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Exiszenzgründerzuschuss

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Plane gerade die Übergangsphase in die Selbständigkeit und muss erkennen, dass ein sauberer Schnitt deutliche Vorteile im Gegensatz zum stufenweisen ...


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Alt 18.10.2010, 06:10   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
Standard Exiszenzgründerzuschuss

Plane gerade die Übergangsphase in die Selbständigkeit und muss erkennen, dass ein sauberer Schnitt deutliche Vorteile im Gegensatz zum stufenweisen Stundenabbau des Angestelltenverhältnisses, bei gleichzeitigem Aufbau der Betreuertätigkeit hat.
Hier nun die Frage:
Sollte ich nun Alg I Leistungsberechtigt werden und einen Existenzgründungszuschuss erhalten können, darf ich zu diesem Zeitpunkt bereits eine Berufsbetreuung übernommen haben.
Hintergrund: in LB ist es möglich, wenn man als Berufsbetreuer arbeiten will, bereits ab der ersten Betreuung entsprechend vergütet zu werden. Da ich dann bereits eine Steuernummer bräuchte, wäre dies dann auch eben offen sichtlich.

Ich habe diese Woche meine Vorstellung bei der Betreuungsbehörde und möchte bei positivem Verlauf nach Möglichkeit keine Angebote ausschlagen. Nur, mein Arbeitsverhältnis ist noch ungekündigt und ich habe eine 3monatige Kündigungsfrist. Es zieht sich eben noch alles ein wenig. (Sperrfristenregelung der AA ist bekannt :-)

Kann mir jemand weiter helfen? Danke Euch schon mal für Hinweise!


Klima
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Alt 18.10.2010, 20:27   #2
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Moin Klima

Deine Vorstellung vom Wechsel aus dem Angestelltendasein zum Selbständigendasein finde ich irgendwie sonnig...

Wenn Du den Wechsel als klaren Schnitt durchziehen willst, dann solltest Du Deinen Arbeitgeber davon überzeugen, Dir zu kündigen oder eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren, die Dir keine Sperre beim ALG 1 einbringt.

Dann solltest Du ALG 1 beantragen. Du kannst ja der BAmitteilen, dass Du dich vielleicht selbständig machen willst und etwas suchst. (Z.B. Betreuungen)
...
und der Betreuungsstelle mitteilen, dass Du für Betreuungen zur Verfügung stehst. Eine Betreuung gleich erstmal abzulehnen bedeutet nie wieder eine angeboten zu bekommen. (Wie hast Du Dir das denn eigentlich vorgestellt???)

Das Arbeitsamt wird Dich nicht gleich mit Jobangeboten zubombardieren, wenn Du dort erzählst, dass Du Dich selbständig machen willst. Denen ist auch klar, dass das nicht von gestern auf heute geht. Du wirst von dort also einigermaßen Ruhe haben.
Also kannst Du auch Betreuungen annehmen und mit Deiner neuen Arbeit schon mal loslegen. Das wird von Betreuung zu Betreuung mehr. Du hast also am Anfang üblicherweise auch Zeit, deine eigene Arbeitsorganisation aufzubauen. Laß dir da was sinnvolles einfallen, was zu Dir paßt.

Zum Thema Geld:
Wenn Du vomletzten Job noch angesparte Reserven hast, nutze sie aus und laß' sie nicht auf der Bank verschimmeln.
Mit den Vergütungsanträgen kannst Du Dir dann erst mal eine Weile Zeit lassen. Denn: Erst, wenn Du die Vergütung beantragst, solltest Du auch die Existenzgründerzuschüsse / Übergangsgeld (oder wie auch immer das jetzt genannt wird) beantragen - bzw. umgekehrt. Wenn Du als Existentgründer läufst, kann sich keiner beklagen, dass Du von Deiner neuen Existenz auch Einkünfte hast.
Je länger Deine Reserven halten, umso besser für Deine Vergütungsreserven


Aber: wenn Du Deinen Job noch nicht gekündigt hast:
Deine Vorstellung bzgl. des "sauberen Schnittes" solltest Du
noch mal überdenken:
Ein Betreuerjob fängt langsam an und kommt erst nach einer Weile ins Rollen; die Einkünfte kommen noch zusätzlich verzögert.
Das typische Angestelltendenken (Ich stelle mich vor, dann kommen Betreuungen und dann ist die Welt gut...) hat schon einige alte Hasen dazu verleitet die entsprechend häufig gestellten Anfängerfragen zu belächeln.
Es geht nicht so!!! Und wer das nicht schnell genug kapiert und entsprechend umdenkt, der riskiert fürchterlich auf die Nase zu fallen. Selbständigkeit ist schön, aber das Denken, Rechnen und Handeln funktioniert da völlig anders.
Wer es begreift und wem es liegt, der wird es nie wieder missen wollen. Wer das nicht packt, wird ganz schnell unglücklich und ist wirklich besser in einem Angestelltenjob aufgehoben.

