Dies ist ein Beitrag zum Thema Bankauskunft...ja wie? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin Zusammen!
Folgendes Beispiel: Betreuer übernimmt Betreuung ( Vermögen mit Einwilligungsvorbehalt ) von vermögendem Betreuten, der seine Gelder auf diversen ...
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#1 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Moin Zusammen!
Folgendes Beispiel: Betreuer übernimmt Betreuung ( Vermögen mit Einwilligungsvorbehalt ) von vermögendem Betreuten, der seine Gelder auf diversen Konten, Depots usw. verteilt haben soll, der aber dem Betreuer nix verraten will/kann! ...wie lassen sich diese Konten bestmöglich sichten?...gibt es da eine Bankenübergreifende Anfragemöglichkeit??? ...kann ja nicht jedes Geldinstitut einzeln befragt werden...hohoho! Allen Zusammen einen besinnlichen 3. Advent!!! Thorsten
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
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Ich bin jetzt noch nicht so erfahren, wie manche von den anderen. Aber ich habe nur Betreute, bisher, die mir diesbezüglich keine Auskunft geben konnten. Also habe ich zuerst die üblichen angefragt, die meistens auch gestimmt haben: Sparkasse, Volksbank und dann die anderen ansässigen. Geht ja alles schnell per Fax. Ist natürlich umfänglicher, wenn der Betreute ein "Finanzgenie" ist und überall Konten angelegt hat. Andere Ansätze wären natürlich interessant!
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Tach Thorsten,
da gibts dann nur die Schufaabfrage. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 533
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Es gibt auch noch die Anfrage beim Bankenverband. Die verursacht allerdings häufig Gebühren.
Ich habe das bisher nur einmal gemacht und vorher dort angerufen. Soweit ich mich erinnere - itschon länger her - , sagte man mir, ich müsse den Grund der Anfrage schildern. In dem Fall wurden meiner Erinnerung nach keine Gebühren erhoben (es wurde kein Konto gefunden). In anderen habe ich was von 12 € gehört. Manche der Formularsammlungen oder Arbeitshilfen-Cds beinhalten ein Formular für Schreiben an den Bankenverband. |
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#5 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 383
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In Berlin gibt es hier den Ostdeutschen Bankenverband. Dort schicke ich eine Anfrage mit Kopie Betreuerausweis hin und muss zeitgleich 20,00 € Gebühr überweisen. Meines Erachtens sind dort alle Banken, ausser die Postbank vertreten. Wie die Adresse in anderen Regionen lautet, kann ich leider nicht sagen. Evtl. bei einer Bank anfragen, die müssten doch ggf. die Adresse des jeweiligen Bankenverbandes haben
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#6 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
es gibt in MS Word eine Serienbrieffunktion. Da schreibe ich bei Übernahme eine Betreuung einige kleine Banken und die Postbank an, zu den größeren Banken gehe ich selbt. Ansonsten muss man eben die Unterlagen genau durchsehen, die man beim Betreuten findet/erhält. Gruss Andreas |
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#7 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 20.07.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 38
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Ich kann Michaela nur zustimmen, in der Schufa ist nicht nur das Girokonto (oder andere Konten) eingetragen, sondern auch sonstige wichtige Informationen, z.B. Ratenverträge, Handyverträge, Hypotheken, Pfändungen ...
Einfach umfassende Information, die bei der Erstellung eines Vermögensverzeichnisse zwingend erforderlich sind. Eine gesegnete Adventszeit wünscht Euch Steffen |
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#8 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 533
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#9 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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hallo garfield,
Anlagekonten haben oft sog. Referenzkonten und die wieder sind in der Schufa aufgeführt. So hat man wenigstens einen genaueren Anhaltspunkt zum Suchen. Grüsse Michaela
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#10 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 533
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Hallo Michaela,
das ist grundsätzlich richtig, allerdings muss man dann übr das Referenzkonto einen Vorgang ausfindig machen können, die auf das Anlagekonto verweist. Falls die letzte Buchung schon länger zurückliegt, wird das eher nicht gelingen, da man bei der Einrichtung einer Betreuung - jedenfalls, wenn man auf die Bank angewiesen und kein Papierkram vorhanden ist - oft nur Überblick über die Daten der jüngeren Vergangenheit erhält, aber das ist einzelfallabhängig. Mein obiges Posting stellt solche Möglichkeiten nicht in Abrede, sondern weist lediglich darauf hin, dass Infiormationen der Schufa-Auskunft nicht umfassend sind. Gruß Garfield |
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