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gesetzliche Betreuung

 

Wie eine ehrenamtl. Betreuung führen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie eine ehrenamtl. Betreuung führen? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Forenteilnehmer, in meinem ersten Beitrag möchte ich mich ersteinmal kurzfassen, zumal an einem Tag wie heute (Heiligabend) kaum jemand ...


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Alt 24.12.2010, 06:56   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.09.2010
Beiträge: 17
Lächeln Wie eine ehrenamtl. Betreuung führen?

Liebe Forenteilnehmer,

in meinem ersten Beitrag möchte ich mich ersteinmal kurzfassen, zumal an einem Tag wie heute (Heiligabend) kaum jemand die Zeit finden wird und sicher auch nicht finden will, einen Roman lesen zu müssen.

Ich hatte mich vor einiger Zeit bereits registriert, kam aus Zeitmangel bislang jedoch nicht zum Schreiben, eben (auch) aufgrund meiner Betreuertätigkeit. Ich hatte trotz der jahrelangen selbst gemachten Erfahrungen auf diesem Gebiet bislang keine Möglichkeit, mich mit anderen Betreuern/Betreuerinnen intensiv auszutauschen.

Daher bin ich sehr froh, dass ich diese Plattform gefunden habe (Dank an den Initiator dieses Boards).

Meine erste Frage wäre spontan schnell gestellt: Ich kann es ganz und gar nicht nachvollziehen, wie es manche Betreuer (ich nutze hier der Einfachheit halber die männl. Schreibweise, ohne die weibliche missachten zu wollen) den Arbeitsaufwand für mehr als 30 Schützlinge (meist sind es dann Berufsbetreuer, aber egal) bewältigen können.

Meinen Recherchen zufolge bleibt bei dieser Vielzahl von "Fällen" so einiges bei den Betroffenen auf der Strecke. Einer dieser Betroffenen hat explizit aus diesem Grund einen Betreuerwechsel in die Wege geleitet und mich (nach langem Gezetere mit dem Richter) zum ehrenamtlichen Betreuer bestellen lassen. Meine beiden Vorgängerinnen sind hauptamtliche Betreuerinnen, die der Betroffene nicht mehr akzeptieren konnte, weil sie sich kaum noch um ihn gekümmert haben sollen.

Insgesamt "bediene" ich derzeit zwar "nur" fünf an der Zahl, zwei davon mit Vermögenssorge. Da ich mich jedoch sehr intensiv mit den Problemen der Betroffenen beschäftige (4 männliche, 1 weibl.), bleibt wenig Zeit für meine Freizeit. Nebenher bin ich als Webdesigner tätig, weiss oft nicht mehr, wo mir der Kopf steht. Ich kann nicht "Nein" sagen, habe eine sehr ausgeprägte soziale Ader, leide allerdings sehr unter dem 24-Stunden-Tag, der mindestens 72 Stunden haben müsste. Nichteinmal diese Zeitspanne würde reichen.

Morgens um 5 Uhr sitze ich bereits an den ersten Formularen, und abends nach 23 Uhr falle ich wie eine Kartoffel ins Bett. Heute werde ich den Weihnachtsmann spielen, muss noch in einer Betroffenenwohnung den Baum schmücken.

Apropos Pflegedienst: Trotz Aufstockung des zugesprochenen Pflegegeldes wird die Wohnung des Betreuten vernachlässigt, und auch der Betroffene selbst erfährt eine sehr dürftige Körperpflege.

