Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Unterschriften

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterschriften im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, sicher ist dies eine Anfängerfrage aber sie beschäftigt mich dennoch: Kann man als rechtl. Betreuer für den zu ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Situation der Betreuer/innen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 09.11.2010, 11:47   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 168
Standard Unterschriften

Hallo zusammen,

sicher ist dies eine Anfängerfrage aber sie beschäftigt mich dennoch:

Kann man als rechtl. Betreuer für den zu Betreuuenden offizielle Unterschriften leisten?

lg
Bodhi
Bodhi ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2010, 13:10   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Ein Betreuer vertritt den Betroffenen gerichtlich und aussergerichtlich - in den beschlossenen Aufgabenkreisen.
Soweit was zu unterschreiben ist, z.B. Verträge oder Kontoverfügungen unterschreibt er die natürlich.

R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2010, 13:28   #3
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 533
Standard

Rudi hat Recht, aber Vorsicht:

Das Amtsgericht Dortmund (Urteil 125 C 1227/05 vom 14.2.2006) hat eine Betreuerin persönlich zur Zahlung der Kosten eines Pflegedienstes für den Betreuten verurteilt, weil es in dem Pflegevertrag eben nicht unmissverständlich zum Ausdruck gekommen sei, dass sie nur als gesetzliche Vertreterin handeln wollte.

Der BdB empfiehlt deshalb, dass Betreuer darauf achten sollten, dass ihre Unterschrift unter solchen Verträgen mit Hilfe eines entsprechenden Zusatzes unmissverständlich nur in Vertretung für den Betreuten abgegeben wird.
Garfield ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2010, 13:32   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 168
Standard

danke erstmal für die raschen Antworten

Ich unterschreibe normaler Weise mit dem Zusatz (Betreuer) bzw auch schon mal i.V. / i.A.

das sollte dann doch wohl i.O sein, oder ?

lg
Bodhi
Bodhi ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2010, 15:32   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,091
Standard

Zitat:
Zitat von Bodhi Beitrag anzeigen
danke erstmal für die raschen Antworten

Ich unterschreibe normaler Weise mit dem Zusatz (Betreuer) bzw auch schon mal i.V. / i.A.

das sollte dann doch wohl i.O sein, oder ?

lg
Bodhi
o.k. - wobei m.E. der Zusatz "Betreuer" besser noch "gesetzlicher Betreuer" auch ohne i.A. oder i.V. (korrekt ist doch wohl eher "im Namen d. Betreuten") erfolgen sollte.

mfg
carlos ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2010, 18:46   #6
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 533
Standard

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
o.k. - wobei m.E. der Zusatz "Betreuer" besser noch "gesetzlicher Betreuer" auch ohne i.A. oder i.V. (korrekt ist doch wohl eher "im Namen d. Betreuten") erfolgen sollte.

mfg
"I.A." ist sicherlich verkehrt, denn ein Auftrag ist etwas anderes.
Ich habe aber Zweifel daran, ob "Betreuer" den Vertretungwillen hinreichend klarstellt, wenn man von dem o.g. Urteil ausgeht. Ich kenne den Wortlaut der Entscheidung nicht, aber man kann aufgrund der Erläuterungen des BdB wohl voraussetzen, dass dem Vertragspartner die Tatsache, dass der Betreuer nicht mit dem Pflegebdürftigen identisch war und die die Betreuereigenschaft bekannt waren. Dennoch meinte er, der Vertragschließende sei der Betreuer und die Leistungen sollten zugunsten eines Dritten - den Betreuten - erbracht werden.
Seit ich dieses Urteil kenne, unterschreibe ich insbesondere Heimverträge immer mit "i.V.", um ganz sicher zu gehen. Das Unterschriftenfeld "gestzlicher Betreuer" nutze ich sowieso. Ob da rechtsdogmatisch irgendwas zu kritteln ist, ist mir aufgrund des Hatungsrisikos egal.
Garfield ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2010, 19:23   #7
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
Standard

Zitat:
Zitat von Garfield Beitrag anzeigen
"I.A." ist sicherlich verkehrt, denn ein Auftrag ist etwas anderes.
Ich habe aber Zweifel daran, ob "Betreuer" den Vertretungwillen hinreichend klarstellt, wenn man von dem o.g. Urteil ausgeht. Ich kenne den Wortlaut der Entscheidung nicht, aber man kann aufgrund der Erläuterungen des BdB wohl voraussetzen, dass dem Vertragspartner die Tatsache, dass der Betreuer nicht mit dem Pflegebdürftigen identisch war und die die Betreuereigenschaft bekannt waren. Dennoch meinte er, der Vertragschließende sei der Betreuer und die Leistungen sollten zugunsten eines Dritten - den Betreuten - erbracht werden.
Seit ich dieses Urteil kenne, unterschreibe ich insbesondere Heimverträge immer mit "i.V.", um ganz sicher zu gehen. Das Unterschriftenfeld "gestzlicher Betreuer" nutze ich sowieso. Ob da rechtsdogmatisch irgendwas zu kritteln ist, ist mir aufgrund des Hatungsrisikos egal.
Hallo,
korrekt ist auf jeden Fall:
Name des Betreuers/der Betreuerin mit dem Zusatz
gesetzl. Vertreter
andre ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:43 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27