Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungslegung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Rechnungslegung einr vermögenden Betreuten.
Ich habe die Betreuungs seit knapp drei Monaten und ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.09.2010
Beiträge: 6
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Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Rechnungslegung einr vermögenden Betreuten. Ich habe die Betreuungs seit knapp drei Monaten und weiß ja, dass ich nach einem jahr die Rechnungslegung machen muss. Meine Betreute möchte mich gar nicht, sie verweigert inzwischen meine Besuche, beschwert sich beim AG und macht meine ganze Arbeit schlecht. Dass ich auch noch Zugriff auf ihr Konto habe ist ihr der größte Dorn im Auge-sie sagt sie kann das alles allein regeln und sie baucht mich dazu nicht. Im Moment lasse ich sie auch ihre Vermögenssachen weitestgehend allein regeln und beobachte alle Vorgänge über Online-Banking-es klappt auch ganz gut. Mein Problem dabei ist nur, dass ich ja nun bei der Rechnungen keinerlei Rechnungen (außer die paar von mir bezahlten) vorweisen kann-sie rückt natürlich an mich auch keine einzige raus)Hab auch schon mit der Rechtspflegerin telefoniert, die meinte ich soll in der Rechnungslegung einfach markieren was sie selbst gemacht hat-aber dann müste ich ja fast alles markieren..Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass ich mi solch einer REchnungslegung dann durchkomme. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir Tips geben? Leibe Grüße, Susanne |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Susanne,
sowas kommt öfter vor, also willkommen im Club. Wenn meine Betreuten (auf jeden Fall die ohne Einwilligungsvorbehalt) ihr Konto alleine führen können und geführt haben, dann lasse ich mir das zum Zeitpunkt der Rechnungslegung unterschreiben und mache keine. Ich dränge mich da dann auch nicht auf, wenn jemand das im Griff hat, warum soll ers nicht alleine regeln? "Gemischte" Kontoführung, also der Betreute und ich zusammen, lehne ich inzwischen grundsätzlich ab, das ist mir zu nervig. Wenn da doch noch Bedarf ist, dann eröffne ich ein zweites Konto und arbeite damit alleine. Mit meinen Kunden ist das weitgehend auch so besprochen und sie sind einverstanden. So kann Jeder zu jeder Zeit alles klar nachvollziehen- nicht zuletzt auch das Gericht.Damit entfällt dan auch der Nerv: ach, ich dachte Sie machen das? Wer, ich? Nein Sie? usw. Die Handhabung dieser Frage ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Erarbeite Du Dir eine klare Lösung und schlage das dann Deiner Rechtspflegerin vor. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 05.07.2007
Ort: Oldenburg
Beiträge: 31
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Hallo,
wenn kein Einwilligungsvorbehalt vorliegt und die Betreuten ihr Konto selber verwalten, lasse ich mir für den jährlichen Bericht von den Klienten unterschreiben, dass sie ihr Konto selbst verwaltet haben. Das gab beim AG auch noch nie Probleme. Verwalten die Betreuten selbst und ich tätige nur hin un wieder z.B. eine Überweisung, dann spreche ich das mit den Betreuten ab. Anschließend lasse ich mir von denen unterschreiben,dass ich diese Überweisung in ihrem Auftrag getätigt habe und ansonsten das Konto selber verwaltet wird. Auch diese Praxis war für das Gericht immer ok. Viele Grüße Piet |
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