Ein angestrebter Wechsel des Pflegedienstes war nicht möglich, weil der neue Pflegedienst tel. nie erreichbar ist, allenfalls über eine teure Hotline bzw. via Handy. Aber auch das ist ein Thema, zu dem ich noch eine ganze Menge zu schreiben hätte. In den 11 Jahren meiner Betreuertätigkeit ist sehr viel passiert, ich könnte ein Buch veröffentlichen. ;-)

Ich muss jetzt aber ersteinmal diesen Beitrag zum Abschluss bringen, denn mir läuft die Zeit davon. Wenn ich auf Antwortbeiträge nicht so schnell reagieren sollte, wie man es hier im Board möglicherweise erwartet, dann bitte ich um Nachsicht. In diesem Sinne

frohe Feiertage und ein erfolgreiches, gesundes neues Jahr wünscht Ihnen oder Euch (ganz wie Ihr wollt)

Achim aus Hannover
Lotze ist offline  
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Alt 24.12.2010, 08:16   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Zitat:
Zitat von Lotze Beitrag anzeigen
Meine erste Frage wäre spontan schnell gestellt: Ich kann es ganz und gar nicht nachvollziehen, wie es manche Betreuer ... den Arbeitsaufwand für mehr als 30 Schützlinge (meist sind es dann Berufsbetreuer, aber egal) bewältigen können.
Alles nur ne Frage von Management, Abgrenzung und Kompetenz ...

R.
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 24.12.2010, 20:11   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
Standard

Ich habe jetzt 7 Betreuungen und folge dem Rat einer "alten" Berufsbetreuerin:delegieren und abgrenzen!!
Wenn ich lese, dass Du den Weihnachtsbaum in der Wohnung eines Betreuten schmückst, muss ich ungläubig (auch an diesem heiligen Abend) mit dem Kopf schütteln. Vielleicht ist es ein Einzelfall, aber das gehört mit Sicherheit nicht zu den Dingen, die ein Betreuer tun muss. Wichtig ist, so finde ich, dass die Menschen weitestgehend autonom leben. Ich als Betreuerin möchte nicht ständig im Leben der Betreuten präsent sein. Abgrenzung ist äußerst wichtig!
Dann würde man es auch schaffen, mehr Menschen zu betreuen. Denn wenn ich die BB in meinem Umfeld sehe, sind die sehr engagiert und kennen ihre Grenzen. Da werden Betreuungen auch abgelehnt, wenn es schon zu viele sind.
__________________
Ein guter Rat ist nur ein guter Rat für den, der ihn braucht.
Bill Cosby

Newbie ist offline  
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Alt 25.12.2010, 05:11   #4
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Guten morgen zusammen,

Zitat:
Meine beiden Vorgängerinnen sind hauptamtliche Betreuerinnen, die der Betroffene nicht mehr akzeptieren konnte, weil sie sich kaum noch um ihn gekümmert haben sollen.
Hier scheint das berühmte Missverständnis zuzuschlagen, Betreuer "kümmern" sich nicht im eigentlichen Sinn des Wortes. Betreuer verteten möglichst effizient ihre Kunden auf der rechtlichen Ebene.

Den Ansatz von Newbie finde ich bemerkenswert gut, nämlich das wir nicht dafür zuständig sind im Leben unserer Kunden die Rolle des "Freundes" oder Lebensbegleiters zu spielen. Es ist schön wenn man ein persönliches und vertrauensvolles Verhältnis herstellen kann aber so weit zu gehen den Weihnachtsbaum zu schmücken ...da bekomme ich deutlich starke Magenschmerzen. Mit (Berufs) Betreuung hat das wenig bis nichts zu tun.

Vielleicht wäre da die Annahme einer Stelle z.B. beim sozialpsychiatrischen Verein die bessere Möglichkeit.

Schöne Feiertage, Gruss.
Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 25.12.2010, 10:54   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.12.2010
Ort: geht euch nix an
Beiträge: 51
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Guten morgen,

ein Textauszug unter der Teilüberschrift "Tätigkeit des Betreuers" vom 9. Vormundschaftsgerichtstag. Hier wird sehr schön aufgezeigt, dass gesetzliche Betreuung überhaupt nicht nur die Erledigung bzw. Übernahme von Rechtsgeschäften für den Betreuten -also Schreibtischtäterschaft und Sesselfurzertum - meint, sondern durchaus ganz konkrete praktische Hilfestellungen bei der Alltagsbewältigung beinhalten kann:

Zitat:
Teilaufgabe: Herstellen der Handlungsfähigkeit

Bei der Erfüllung der Aufgabe, die rechtliche Handlungsfähigkeit des
Betroffenen herzustellen, hat der Betreuer deshalb zuerst die vorhandenen Fähigkeiten und Möglichkeiten des Betreuten zu aktivieren, diesen zu unterstützen und zu beraten, damit dieser selbst handelt. Er hat also mit ihm z.B. über die zur Wohnungsrenovierung verfügbaren Mittel zu sprechen,
darüber, welcher Aufwand angemessen ist und wofür der Betreute das vorhandene Geld ausgibt.

