreuungsgerichts......wenn es so brennend interessiert, hilft wohl nur ein informatives Gespräch in Form einer Frage....
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo optimist,
herzlichen Glückwunsch zur ersten Betreuung ![]() Wenn Du den Fall von einem Kollegen übernimmst dann bist Du verpflichtet Dir die Akte und alle Unterlagen bei diesem Kollegen abzuholen.(Holschuld) Im Beschluss steht ja der Name des Vorgängers mit drin. Du kannst also gleich einen Termin zur Übergabe vereinbaren. Weiter kannst Du auch ohne Ausweis arbeiten, bei uns kommt der dann mal irgendwann automatisch bzw. liegt in meinem Fach.......Du hast ja bereits den Beschluss mit den Aufgabenkreisen, weisst also was Du darfst oder auch nicht. Viel Spass beim Anfangen, Gruss. Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 |
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Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
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Hallo,
auch von mir herzlichen Glückwunsch zur ersten Bestellung und einen guten Start! Bei mir wird der Betreuerausweis immer direkt mit dem Beschluss mitgeschickt. An deiner Stelle würde ich jetzt einfach mal in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts anrufen und nachfragen, wie das bei euch gehandhabt wird. Oder du gehst direkt bei der Geschäftsstelle vorbei. Denn dort würde ich: - die Akte einsehen und ggf. einzelne Dinge kopieren (z. B. Gutachten) - und mir auch die genauen Kontaktdaten/Telefonnummer des Vorbetreuers geben lassen Als nächstes würde ich mit dem Vorbetreuer Kontakt aufnehmen und dort die Unterlagen holen. Dann hast du die Informationen über alle Stellen, Einrichtungen etc., die mit deinem Betreuten in Zusammenhang stehen und kannst diese (je nach Aufgabenkreisen) über den Betreuerwechsel informieren (optimalerweie natürlich mit Bestellungsurkunde im Anhang). Parallel zu dem ganzen "verwaltungstechnischen" kannst du natürlich auch schon Kontakt zu deinem Betreuten und zur Einrichtung aufnehmen. Ich handhabe es allerdings inzwischen so, dass ich mich sofort nach Übernahme der Betreuung erst mal nur kurz erkundige, ob im Rahmen einer Krisenintervention sofort irgendwas getan werden muss. Wenn nicht, verschaffe ich mir erst einmal einen Überblick über die Akte und führe dann ganz in Ruhe (und mit genügend Hintergrundwissen) das erste Gespräch mit dem Betreuten und ggf. weiteren Bezugspersonen. Frohes Schaffen!
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Viele Grüße Kathrin |
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