Viel Glück wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 18.10.2010, 22:25   #3
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Ich wäre vorsichtig, wenn ich eine ungekündigte Stelle hätte: Die aktuellen Kürzungen betreffen nach meiner Kenntnis auch den Gründungszuschuß, auf den es ab nächstem Jahr wahrscheinlich keinen Rechtsanspruch mehr gibt; er wird wohl eine "kann"-Leistung.
Das bedeutet, daß Du im Vorwege mit der Arbeitsagentur klären solltest, ob es den für Dich gibt und nach Möglichkeit in diesem Jahr noch einen Antrag stellen.
Dazu mußt Du allerdings deinen Businessplan bei der "fachkundigen Stelle" schon vorgelegt haben, das OK von denen bekommen und dann zum Finanzamt gehen, um die Tätigkeit anzumelden. Dort bekommst Du auch einen Zettel zum Ausfüllen (persönlich hingehen, spart hier etwa vier Wochen gegenüber dem Schriftweg).
Ist also etwas stressig.
Teil des Businessplanes ist ein Liquidationsplan, in dem Du deine Einnahmen den Ausgaben gegenüberstellst. Wahrscheinlich wirst Du belastbare Zahlen bloß von der Betreuungsstelle bekommen, wenn die überhaupt was Stichhaltiges aussagen (bei uns tun sie das scheinbar generell nicht).
In jedem Fall kannst Du nur rückwirkend abrechnen und mußt in Vorleistung gehen.
Das will gut überlegt sein.
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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Alt 19.10.2010, 04:56   #4
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Hallo Klima

zunächst sei fett unterstrichen, was Imre hier über die Unterschiede zw. Angestelltem und Selbständigkeit geschrieben hat.

Was die "Startfinanzierung betrifft, lief bei mir folgendes - das war 2006.
Es gab seinerzeit noch für ein halbes Jahr Geld vom Arbeitamt - ich glaub, das hieß Überbrückungsgeld oder Übergangsbeihilfe oder so ähnlich und orientierte sich am letzten Gehalt.
Existenzgründerzuschuss gab es nicht, weil der Job als BB nicht "förderungswürdig" war. Ich hab die ganzen Rennereien mit Mikrodarlehen u.ä. sein lassen und mit meiner Bank gesprochen - die aber schon Erfahrungen mit der Startfinanzierung von Berufsbetreuern hatte. Dort hab ich n Betriebsmittelkredit von 15.000,- € aufgenommen und das wars. Der ist mittlerweile abgezahlt.

Rückblickend sehe ich mich da heute ein bißchen blauäugig. Aber ist alles genauso gelaufen, wie ich es wollte.

Die "Bauchschmerzen", die man aus deinem Beitrag raus liest, kann dir keiner nehmen. Selbständig zu werden, ist ein heftiger Einschnitt - es ist aber ein vollkommen anderes, selbst organisiertes Leben und hat insofern auch nicht unbedingt was damit zu tun, in welcher Branche man selbständig ist.
Ich kann mir einfach nicht mehr vorstellen, mir von irgendwelchen Leuten sagen zu lassen, wie ich meine Arbeit zu gestalten habe und begreife nicht, weswegen ich diesen Schritt nicht schon früher getan habe.

Viel Erfolg.
Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 19.10.2010, 09:02   #5
SBS
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von SBS
 
Registriert seit: 03.06.2009
Beiträge: 45
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Hallo Klima,

vielleicht solltes bei der AfA mal einen Beratungstermin machen und die Voraussetzungen des Gründungszuschusses abklären.

Als ich, ausgebildete Rechtswirtin, arbeitslos wurde und mir seitens der AfA verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten wurden, kam mir auch der Gedanke der Selbstständigkeit, welchen ich mit meiner Jobmanagerin besprach.

Die AfA erteilte mir einen Gutschein für eine Existenzgründer-beratung. Dort habe ich mit dem für mich zuständigen Sachbearbeiter einen Businessplan erstellt und auch die Liquiditätsanalyse wurde zusammen mit ihm ausgearbeitet.

Da ich Kontakte zu Anwälten und Berufsbetreuern hatte, wurde mir eine Bürogemeinschaft angeboten, was sich im Businessplan als äußerst positiv darstellte.

Danach habe ich den Antrag auf Gründungszuschuss und die Unterlagen bei der AfA eingereicht. Der Antrag wurde ohne Probleme bewilligt.

Tja, und dann habe ich mir in der Rechtsanwalts- und Betreuungskanzlei ein Büro angemietet und biete dort meine Dienstleistungen ( Büroservice ) an.

Nach 27 Jahren Angestelltendasein, möchte ich diesen, vor einem Jahr gewagten Schritt, nicht mehr missen .

LG SBS
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Alt 19.10.2010, 14:53   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
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Jetzt antworte ich doch auf meine eigene Frage
Ich hatte das Fragezeichen vergessen, aus diesem Grund ging sie wohl dem einen oder anderen unter.
Meine Frage war, ob ich bereits im Angestelltenverhältnis Betreuungen übernehmen darf, ohne den Anspruch (bei entsprechenden Voraussetzungen) auf den Existenzgründungszuschuss zu verwirken.

Die Antwort: Ja, ich darf! Es muss sich dabei max. um eine Teilzeittätigkeit und eben nicht um eine Haupttätigkeit handeln.

Besten Dank für all Eure Anregungen!


Klima
Klima ist offline  
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