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nu reichts ja wohl ...

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... jetzt will doch ne Zahnärztin in einer eine Stunde entfernten Stadt, dass ich die örtl. Narkose bei einem meiner ...


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Alt 20.10.2010, 10:26   #1
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard nu reichts ja wohl ...

... jetzt will doch ne Zahnärztin in einer eine Stunde entfernten Stadt, dass ich die örtl. Narkose bei einem meiner Betroffenen bewillige, was der glatt alleine machen kann...
... sonst zieht sie nicht den Zahn.


Ich werd mal mein Rechnungsblock mitnehmen.
Man müsste das wirklich mal machen, einfach ne Rechnung schicken, weil meine Anwesenheit gar nicht notwendig war....

Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"

Geändert von Rudi (20.10.2010 um 10:36 Uhr)
Rudi ist offline  
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Alt 20.10.2010, 11:56   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Rudi, Du bist doch jetzt nicht etwa losgefahren?
Ganz ehrlich, wenns um nen Weg von 5 Minuten ginge, vielleicht ...naja.
Aber bei der Entfernung? Die rechtlichen Grundlagen zur Einwilligung aufs Fax der Zahnärztin, Anruf bei der KK und der Ärztekammer, kurze Nachricht ans Gericht und dann gewartet.

Bei einer 2 Std- Fahrt für nichts- wäre bei mir der Ofen aber aus.

Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.10.2010, 14:10   #3
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

@ Michaela
- heiß ich Rudi oder was. Ich mach mich grad auf in ne ganz andere Richtung.
Die Dentistin hat von mir n haariges Fax bekommen.
So watt nee.

Gr. R
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Rudi ist offline  
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Alt 20.10.2010, 16:14   #4
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Wow! Was für krasse Fälle es doch gibt...ich glaub´, ich wär ganz naiv hingefahren...wieder was gelernt!!!
Ich hoffe, der Zahn ist trotzdem raus!!!...ist er?????

Lieben Gruß,

Thorsten
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Superthor! ist offline  
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Alt 20.10.2010, 17:17   #5
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

... ist er - mit Narkose.


R
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Rudi ist offline  
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Alt 28.10.2010, 14:41   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 17
Standard

Hallo Rudi, hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

mich würde brennend interessieren wie du Dein nicht erscheinen Begründet hast.

Bei mir gibt es Kliniken die ebenfalls immer wieder drauf beharren, dass man als Betreuer persönlich vorbei kommt und für medizinische Maßmahmen unterschreibt.

Meines Erachtens ist ein persönliches Erscheinen in Einwilligungsfragen nie Vorraussetzung um rechtswirksam einzuwilligen.

Vielleicht sieht das eine Kollegin oder ein Kollege anders???

Gruß
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Das einzig Beständige ist die Veränderung.
Hamtace ist offline  
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Alt 28.10.2010, 15:07   #7
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

@ Hamtace

Es ging nicht um das Erscheinen oder nicht Erscheinen. Es ging darum, dass ich - rechtlich gesprochen - verweigert habe zu vertreten.

Die Antwort darauf ergibt sich aus dem allgemeinen Konzept des Betreuungsrechtes, wonach der Betreuer nicht mehr Vormund ist, sondern Vertreter - und zwar nur dann, wenn der Betroffene sich selbst, aus welchen Gründen auch immer, nicht vertreten kann.

Mir geht es regelmäßig gegen den Strich, dass Leute sich vor der Verantwortung drücken und Betreuer für Dinge in Anspruch nehmen, die ihnen garnicht zustehen.
Das eigentlich Verwerfliche bei der ganzen Sache ist aber, dass durch dieses Handeln der Betroffene in seiner eigenen Vertretungsmacht entmündigt wird. Das nehmen sich Leute in allen Bereichen heraus und maßen sich damit Rechte an, die allenfalls einem Gericht zustehen.

Ich habe aber auch den Eindruck, dass dies auch durch uns - ich meine jetzt uns Betreuer - mit verursacht wurde/wird, weil da nicht konsequent gegengehalten wird.
Ich mache diese Spielchen jedenfalls nicht mehr mit.

Du kannst zum konkreten Thema hier nochmal nachlesen, v.a. 2. Absatz im Abschnitt "Er hat Behandungsverträgen zu zustimmen":
Gesundheitssorge ? Betreuungsrecht-Lexikon

Zu den Auswirkungen selbst kannst du ja auch hier nochmal nachschauen. Der Betreuer soll die OP bewilligen, obwohl er keine Gesundheitssorge hat. Was soll das.
http://www.forum-betreuung.de/rechts...-schnelle.html


Gr. R
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Rudi ist offline  
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