Besteht Gefahr, dass der Betreute sich ein für ihn zu teures Möbelstück aussucht oder aufdrängen lässt, muss der Betreuer den Betreuten ggf. auch beim Einkauf begleiten. Erst wenn diese schwachen Formen der Rechtsfürsorge nicht genügen, darf der Betreuer als Stellvertreter an Stelle des Betreuten handeln und selbst die nötigen Einkäufe tätigen.
vielmals freundlich grüßend
Same.Bro ist offline  
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Alt 25.12.2010, 11:14   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.10.2010
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 38
Standard

Hi und einen schönen guten Tag!

Der von Dir gepostete Auszug ist sehr interessant. Insbesondere, dass der Betreuer Einkäufe tätigen darf, von müssen ist nicht die Rede.

Es ist doch oftmals so, dass zusätzlich zur gesetzl. Betreuung auch eine Bezugsbetreuung eingerichtet ist (wir danken den Bezugsbetreuern!), die dann diese Tätigkeiten mit dem Betreuten erledigt. Wenn keine eingerichtet ist und ansonsten niemand da ist, kommt natürlich schon in Betracht, dass man als Betreuer selbst mit dem Betreuten größere Anschaffungen erledigt. Aber das Schmücken von Weihnachtsbäumen gehört m.E. eher in den Rahmen der Bezugsbetreuung. Wenn ein gesetzl. Betreuer das für und mit seinen Betreuten durchführt, ist es eher "Privatvergnügen" und dann auch kein Wunder, dass man mit dem Zeitmanagement nicht mehr klar kommt (insbesondere wenn man noch - wie im vorliegenden Fall, eine andere Tätigkeit ausüben muss...)

Geht im Rahmen des Ehrenamtes vielleicht noch, so lange die Zahl der Betreuten überschaubar ist. Bei Berufsbetreuung mit zahlreichen Klienten (kenne ja selbst auch einige mit mehr als 50 Klienten) wird es ja schon zur logistischen Meisterleistung, die persönlichen Kontakte aufrecht zu erhalten. Ist nun mal so, dass man einige Betreute einfach öfter sieht bzw. aufsuchen muss als andere...

Wünsche noch schöne Feiertage,

liebe Grüße, Marion
Orion ist offline  
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Alt 27.12.2010, 17:14   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
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"Erst wenn diese schwachen Formen der Rechtsfürsorge nicht genügen, darf der Betreuer als Stellvertreter an Stelle des Betreuten handeln und selbst die nötigen Einkäufe tätigen."

Der Vormundschaftsgerichtstag regt wohl eher an. Und ich stelle da eher auf dürfen ab, nicht auf müssen. Wir wollen doch als Betreuer nicht das "Alter Ego" des Betreuten sein. Ich wünsche mir für meine Betreuten, dass sie die Einschränkung vielleicht eines Tages auch wieder überwinden und vollkommen eigenständig ihre Angelegenheiten meistern können. Wenn ich dann schon die kleinen Dinge "wegnehme", wie sollen sie sich wieder an die "großen Aufgaben" gewöhnen. Sicher ist das etwas anderes, wenn der Betreute nichts mehr alleine kann, aber dann wohnt er nicht alleine und man kann die Aufgaben delegieren. Alles übernehmen zu wollen oder dies zu versuchen, das geht m.E. nach nicht. Das hat dann für mich etwas von Entmündigung. Und bezüglich solcher Hilfestellungen kann man sich sehr gut von Vereinen oder ähnlichem helfen lassen.
Als einer meine Betreuten, der wieder genesen war, bei der richterlichen Anhörung auf die weitere Betreuung bestand und als Grund angab, dass ich ihn ja antreiben könnte, mal seine Fenster zu putzen und wieder mehr zu machen, ist die Richterin vor Entsetzen fast zusammen gebrochen Er meinte, das war schön, wenn sich jemand um einen kümmert und er hätte gern mehr davon
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Bill Cosby

