Dies ist ein Beitrag zum Thema mein erstes Vermögensverzeichnis im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
HAllo Vanessa,
schau hier: Vermögensverzeichnis ? Betreuungsrecht-Lexikon
Ansonsten stehen die abgefragten Vermögenswerte auf dem Vordruck.
Gruß,
Andreas...
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#31 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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HAllo Vanessa,
schau hier:Vermögensverzeichnis ? Betreuungsrecht-Lexikon Ansonsten stehen die abgefragten Vermögenswerte auf dem Vordruck. Gruß, Andreas
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#32 |
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Einsteiger
Registriert seit: 24.02.2011
Beiträge: 24
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Vielen lieben Dank Andreas für die schnelle Antwort
![]() liebe Grüße Vanessa |
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#33 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 20.07.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 38
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Hallo Vanessa
Informationen hierfür findest DU in Btprax. Ich mach es in der Regel so dass ich mir wenn ich eine Betreuung bei der Bank eintragen lasse mir gleich eine Aufstellung der Konten geben lasse. Solltest Du den Verdacht haben, dass noch weitere Konten bestehen kannst Du vielleicht bei der Schufa mehr dazu finden. Am besten nimmst Du Dir aber mal eine Vorlage für Vermögensverzeichnis dort sind alle wichtigen Punkte wie Konten, Einkommen, Renten, Schulden, Auto, wertvolle Einrichtungsgegenstände, Schmuck ... aufgeführt. Vorlagen findest DU in Btprax ganz unten |
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#34 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Sorry, aber den Schufa Tip finde ich nicht sehr prickelnd.
Schufa ist mit Vorsicht zu geniessen und auch als Betreuer meiner Meinung nach nur vorsichtig einzusetzen. Vor einer Schufa Abfrage zu bestehenden Bankkonten kommen noch andere Möglichkeiten in Betracht die nicht automatisch negativ Merkmale nach sich ziehen. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#35 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 28.02.2011
Ort: Waldfeucht
Beiträge: 13
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Zitat:
Kleiner Tipp am Rande: Die mir bekannten Amtsgerichte halten entsprechende Formulare vor, die du zum Beispiel handschriftlich ausfüllen kannst. Außerdem sind die Rechtspfleger sicherlich gerne bereit dir die eine oder andere Frage zu beantworten: sie sind deine Aufsicht und sollten insofern ein umfassenderes Wissen haben als eine Anfängerin, die sich noch vieles erarbeiten muss. Die einzige mir bekannte Betreuungssoftware (BdB@work) hält da auch ein Formular für vor, es handelt sich dabei bezüglich der Vermögenswerte zum Teil um verlinkte Zeilen, die zum Beispiel die in der Software hinterlegten Kontostände automatisch einsetzen. Das ist aber nicht ganz so einfach..... LG W. Kolen |
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#36 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 28.02.2011
Ort: Waldfeucht
Beiträge: 13
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Zitat:
Hallo Michaela, welche negativen Erfahrungen hast du denn schon in diesem Zusammenhang mit der Schufa gemacht? Beim ersten Lesen fand ich die Idee mit der Schufa-Auskunft gar nicht mal so übel. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren. LG W. Kolen |
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#37 |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Über das Finanzamt kommt man auch in Verbindung mit erteilten Freistellungsaufträgen bzw. die abgeführte Abgeltungssteuer an die Banken.
In Bezug auf die Schufa würde ich die normale Auskunft nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz als unbedenklich sehen. Diese Auskunft habe ich selbst für meine Bewerbung bei der Betreuungsbehörde eingeholt, wobei meine Kapitalanlagen dort nicht zu sehen waren. Somit wäre diese Auskunft nur als allgemeine Info zum Betreuten interessant. Viele Grüße! |
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#38 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Sorry, hatte die Frage überlesen.
Die Schufa wird, wenn ihr die Betreuung bekannt ist, diese mit ziemlicher Sicherheit eintragen. D.h. auch bei einem "harmlosen" Betreuten der z.B. durchaus in der Lage wäre einen Handyvertrag oder eine Katalogbestellung oder ähnliches abzuschliessen taucht dann die Betreuung auf. Wir alle wissen dass es nicht unbedingt ein sog. positives Merkmal darstellt einen Betreuer zu haben. Diese Tatsache erweckt landauf-landab immer noch Misstrauen, was mag mit dem los ein dass er einen Betreuer braucht? Was die Schufa macht und müsste ist oft Thema im Forum Schuldnerberatung. Ich habe dort noch nicht viele Beiträge gelesen mit dem Inhalt: die Eintragung XY wurde problemlos gelöscht aber sehr viele, wo User sich abmühen auch gegenüber der Schufa ihr Recht zu bekommen. Gruss Michaela
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