Dies ist ein Beitrag zum Thema Abberchnung Vermögend aber Grundsicherugnsbezug im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich bräuchte eine kurzen Rat, wie ich folgende Konstellation abrechnen kann, bzw. die Rechtsgundlage:
Eine Betreute von mir ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 24.12.2009
Beiträge: 40
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Hallo zusammen,
ich bräuchte eine kurzen Rat, wie ich folgende Konstellation abrechnen kann, bzw. die Rechtsgundlage: Eine Betreute von mir ist aufgrund meiner Angaben im Vermögensverzeichnis als vermögend eingestuft worden. Sie besitzt ein Hausgrundstück. Den Wert habe ich fiktiv aufgrund von Bodenrichtwerten angesetzt. Habe dem Gericht mitgeteilt, dass ein exaktes Wertegutachten derzeit noch aussteht. Schulden sowie Grundbucheinträge sind zahlreiche vorhanden. Ich vermute, dass der Wert des Hausgrundstücks die Schulden auf keinen Fall übersteiten werden. Sollte es zu einem Verkauf kommen, dann wird der Kaufpreis um einiges geringer sein, wie die Schulden. Die Betreute ist im laufenden Grundsicherugnsbezug. Dem SozA. ist das Hausgrundstück bekannt. Aufgrund der hohen Schulden jedoch uninteressant. Wie rechne ich diese Betreute nun ab? Einfach als nicht vermögend? Oder als Vermögend mit der Beantragung auf Auszahlung aus der Staatskasse da Grundsicherugnsbezug? Vielen Dank für eure Einschätzung. Grüße, Fabi |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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... als nichtvermögend.
Die Übernahme der Kosten für deine Vergütung darf nicht zum Hausverkauf führen ... Jedenfalls ist die Rechtsausffassung hier so. Ich hab hier sogar ein Fall, da hat der Betroffene mntl. 4000,- € Krankentagegeld und 250.000,- € Schulden. Das weiß das Gericht auch alles. Es ist aber der Meinung, dass der Betroffenen aufgrund der Schuldensituation als unvermögend anzusehen ist ... also rechne ich so ab. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Fabi
Abrechnen? Als mittellos! Das Geld, was die Immobilien wert sein könnten ist ja schließlich nicht auf dem Konto oder in bar vorhanden - also nicht liquide. Wenn die Immobilien mal verkauft werden sollten und Geld auf dem Konto ist, dann kann sich ja Väterchen Staat das Geld holen - wenn er nicht langsamer als die Gläubiger ist. also lieber die Vergütung gegen die Staatskasse beantragen und auch bekommen, als einen Vergütungsbeschluss in der Hand haben, der nicht umgesetzt werden kann. Und: Wenn die Schulden schon höher sind als der vermutete Wert der Immobilien, dürfte der Betreute eigentlich gar nicht als vermögend eingestuft werden. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 24.12.2009
Beiträge: 40
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Hallo,
vielen Dank für eure beiden Antworten. Grüße, Fabi |
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