Newbie ist offline  
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Alt 28.12.2010, 05:51   #8
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Guten Morgen zusammen,

Zitat:
Hier wird sehr schön aufgezeigt, dass gesetzliche Betreuung überhaupt nicht nur die Erledigung bzw. Übernahme von Rechtsgeschäften für den Betreuten -also Schreibtischtäterschaft und Sesselfurzertum - meint, sondern durchaus ganz konkrete praktische Hilfestellungen bei der Alltagsbewältigung beinhalten kann:
Der Vormundschaftsgerichtstag ist nicht ansatzweise bindend hinsichtlich der tatsächlichen Pflichten eines Betreuers, noch hinsichtlich der bestehenden Rechtslage.

Dort wird stellenweise regierungskonform diskutiert wie es um das Betreuungsrecht und die Änderungen dort bestellt ist. Z. B. vor 2005, also vor Einführung der Pauschale fand man im Vormundschaftsgerichtstag viele Beiträge zur Unsinnigkeit allzu häufiger Besuche bei Betreuten, eine Haltung die sich nach Einführung der Pauschale radikal geändert hat, usw. usw.

Auch jetzt bestehen dort Tendenzen, unter fleissiger Mithilfe "unserer" Berufsverbände, die rechtliche Betreuung in das Feld der sozialen Betreuung zu verschieben.
Kost ` ja nix!! (macht der Betreuer ja dann nachgerade für umme auch noch) und erspart einem dann die lästige Diskussion um die Beratungspflicht der Ämter und Behörden, um die Zunahme der bürokratischen und verwaltungstechnischen Aspekte im Leben unserer Bürger......

Ich wiederhole mich in dem Falle gerne: der Vormundschaftsgerichtstag vermittelt lediglich Anregungen, von einer praktischen oder gar faktischen Umsetzung im Betreuungerecht ist man damit aber noch weit entfernt, bzw. diese Anregungen haben in der praktischen Arbeit keine Gültigkeit.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 28.12.2010, 09:03   #9
Forums-Azubi
 
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Ort: geht euch nix an
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Moin,

Zitat:
Der Vormundschaftsgerichtstag ist nicht ansatzweise bindend hinsichtlich der tatsächlichen Pflichten eines Betreuers, noch hinsichtlich der bestehenden Rechtslage.
nö bindend natürlich nicht

Das Aufgabenspektrum, wie es der Betreuungsgerichtstag selbst definiert sieht so aus:
Zitat:
Der Betreuungsgerichtstag e. V. ist ein Fachverband, der sich als Forum des Dialogs aller am betreuungsgerichtlichen Verfahren und der rechtlichen Betreuung beteiligten Personen versteht.

Wir beteiligen uns mittels wissenschaftlich fundierter Stellungnahmen an Gesetzgebungsverfahren des Bundes und der Länder, veranstalten bundesweit und regional Tagungen (Betreuungsgerichtstage), sind Herausgeber der Publikationsreihe Betrifft: Betreuung und Mitherausgeber der Fachzeitschrift Betreuungsrechtliche Praxis (BtPrax).
Mittwoch 23.2.2011 14:00 tagt der Rechtsausschuss des Bundestags zwecks Vormundschafts- und Betreuungsrecht bzgl. des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Hier ist der Gesetzentwurf:

