Dies ist ein Beitrag zum Thema Zulassung als Berufsbetreuerin im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich hatte mich vor kurzem auf dieser Plattform vorgestellt. Bin seit Anfang 2009 ehrenamtl. Betreuerin (sieben Betreuungen ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.10.2010
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 38
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Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich hatte mich vor kurzem auf dieser Plattform vorgestellt. Bin seit Anfang 2009 ehrenamtl. Betreuerin (sieben Betreuungen momentan, die nächste steht an) und möchte aber Berufsbetreuerin werden. Meine Bewerbung beim hiesigen Gesundheitsamt/Betreuungsstelle liegt dort seit einem Jahr. Bis dato hatte ich diesbezüglich leider noch keinen Erfolg, bei der diesjährigen "Bewerberrunde" wurde ich nicht berücksichtigt. Hatte mich daraufhin auch in einer Nachbarstadt beworben und dort letzte Woche ein Gespräch mit der Betreuungsstelle, die mich aufgrund meiner Türkisch-Kenntnisse wohl gerne als Berufsbetreuerin einsetzen möchte, aber nach Aussage der Betreuungsstelle soll ich mich jetzt zunächst sozusagen bei den entsprechenden Richtern "vorstellen", so dass "es bei denen "Klick" macht, wenn eine entsprechende Betreuung ansteht..."?! Außerdem wären wohl nur einige Fälle zu erwarten, da es noch nicht so viele Betreute mit Migrationshintergrund gibt. OK, das sei dahingestellt. In meiner Heimatstadt läuft die Prozedur etwas anders, da ist ja die Empfehlung der Betreuungsstelle ausschlaggebend, zumindest wird es so gehandhabt. Könnte ich mich jetzt - unabhängig von der Betreuungsstelle - auch in meiner Stadt direkt bei den Richtern "bewerben", oder ist der Weg über die Betreuungsstelle unumgänglich? Was für Erfahrungswerte habt Ihr da so??? Ich würde mich freuen, von Euch ein Feedback zu bekommen, da ich jetzt leicht verunsichert bin, was meine nächsten Schritte betrifft. Vielen Dank im voraus, Marion
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Meine Erfahrung ist die, dass es in jedem Amtsgerichtsbezirk anders läuft ... ich meine die Verteilung der Entscheidungen zw. Gericht und Betr.-Beh., wer in die "Betreuerliste" kommt und wer nicht.
Zitat:
Es klingt im Eintrag n Focus auf Betroffenen mit Migrationshintergrund an. Wenn es für dich OK ist, dann lass es so. Ansonsten hab ich die Erfahrung gemacht, dass es die Richter garnicht so gerne sehen, wenn jemand daherkommt und meint, nur dieses oder jenes "Klientel" betreuen zu müssen. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.10.2010
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 38
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Hallo Rudi,
danke für Deine Antwort. Anscheinend ist das in meinem Text so "rübergekommen", dass ich mich auf Betreute mit Migrationshintergrund spezialisieren möchte.... Das ist nicht der Fall, ich habe keinesfalls Präferenzen, aber da ich nun mal Türkisch spreche, habe ich das in der Bewerbung eben erwähnt, da in unserer Region eigentlich dringend Betreuer mit z.B. türkischen Sprachkenntnissen gesucht werden. So zumindest die Info des Amtsbetreuers, der bei uns die Ehrenamtlichen betreut. Dieser riet mir, meine Sprachkenntnisse quasi als "Joker" einzusetzen, da es eben nicht so viele Bewerber gäbe, die Türkisch sprechen. Aber ich sehe das natürlich auch positiv, dass ich mich jetzt den Richtern "vorstellen" soll. Wenn ich wirklich die Zulassung in der Nachbarstadt erhalten sollte, wie sieht es dann mit meinen ehrenamtl. Betreuungen in meiner Stadt aus? Könnte ich dann beim hiesigen AG für diese Fälle auch die Umwandlung von ehrenamtlicher zu beruflicher Betreuung beantragen, ggf. auch ohne die Betreuungsstelle zu involvieren? Oder wäre es cleverer, die örtliche Betreuungsstelle von der Zulassung in der Nachbarstadt (so es klappt) zu informieren und gleichzeitig nochmal zu bitten, auch hier die Zulassung zu bekommen? Müssen die dann ihr OK geben oder ist das Ermessensfrage? Aber darüber kann ich mir ja noch den Kopf zerbrechen, wenn es akut wird *g* Bin auf jeden Fall positiv gestimmt (bin sowieso Optimistin, sonst würde ich es vermutlich gar nicht versuchen) und wünsche Dir und allen anderen einen schönen Abend! LG, Marion
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#4 | |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Zitat:
Und trödle besser nicht, es gilt das Datum deiner Antragstellung. Das VBVG wird aber an den unterschiedlichen Gerichten unterschiedlich ausgelegt und ist hier schon mehrfach diskutiert worden. Hier wars z.B. so, dass "meine" 11 Akten reihum allen Richtern vorgelegt werden mussten. Frag doch einfach bei deiner "Richtervorstellung", wie die Rechtsauffassung an diesem Gericht ist. Ich habe schon von solchen Entscheidungen gehört, dass Kollegen ab der ersten Bestellung als BB geführt wurde, wenn er erklärte, das sein zu wollen. Aber viell. schreiben ja andere Kollg. noch was dazu. Gr. Rudi
