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gesetzliche Betreuung

 

Betreuungsplan ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsplan ? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin! Moin! Hab´da mal wieder ne Frage an die Praxismenschen: Seit 2005 sollen ja mit Betreuungsbeginn entsprechende Betreuungspläne erstellt werden...lt. ...


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Alt 18.10.2010, 07:45   #1
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard Betreuungsplan ?

Moin! Moin!

Hab´da mal wieder ne Frage an die Praxismenschen:

Seit 2005 sollen ja mit Betreuungsbeginn entsprechende Betreuungspläne erstellt werden...lt. Online-Lexikon Betreuungsrecht wurden in 2005 bei lediglich 7% der beruflich geführten Betreuungen entsprechende Pläne angeordnet!

Wie sieht es heute aus?...Finden diese Anordnungen zur Erstellung der Betreuungspläne häufiger statt?...oder sogar immer???

Erstellt Ihr diese Pläne unaufgefordert oder nur, wenn verlangt?

Wie sinnvoll ist die Erstellung Eurer Meinung nach in dieser frühen Phase?...klar, dass der Plan regelmässig aktualisiert werden sollte, aber die Erstellung eines solchen direkt zu Beginn der Betreuung wirkt auf mich mehr als indirektes Druckmittel zur unmittelbaren Kontaktaufnahme mit dem Klienten ( ist ja ne prima Sache) und gleichzeitig allen (!) beteiligten Institutionen...WfB, Ärzte, Behörden, Verwandte, Heim, Banken usw. (kann schon etwas stressig werden und m.E. den Sinn verfehlen) !

Wie sieht es in der Praxis aus und wie seht Ihr den Sinn der BP???

Lieben Gruß und einen schönen Start in eine spannende Woche!

Thorsten
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Alt 18.10.2010, 19:01   #2
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Moin Thorsten

Für meine und von meiner Arbeit sollte ich grundsätzlich einen bzw. den sprichwörtlichen Plan haben. Sonst mache ich Mumpitz.

Ein Betreuungsplan hat das Gericht bisher noch nie von mir gefordert - und das ist auch gut so.
Ich halte nichts von Planwirtschaft, wo Pläne aufgestellt werden, die nach z.B. einem Jahr abgefragt werden, egal, ob die Bedarfsplanung sich bestätigt oder geändert hat. Der Betreuungsplan bei atwork oder BDB oder sonstigen kann bestenfalls als Hilfsmittel oder Checkliste fungieren, die mir hilft die Bedarfe der Betreuten zu eruieren. Streng nach so einem Betreuungsplan zu arbeiten ist sowieso kaum möglich: Entweder reicht die Zeit nicht, wenn man die Maximalbeglückung zumzusetzen versucht, oder die Betreuten drehen vor lauter Grausen durch.

In Einzelfällen berichte ich dem Gericht vorab über geplante Vorhaben, um diese bei eventuellen Risiken oder Genehmigungsbedarfen schon mal im Boot zu haben. Bei einer aktuellen Betreuung habe ich das Gericht ebenfalls ausserplanmäßig über den aktuellen Sachstand und ggf. anstehende Dinge informiert, was mir gute Karten bei den jetzt laufenden Beschwerden vom Gemeinderat beschert hat.

Grundsätzlich einen formalisierten Betreuungsplan an das Gericht zu senden halte ich für den absoluten Schwachsinn. Ich habe aber auch nie behauptet, dass die Erfinder der Gesetzesnovelle, in der das mit dem Betreuungsplan steht, ihre Kompetenz im Bereich des Betreuungswesens haben.

MfG

Imre
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und daraus zu lernen.
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Alt 18.10.2010, 19:44   #3
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo zusammen,

die Anordnung von Betreuungsplanerstellung ist den Gerichten freigestellt. Sie sollen nicht, aber können erstellt und verlangt werden.

Wie Imre schon sagt, wer ohne Plan drauf los wurschtelt wird sich bald wundern und sich schnellstens einen machen. Im übrigen halte ich es genauso wie er auch, auch die Zwischenberichte schreibe ich.

Da man es mit Menschen und Krankheiten zu tun die sich selten planmässig verhalten, halte ich den auf ein Jahr festgeschrieben Betreuungsplan für so ziemlich am Arbeitsalltag vorbei.
Na gut, nicht weiter verwunderlich die "Macher" dessen haben von Betreuungen allgemein wenig Ahnung- wie man am ganzen Modell erkennen kann.

Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 19.10.2010, 05:12   #4
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Ich hab ziemlich in meinen Anfängen festgestellt, dass, wenn was Wesentliches am Anfang nicht gleich in das "System" Betreuung reingeht, es nie so richtig dort ankommt, vergessen wird o.ä.
Ich arbeite von Anfang an mit einem sog. Erfassungsbogen, in dem ich mir alles vom Betreuten notiere, was irgendwie als Angaben gebraucht wird - bis zu Angehörigenanschriften und Scheidungsdaten.
Auf dieser Grundlage wird ne Checkliste abgearbeitet.
Im Hinterkopf habe ich natürlich ne Planung, wohin es gehen soll. Die ist vollkommen individuell und natürlich anders bei ner 80-Jährigen die im Heim lebt, als bei einem jungen Mann, der traumatisiert seinen Namen nicht mehr weiß und wieder ins selbständige Leben geführt werden soll.

