Dies ist ein Beitrag zum Thema Beruflich geführte Betreuungen ? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Paulus,
dagegen gibt es anscheinend keine rechtliche Handhabe, das ist dann die regionale Absprache zwischen Gericht und Betreuungsstelle.
Gruss ...
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#11 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Paulus,
dagegen gibt es anscheinend keine rechtliche Handhabe, das ist dann die regionale Absprache zwischen Gericht und Betreuungsstelle. Gruss Michaela
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#12 |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Das hat mit der Betreuungsbehörde de facto nichts zu tun, sondern ausschließlich mit dem Gericht: Bei der Bestellung mußt Du darauf hinweisen, daß du deine Betreuungen berufsmäßig führen willst. Dann steht das auch so im Beschluß, und dadurch wirst Du praktisch zum Berufsbetreuer.
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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#13 | |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Zitat:
Komme gerade vom AG, wo mir gesagt wurde, ich könne doch erst als Berufsbetreuer abrechnen, wenn ich 4 oder 5 Betreuungen führen würde und die berufsmässige Führung von Betreuungen erkennbar sei! ...dabei steht im Beschluss eindeutig Berufsbetreuer!Jetzt also so: Vergütungen erst beantragen, wenn 5 Betreuungen geführt werden und nicht schon nach den ersten 3 Monaten, sofern die 5 Betreuungen noch nicht vorliegen! So viele Meinungen zu einem Thema!...verwirrend!!!! Liebe Grüße, Thorsten
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#14 |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Moin Thorsten,
um die Verwirrung perfekt zu machen, hier ist es sogar ab der 1. Betreuung möglich die Betreuungen beruflich zu führen. Grüße! |
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#15 | |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Moin Gonzo!
Zitat:
Mannomann...mal guckn, was der nächste RP sagt!!! ![]() Gruß, Thorsten
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#16 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.04.2011
Beiträge: 7
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Hallo,
noch einmal zur Frage wie komme ich an ausreichende Betreute, damit ich die vom Betreuungsamt zu erreichende 10 Betreute erhalte? Ich habe jetzt 6 und einer steht noch an. Zweite Frage : Wie viele Betreute benötige ich im Durchschnitt um davon leben zu können? Ich weiß das es von der Einstufung abhängt. Es wäre aber trotzdem nett wenn jemand mir antworten könnte ![]() schönen Abend |
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#17 | ||
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Guten Morgen Monika,
meine Antwort wird Dich nicht glücklich machen bei der Frage: Zitat:
Das hat dem Gericht gereicht damit ich ab dem 1. Fall abrechnen konnte- und hing mit den Absprachen zwischen gericht und Betreuungsstelle zusammen. Nutze auch mal die Suchfunktion, da findest Du einiges zum Thema. Zitat:
Also einmal beliebige Zahl einsetzen und (gemischt- Alt und Neufälle) multiplizieren. Viel Glück, Gruss. Michaela
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#18 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 19.04.2011
Ort: Schwerin
Beiträge: 5
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Hallo zusammen,
bin neu hier und eine meiner ersten Fragen entsprach dem hier betitelten Thread. Schade ist es, zu hören, dass das von Behörde zu Behörde anders gehandhabt wird. Nachdem ich der Betreuungsbehörde gegenüber zunächst meine Bereitschaft zur ehrenamtlichen Übernahme von Betreuungen erklärte, habe ich heute eine Betreuungsrichterin auf die Berufsmäßigkeit angesprochen. Leider verwies diese mich komplett an die Betreuungsbehörde. Diese geht davon aus, dass ich zunächst zehn ehrenamtliche Betreuungen führen muss. Schade, dass der Gesetzgeber dies bezüglich keine eindeutigen Regelungen getroffen hat. Dem § 1 Abs. 1 Satz 2 VBVG sind ja lediglich Regelbeispiele zu entnehmen, was einiges offen lässt, gerade wenn man Abs. 1 Satz 1 2. Alt. VBVG liest. Aber daran scheinen die sich wohl hier (M-V) festzuhalten. Schöne Grüße, HJayS78 |
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