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#5 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Ich habe schon von solchen Entscheidungen gehört, dass Kollegen ab der ersten Bestellung als BB geführt wurde, wenn er erklärte,
Moin! Ja, genau! So wurde es mir in der Betreuungsstelle auch gesagt! Du erklärst praktisch von Anfang an Deine Bereitschaft, mindestens 11 Betreuungen anzunehmen und kannst diese dann ab der ersten als BB führen...auch wurde mir gesagt, wenn es nicht zu den besagten 11 kommt, würde die Zulassung zur berufsmäßigen Führung wieder aberkannt! Viel Glück und lieben Gruß! Thorsten _____________
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#6 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.10.2010
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 38
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Hallo Thorsten,
auch Dir herzlichen Dank für Deine Antwort. Das Problem, das ich sehe, ist folgendes: Wenn ich die Zulassung - z.B. in der Nachbarstadt - erhalten sollte und dann in meiner Stadt auch beim AG beantrage, dort als BB geführt zu werden, wäre das natürlich schon mal super. Aber da in meiner Heimatstadt die Betreuungsstelle die Betreuer vorschlägt, ist man ja hinsichtlich neuer Fälle sozusagen vom "Goodwill" der Betreuungsstelle abhängig. Wenn die Betreuungsstelle also will, kann sie einen quasi "in der Luft hängen lassen". Versteht Ihr mein Problem? Ich habe mich dort ja schon für die Zulassung als BB beworben und bis dato noch keinen Erfolg gehabt. Wenn ich nun - sozusagen auf Umwegen - doch die Zulassung durch´s AG erhalten sollte, ist die Betreuungsstelle vielleicht nicht damit einverstanden und ignoriert mich evtl. bei der Vergabe von Betreuten. Könnt Ihr mein Dilemma nachvollziehen, oder mache ich mir zuviel Gedanken? Es ist wirklich ein Herzenswunsch von mir, Berufsbetreuerin zu werden. Leider habe ich erst vor zwei Jahren erfahren, dass man als BB tätig werden kann, sonst hätte ich schon viel eher versucht, das als Beruf zu machen. Unabhängig von den ehrenamtl. Betreuungen mache ich das nämlich im Grunde schon seit vielen Jahren im näheren und weiteren Umfeld - allerdings, ohne rechtlich in Erscheinung zu treten. Habe aber komplette Einbürgerungen, unzählige Anträge bei diversen Behörden, Schriftwechsel, Wohnungssuche und so weiter für Leute erledigt, die eben selbst - aus welchen Gründen auch immer - nicht dazu in der Lage waren. Und ich mache das wirklich gerne und mit Freude *g* Jetzt habe ich schon wieder so viel geschrieben, also wirklich. Bin doch echt eine Quatschtante... Wünsche noch einen schönen Abend, lG, Marion
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#7 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Kurz geantwortet: Ja.
Irgendwie hab ich den Eindruck, du machst dich selbst von dieser Betreuungsbehörde abhängig. Da die nicht wollen, nimmste halt ne andere, die deine Können will. Ich habe mich am Anfang bei drei AG´s/Betr.-Beh. vorgestellt, und in einem AG-Bez. alles wieder zurückgenommen, weils zuviel wurde. Und ich hab den Kreis genommen, bei dem die Bezahlung am unpünklichsten und nachlässigsten war ... und so habe ich das Ganze auch begründet. Kopf hoch. Rudi
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#8 | |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Moin Marion!
Zitat:
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#9 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.10.2010
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 38
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Hallo Rudi, hallo Thorsten,
habe mir nochmal Eure Antworten zu Gemüte geführt... Ihr habt vermutlich Recht, ich sollte mir nicht zu viel Gedanken machen. Habe heute Bescheid bekommen, dass ich wohl jetzt erst mal meine achte ehrenamtl. Betreuung übernehmen kann. Werde halt weiter "sammeln" (mühsam ernährt sich das Eichhörnchen). Schließlich setzt sich Beharrlichkeit ja durch, nicht wahr?! Ihr habt mir aber durch Eure Aufmunterungen sehr geholfen, mein Ziel weiter zu verfolgen. Aufgeben sollte schließlich nicht zum Repertoire eines Betreuers gehören. So bald sich irgendetwas Neues ergibt, melde ich mich wieder. Bis dahin werde ich das Forum weiter verfolgen und wünsche Euch und allen anderen einen schönen Abend! LG, Marion
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#10 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Quatsch. Du musst ganz laut brüllen, dass du BB werden willst.
![]() R
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