Dies ist ein Beitrag zum Thema Lustiges BeWo im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich lese vor ein paar Tagen im IHP meines Betreuten, dass eins seiner Ziele ein Betreuerwechsel ist, weil ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 06.12.2010
Beiträge: 10
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Hallo zusammen,
ich lese vor ein paar Tagen im IHP meines Betreuten, dass eins seiner Ziele ein Betreuerwechsel ist, weil er mit mir nicht zufrieden ist. Auf Nachfrage beim BeWo-Anbieter zu den Gründen der Unzufriedenheit hat man mir folgenden Satz gesagt: "Es ist Ihre Aufgabe, den Betreuten so oft zu besuchen, bis Sie es selbst herausfinden dass er mit Ihnen nicht zufrieden ist. Dass Sie das nicht können ist einzig und alleine auf Ihr menschliches Versagen zurückzuführen..." Da war ich geplättet... Der böse Versager. |
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Dieburg
Beiträge: 254
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Das ist ein ganz schön dicker Hund.
Davon abgesehen, dass es ja immer mal sein kann, dass aus chemischen Gründen ein Betreuerwechsel erforderlich wird, muss man doch klar sagen, dass dies nicht inhaltliches Ziel eines BeWo sein darf. Sowas läuft über das Gericht, welches jederzeit entsprechende Anträge des Betroffenen -auch zur Niederschrift- aufnehmen wird. Hierzu ist keine Unterstützung durch das Betreute Wohnen erforderlich und ich würde denen ihren IHP diesbezüglich um die Ohren hauen. Die Argumentation des BeWo ist hanebüchen. |
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#3 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 06.12.2010
Beiträge: 10
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Zitat:
Ich werde alleridgs den LVR mal anschreiben und denen mitteilen, womit sich das BeWo für knapp 60,00 die Stunde beschäftigt. Gruß Rick |
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#4 | |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Zitat:
Nachher kriegt der Typ noch das Gefühl, mit seiner hanebüchenen Auffassung recht zu haben. Hast du ihm ne Supervision empfohlen um sein Helfersyndrom aufzuarbeiten? R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#5 | ||
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Hallo Rickko!
Zitat:
![]() Zitat:
![]() Viel Glück und einen baldigen Betreuerwechsel! Thorsten
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#6 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 06.12.2010
Beiträge: 10
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Zitat:
, aber letzendlich hat man ja genug zu tun, und das Theater nach der Kündigung braucht kein Mensch.Ich habe mich bei der Leitung des BeWo-Anbieters beschwert und denen nochmal deutlich gemacht, dass das keine Art ist. Ich denke, es ist angekommen. Das Lustige an der Geschichte ist, dass der Betreute jetzt die BeWo-Betreuerin beschützt, weil ich ja so schlimm bin und mit iht geschimpft habe. Heißt: die hat sich wohl be ihm ausgeheult. Dieser BeWo-Anbieter kommt mir nicht mehr auf den Schreibtisch Gruß Rick |
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 06.12.2010
Beiträge: 10
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#8 | |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Zitat:
![]() ![]() ![]()
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#9 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 172
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Zitat:
noch arbeite ich im Bewo, werde jetzt aber zum neuen Jahr die Fronten wechseln ![]() Der Spruch meines "Bewo-Kollegen" ist absolut unverschämt. Natürlich habe ich es auch tagtäglich damit zu tun, dass von 10 Klienten 9 ihren gesetzlichen Betreuer nicht mögen und ihn entweder nicht mehr "haben" oder wechseln wollen. Natürlich muss ich im IHP diesen Aspekt so auch niederschreiben, wenn der Klient das so äußert (in der Rubrik aus seiner Sicht). Eine fachliche Stellungnahme verbitte ich mir, da es doch eine subjektive Meinung ist und meistens NIE etwas mit der Fachlichkeit des gesetzlichen Betreuers zu tun hat. Ich berate höchstens und motiviere den Klientin dazu bei solchen Äußerungen selbst Stellung zu beziehen. (Hilfe zur Selbsthilfe - Anleitung zum selbstständigen Leben und Handeln). Ich bitte jeden Klient das persönliche Gespräch zu suchen und sachlich Kritik zu üben, so dass der Gegenüber die Möglichkeit hat sich selbst zu äußern. Meistens ist es dann doch nicht so schlimm und die Klienten lassen die Betreuung weiter laufen. Ich lege aber auch vielen nahe, dass sie sich über die Pflichten des Betreuers gern beim Amtsgericht oder mittels Internet informieren sollen. Meistens sind dann viele verwundert, dass es eben nicht die Aufgabe des gesetzlichen Betreuers ist permanent Besuche abzustatten. Problem ist halt, dass es keine einheitlichen Arbeitsweisen gibt. Da bekommt der eine Klient mit, dass der gesetzliche Betreuer von A sich total und über die Maße engagiert und Betreuer B einmal im Jahr mal anruft. Das verstehen die Klienten halt nicht. Nicht ärgern. Wenn die Zusammenarbeit nicht funktioniert, dann muss man sich halt trennen. Ich würde das nicht persönlich nehmen. Ich habe im Bewo erst kürzlich eine Betreuung abgegeben, weil es genau anders herum absolut eine Unverschämtheit war wie die gesetzliche Betreuung mit uns als Anbieter umgegangen ist. Nach 8 Jahren im Job und bei einer Quote von 1 zu 100 bin ich da mittlerweile emotionslos. Man kann sich nicht immer gern habe ![]() In diesem Sinne bt-nrw2010 |
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