Dies ist ein Beitrag zum Thema "Erste Hilfe Koffer" im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
gestern habe ich in einem Katalog für Bürobedarf geblättert und es stellte sich für mich die Frage, ob es ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 12.02.2010
Ort: im Norden
Beiträge: 43
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Hallo,
gestern habe ich in einem Katalog für Bürobedarf geblättert und es stellte sich für mich die Frage, ob es notwendig oder sogar Pflicht ist, einen "Erste-Hilfe-Koffer" im Büro zu haben? Im Auto ist es ja Pflicht und im Büro habe ich für mich eine "Erstausstattung Pflaster, Kopfschmerztabletten.." Vielleicht können mir die Berufskollegen einen Rat geben, wie sie es so handhaben?! Danke und liebe Grüße, tervall19 |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
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Hallo tervall19,
ist die Frage wirklich ernst gemeint...? Ich habe mein Büro zu Hause, so dass Pflaster, Tabletten und was man so braucht sowieso vorhanden sind. Wenn man ein Büro gemietet hat und eventuell auch eine Aushilfe beschäftigt, würde ich schon einen Verbandskasten dahaben wollen. Grüße, Anni |
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#3 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,091
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Beruhigungstabletten (Baldrian u.ä) nicht vergessen - diese könnten nach Auseinandersetzungen mit Rechtspflegern (Rechnungslegung), Sozialbehörden (ALG2- Bescheide u.a.) und der GEZ hilfreich sein (bei der zuletzt genannten Institution die doppelte Dosis....)
mfg
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 12.02.2010
Ort: im Norden
Beiträge: 43
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Hallo,
ich sehe, dass mein Thema zur Erheiterung beigetragen hat! Aber für mich stellte sich die Frage, ob es sich eventuell um eine Pflicht einen Verbandskasten zu haben, handeln könnte. (Vorschrift der BGW?) Wie sieht es denn im auswärtigen Büro ohne Angestellte aus? Ich frage da speziell mal die Berufsbetreuer! Ansonsten gebe ich carlos Recht! ![]() Liebe Grüße, tervall19 |
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Moin
so ein "Erste-Hilfe-Koffer" ist immer ganz handlich. Seit dem ein Betreuter eine Polizistin gebissen hat, hat er sich bewährt. Da wir aber auch in der Nähe einer katholischen Enklave arbeiten, sind wir am überlegen, ob es nicht auch sinnvoll wäre die Utensilien für eine letzte Ölung vorzuhalten... ![]() MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Ich denke da eher vom Inhalt her an hömoopathische Notfalltropfen und Pfefferspray im Falle einer Überrreaktion aller Beteiligten, die natürlich eine Körperverletzung auslösen könnte, falls man damit versehentlich den Vormundschaftsrichter schachmatt legen könnte im Falle der Zwangseiweisung, oder gar Betreute bestäuben könnte.
![]() 5-Punkt-Fixierungsmaterial nicht vergessen. ![]() Die Kosten für Notarztwagen, Augenarzt mit Auswaschen des Geschädigten für Pfeffersprays, unabhängig von einem Verdienstausfall, betragen rd. um die 400 €. Es grüßt Geändert von mary (09.11.2010 um 23:37 Uhr) |
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#7 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Liebe Imre,
auch die (katholische) Kirche ändert sich ab und an. Die "Letzte Ölung" gibt es schon seit Jahren nicht mehr, das heißt jetzt "Krankensalbung". Außerdem darf die Krankensalbung nur ein Priester vornehmen - im Gegensatz zur Nottaufe -, da es ein Sakrament ist. Gruß Andreas |
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#8 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,091
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Zitat:
Sollte man allerdings in seinem Betreuungsbüro Angestellte beschäftigen, so könnte diese Pflicht durchaus bestehen. Am besten mal bei der Berufsgenossenschaft nachfragen (immerhin würde ich meine dortige fragwürdige Zwangsmitgliedschaft dann mal in Anspruch nehmen). mfg
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#9 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 20.07.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 38
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Sicherlich ist es sinnvoll ein bischen was zur Vorsorge dazu haben, aber ich würde nie Medikamente an einen Aushilfe oder Betreuungsfall rausgeben, da dies selbst bei einem scheinbar so kleinen Problem wie Kopfweh auch Kontraproduktiv sein kann.
Ich arbeite in der Ausbildungsbetreuung von benachteiligten Jugendlichen, wir lehnen es strickt ab wenn jemand mit Kopfschmerzen kommt, dass wir ihm dies geben. Ich kann dies nur für mich entscheiden ob ich eine solche Tablette nehme, gebe ich aber jemand anderem ein Medikamten, kann ich sehr wohl dafür zur Verantwortung gezogen werden, da ich keine Medizinische Ausbildung habe. |
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#10 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 12.02.2010
Ort: im Norden
Beiträge: 43
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Herzlichen Dank für die, teilweise recht unterhaltsamen Antworten, vorallem DANKE an @carlos.
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