Dies ist ein Beitrag zum Thema Noch kein VV - Betreuter verstorben im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
vorgestern ist ein Betreuter von mir verstorben - die Betreuung hatte ich noch nicht sehr lange und hatte ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 168
|
Hallo zusammen,
vorgestern ist ein Betreuter von mir verstorben - die Betreuung hatte ich noch nicht sehr lange und hatte deshalb gerade jetzt vor, die Bankanfrage zu stellen. Die Rechtspflegerin meinte, die Rechtsnachfolgein sollte mir nun Auskunft über die Vermögensverhältnisse am Stichtag der Betreuungsübernahme geben. Reicht eurer Meinung nach dafür ein einfacher Kontoausdruck oder benötige ich eine Entlastung der Rechtsnachfolgerin? Hat jemand von euch vllt sogar einen solchen Fall schon einmal gehabt und ein entsprechendes vorformuliertes Schreiben ![]() Grüße Bodhi |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
|
Na da hast du dich von der RP aber ganz schön ins Bockshorn jagen lassen.
Ich hatte sone Sachen schon - Betreuter verstorben, was weiß ich 2 - 3 Tage oder ne Woche nach Bestellung - und noch keinen blassen Schimmer über die Vermögensverhältnisse. Du bist in der Situation, dass du den Betroffenen nicht mehr vertreten kannst. Keiner, kein Rechtsnachfolger, Erbe, Behörde, Bank usw. ist dir noch zur Auskunft verpflichtet - und du bist auch garnicht dazu berechtigt, diese einzufordern Das Einzige was du jetzt noch machen darfst, ist ne Notbetreuung, da gehts aber um Eigentumssicherung und nichts anderes. Was noch ginge, wäre von der Bank den Finanzstatus zum Todeszeitpunkt abzufragen - aber wenn du vorher in die Konten und Geldanlagen nicht eingetragen warst, glaube ich nicht, dass sie das rausrücken werden. Ich hab in solchen Fällen weiter nichts gemacht, wie´n Bericht ans Gericht mit der Mitteilung, Betroffenen verstorben (wozu du verpflichtet bist) und das verbunden mit der Mitteilung, das Vermögenssorge nicht angetreten wurde, keine Vermögensverfg. getroffen wurden und Auskunft nicht möglich ist. Punkt. Gr. Rudi
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
|
|
|
|
|
#3 | |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 168
|
Zitat:
tja, ich muss eben noch ´ne Menge lernen.... Habe die Mutter angerufen und sie darum gebeten, bei der Bank einen Finanzstatus zu Beginn der Betreuung (war vor gut 3 Wochen - wo er das Konto hatte habe ich erst drei Tage vor seinem Ableben erfahren) zu besorgen und mir zukommen zu lassen. Außerdem will die RP auch einen Totenschein von mir. Ich lasse mich mal überraschen.. - wenn ich diesen Finanzstatus nicht bekommen sollte, werde ich einfach einen kurzen Bericht schreiben. Gruß Bodhi Geändert von Bodhi (22.12.2010 um 07:25 Uhr) |
|
|
|
|
|
|
#4 |
|
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
|
Bodhi ... du bist nicht VERPFLICHTET die Sterbeurkunde beizubringen. Schau mal ins Personenstandsgesetz. Wir hatten hier die Diskussion schon mal.
Wenn du die Urkunde beschaffst, ist es eher sone Art Kulanz von dir. Im Allgemeinen rücken die Bestattungsunternehmen oder die Verwandten die Urkunde auch raus. Mich hatte aber mal ein Standesamt auflaufen lassen, weil ne pinglige Beamte auf den Paragraphen geritten ist. Da hab ich den Spieß umgedreht und allen die es wissen mussten mitgeteilt, dass der und der verstorben ist und die Sterbeurkunde in dem Amt dort angefordert werden kann. Ich glaube, die hatten dann viel Arbeit - nämlich die, die ich sonst immer gemacht hab. Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 168
|
Kurzes Update mal eben:
Bin nun mal bei der Bank gewesen, bei der der Betreute sein Girokonto hatte, habe mich da als Betreuer vorgestellt und auch die notwendigen Angaben zur Höhe des Guthabens zu Beginn meiner Betreuung und zu einem Stichtag X erhalten. Abschlussbericht ist auch bereits geschrieben. In diesem habe ich auch das von der Mutter des ehemaligen Betreuten beauftragte Bestattungsunternehmen genannt und geschrieben, dass die Sterbeurkunde dort angefordert werden kann. Gruß Bodhi Geändert von Bodhi (26.12.2010 um 13:45 Uhr) |
|
|
|
|
|
#6 |
|
Paragraphenreiterin
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
|
(Schon älter, ich weiß, dennoch ...)
Rudi hat recht! Die Sterbeurkunde kann von Angehörigen als Betreuer angefordert werden. Fremdbetreuer sind nicht zur Besorgung einer Sterbeurkunde verpflichtet. Das Gericht kann (und muss ggfs.) für dienstliche Zwecke eine gebührenfreie Sterbeurkunde anfordern. Wenn der Betroffene verstorben ist und man hatte als Betreuer noch keine Gelegenheit, sich um die vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu kümmern, kommt das so in den Abschlussbericht. Fertig. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|