http://www.bundestag.de/bundestag/au...etzentwurf.pdf

das Ziel der Gesetzesänderung ist:
Zitat:
Im Betreuungsrecht weist die Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes darauf hin, dass der persönliche Kontakt insbesondere von Berufsbetreuern zu den Betreuten zurückgegangen ist und vom Gericht aufgrund der vereinfachten Abrechnung weniger intensiv überprüft wird.
Ziel des Entwurfs ist es, den persönlichen Kontakt des Vormunds zu dem Mündel und damit die Personensorge für den Mündel zu stärken. Der persönliche Kontakt zwischen Betreuern und Betreuten soll besser dokumentiert und vom Gericht stärker beaufsichtigt werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor:
Zitat:
die Fallzahlen in der Amtsvormundschaft auf 50 Vormundschaften je Mit- arbeiter zu begrenzen,
die Regelungen zur Berichtspflicht und zur Aufsichtspflicht des Gerichts auch auf die persönlichen Kontakte zwischen Betreuer und Betreutem sinngemäß anzuwenden,
den mangelnden persönlichen Kontakt als Grund für die Entlassung eines Betreuers ausdrücklich zu benennen.
Zitat:
Auch jetzt bestehen dort Tendenzen, unter fleissiger Mithilfe "unserer" Berufsverbände, die rechtliche Betreuung in das Feld der sozialen Betreuung zu verschieben.
Soziale Betreuung ist was anderes als eine gesetzliche, in der es um die rechtswirksame Vertretung des Betreuten geht. Um an Stelle eines Betreuten zu handeln, was z.B. auch die Inanspruchnahme rechtl. Vertretungen in Form von RA beinhalten kann, muss ein Betreuer zwangsläufig den Willen eines Betreuten kennen und hierzu ist kontinuierlicher persönl. Kontakt nötig

So ganz unwesentlich scheinen mir die Äußerungen und Vorschläge des Betreuungsgerichtstags wirklich nicht zu sein
__________________
vielmals freundlich grüßend

Geändert von Same.Bro (28.12.2010 um 09:15 Uhr) Grund: zusätzlicher Satz eingefügt
Same.Bro ist offline  
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Alt 29.12.2010, 17:02   #10
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
Standard @same.bro

Wobei ich zum vgt nunmehr bgt e.V. noch anmerken möchte, dass sich dort ja keine "Autonomen" versammelt haben, sondern sehr viele Experten (bis hin zum Richter am OLG) des Betreuungsrechts.

Über die Ziele kann sich ja jeder in der betreffenden Satzung informieren.

Mir als betroffener Betreuter ist der bgt e.V. als eher "neutrale" Instanz aufgefallen, die auch mal die "Frechheit" besitzt "Lobby-Arbeit" für die Betreuten zu machen (die Schwächsten im Bunde).

Was von den Berufsverbänden der Betreuer kommt ist natürlich keine "Lobby-Arbeit" sondern die pure selbst-und interessenlose Wahrheit. Wobei es dort auch Ansätze gibt, die wirklich im Sinne des Wohls des Betreuten begrüßenswert sind (acta non verba...)

Die ehrenamtliche Betreuung finde ich besonders begrüßenswert, weil finanzielle Interessen nicht im Mittelpunkt stehen (zumindest kommt es in der Form besser rüber).

Zur Berufsbetreuung: Unter dem Vergütungsmodell des VBVG würde ich guten Gewissens keine Berufsbetreuung ausführen wollen, denn die Stunden stehen in der Regel in keinem Verhältnis zum Arbeitsaufwand.

Daraus bilden sich für den logisch denkenden Menschen zwei Alternativen:

Entweder ich mache einen guten, aber unterbezahlten Job oder ich muss schneller arbeiten und weglassen (was eine gewisse Fehlerkultur beleben dürfte) und dabei bleibt der eigentliche Sinn der persönlichen Betreuung doch eher auf der Strecke.

Die wenigen, die ihr Pensum innerhalb des Stundenkontigents voll schaffen, können sich guten Gewissens und voller Stolz auf die Schulter klopfen....aber das können ja auch nicht die sein, die oft rumjammern.....weil sich hier ja Vergütung und Aufwand in vollster Harmonie die Waage halten.

betreute Grüße

nam
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud

Geändert von nam (29.12.2010 um 17:09 Uhr)
nam ist offline  
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