Diese gerichtliche Betreuungsplanung ist für mich ehrlich gesagt mehr oder minder ne Formsache - wird hier auch offenbar vom Gericht so angesehen. Eine der RP fordert hin und wieder mal eine ab. Ich schreib dann ne halbe Seite und das wars. Ansonsten hat das hier auch Seltenheitswert. Für die Betreuung an sich ist es ohne Bedeutung. Ich schau da auch nie wieder drauf.

Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 20.10.2010, 03:46   #5
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Moin! Moin!

Ja, so ähnlich hatte ich mir das schon vorgestellt...vielen Dank für die Bestätigungen!

Das Arbeiten mit einem "eigenen" Plan, Stammdaten- und Erfassungsbögen und natürlich einer To-Do-Liste erscheinen mir da auch wesentlich praxisorientierter als diese standardisierten Fragebögen...wie so oft im Formular-Dschungel!

...Ich komme in solchen Fällen selten umhin, mir diese Formular-Entwickler-Grüppchen vorzustellen, wie sie ihre neuesten Abfrage-Modelle in den kompetentesten Gremien verabschieden!
...und eigentlich nur ihre berufliche Existenzberechtigung verteidigen!

Liebe Grüße,
Thorsten
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Superthor! ist offline  
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Alt 17.04.2012, 12:31   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 08.04.2012
Beiträge: 6
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Ist mit Betreuungsplan eine Checkliste gemeint, welche Aufgaben zu erledigen sind ? Gibt es evtl. einen Link zu einem Musterplan (ich weiß, dass der von Fall zu Fall verschieden ist)
jojo18 ist offline  
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Alt 17.04.2012, 15:44   #7
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,091
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Hallo,

der "Betreuungsplan" ergibt sich automatisch aus der betr. Betreuung. Zu gut deutsch: Was aufgrund der Aufgabenkreise getan werden muss, muss getan werden. Dafür braucht man m.E. nicht noch einen offiziellen Plan, zumal die gesetzliche Betreuungsarbeit eh' schon über Maßen bürokratisiert erscheint.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 17.04.2012, 18:11   #8
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Beiträge: 1,590
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Moin Carlos

Den ersten Teil Deiner Antwort finde ich gut und richtig.

Aber dass unsere Arbeit eh' schon über alle Maßen bürokratisiert ist, sehe ich anders. Egal ob im Altenheim oder im psych. Wohnheim: Überall gibt es viel mehr Bürokratisierung und Dokumentationspflichten, als bei uns. (Zauberwort IBRP)
Ich habe gerade heute die Dokumentation eines Wohnheimes für diesen Monat und für meinen Betreuten durchgelesen und mir ist fast die Galle hochgekommen:
Jede Pille, die geschluckt wurde, jeder Weckversuch und jeder Furz, der mit einem Schiß in der Hose hängen blieb (oder eben nicht hängen blieb) ist da aufgeschrieben. Der Dokumentation konnte minutengenau entnommen werden, wieviel Zeit aufgewendet wurde, telefoniert wurde, Papier verbraucht wurde, Kilometer verfahren wurden - aber über den seelischen oder psychiatrisch relevanten und sonstigen gesundheitlichen Zustand des Betreuten, dessen Wünsche oder Nicht-Wünsche, über dessen Entwicklung (egal in welche Richtung und wozu) stand da nix drin. Die nicht zu knappe Dokumentationszeit geht dem Bewohner natürlich flöten.
Die Zeit, die aufgewendet werden muß, diesen völligen Schwachsinn nur für die Kostenträger aufzuschreiben, möchte ich nicht vergeuden müssen.
Und: Was hilft der ganze Mist, wenn trotzdem keiner im Betrieb Bescheid weiß, was los ist. Es steht ja in der Doku. Dann muss man es ja nicht lesen oder wissen.
Das nenne ich Bürokratenkacke.

Da sind wir mit der pauschalierten statt Tätigkeitsnachweis benötigenden Finanzierung noch gut weggekommen. Die Gerichte (RechtspflegerInnen) haben dem Gesetzgeber schon recht deutlich gemacht, dass es völlig bescheuerte Zeitverschwendung ist, über den Tätigkeitsnachweisen brüten zu müssen, um hinterher trotzdem die Vergütung zahlen zu dürfen. (Wer sich noch an die damalige Debatte erinnern kann, der weiß, dass genau das als einer der Gründe für die Pauschlierung hervorgehoben wurde.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 17.04.2012, 19:31   #9
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,091
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Hallo Imre,

da stimme ich Dir zu.
Wenn unsere Pauschalierung einen Vorteil hat, dann den, dass wir nicht mehr zur - teilweise unnötigen - Dokumentation verplichtet sind; da geht es anderen sozialen Stellen wirklich schlechter.
Mit der Überbürokratisierung habe ich weniger den Umgang mit dem Betreuungsgericht gemeint (obwohl manche Rechnungslegungen und Berichte schön zeitfressend sein können) sondern mehr der Umgang bzw. die Korrespondenz mit den Sozialbehörden (vor allem den Jobcentern und Sozialämtern) und anderen Stellen (zB Banken, Kliniken, Beihilfestellen und Gläubigern) im Rahmen der Betreuertätigkeit.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 17.04.2012, 20:17   #10
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Moin Carlos

Und da stimme ich Dir auch wieder voll zu.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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