Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Verschwundene Rechnungslegung - Was tun

Dies ist ein Beitrag zum Thema Verschwundene Rechnungslegung - Was tun im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hi zusammen, ich habe ein Problem und zwar ist meine gesamte Rechnungslegung unwiederbringlich zerstört. Das Gericht hat die Richtigkeit allerdings ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Situation der Betreuer/innen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 01.01.2011, 18:43   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.01.2011
Beiträge: 2
Standard Verschwundene Rechnungslegung - Was tun

Hi zusammen,
ich habe ein Problem und zwar ist meine gesamte Rechnungslegung unwiederbringlich zerstört. Das Gericht hat die Richtigkeit allerdings schon festgestellt und diese Schreiben habe ich auch noch. Die Kontoauszüge kann ich mir von der Bank neu geben lassen und einige Abbuchungsbelege lassen sich auch wieder auftreiben (ist das überhaupt nötig, da das Gericht ja schon geprüft hat?). Was ist aber mit solchen Dingen wie Quittungen der Betreuten, die sie mir für Barabhebungen ausgestellt hat, die ich für sie getätigt habe. Meine betreute Person ist auch sehr renitent und mißtrauisch, so dass ich dort garantiert keine erneuten Quittungen bekomme. Für ein paar sachdienliche Antworten wäre ich sehr dankbar. Kann mir irgendwas passieren, drohen Sanktionen???
Keks ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.01.2011, 19:23   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 50
Standard

Hallo Keks,

wieso ist deine Rechnungslegung zerstört?

Sind die Belege bei Gericht verlorengegangen? Wenn du die Prüfung schriftlich hast,kann die von seitens des Gerichts nicht viel passieren.
Deiner Betreuten kann du dann ja diesen Bescheid zeigen und erklären was passiert ist.
Du bist in erster Linie dem Gericht rechenschaft schuldig.

Gruß Goda
goda ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.01.2011, 19:36   #3
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Moin Keks

Wenn Du das so machst, wie Goda es vorschlägt, dann ist der Betreute ja villeicht bereit, nochmal eine Entlastungserklärung, in der das mit der Anerkennung vom Gericht und dem Verlust der Unterlagen drinsteht, auszustellen. Damit ist dann auch wirklich gut.
Zumindest kann dass seitens des Betreuten oder dessen Angehörigen kein Ärger mehr kommen. Vom Gericht auch nicht.
Und ich vermute mal, dass - falls das Finanamt mal kommen und Prüfen wollte - auch dann der Ärger schnell gegessen ist. Das FA hat zwar nicx in den Akten zu suchen, aber falls Du mal Auslagen zurücküberwiesen hast oder eine Vergütung vom Konto des Betreuten überwiesen hast, wollen sie den Beleg sehen. (Wenn nicht, gibt es eh# nix zu befürchten)

Viel Glück wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2011, 06:57   #4
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Keks,

sowas ist total blöde aber kommt auch schon mal vor. Eine meiner Rechnungslegungen ist bei Gericht verloren gegangen, ich hatte noch Kopien der einzelnen Kontolisten und der Zusammenfassung, die habe ich dann nochmals abgegeben.

Bei Dir ist das Zeug wenigstens nach der Prüfung erst verschwunden, beschaffe also in Ruhe was noch wieder zu beschaffen ist. Anstatt der teuren Kontoauszüge können ja z.B die Ausdrucke aus dem Online Banking Gültigkeit haben.

Vielleicht bessert sich das Verhältnis zu deiner Betreuten und Du kannst ihr das irgendwann später erzählen ohne dass sich aktuell euer Verhältnis verschlechtert.

Dem Gericht würde ich auf jeden Fall das Verschwinden in einem Zweizeiler mitteilen- das wars dann.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2011, 07:36   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.01.2011
Beiträge: 2
Standard

Vielen Dank für eure Antworten. Also verschwunden sind die Unterlagen, da sie versehentlich bei einer Auf- und Umräumaktion im Altpapier gelandet sind (eine lange Geschichte und total dumm gelaufen....das war die Megakurzfassung). Also ich fasse nochmal zusammen. Wichtig ist, dass der Bescheid vom Gericht da ist, wo drin steht, dass keine Beanstandungen bei der Rechnungslegung aufgetreten sind?? Die Belege sind erstmal nicht so wichtig? Dann werde ich erst im Fall der Fälle anfangen, mir diese neu zu beschaffen. Ich hatte schon echt Angst, dass mir dann irgendwelche Strafen drohen oder ähnliches. Ich gehe nicht davon aus, dass ich von der Betreuten eine Unterschrift bekommen werde, da sie dement ist und wenn sie sich an etwas nicht erinnert, dann ist es auch so nie passiert. Ich habe nur Angst, dass, weil sie so ist, wie sie ist, mir irgendwann die Hölle heiß macht, dass alles weg ist und wenn sie dann noch bestreitet, dass sie die Bargeldabhebungen, die ich für sie gemacht habe, erhalten hat, was dann? Die Belege mit ihrer Unterschrift sind ja nun leider weg...oder reicht da im Zweifel auch das Schreiben vom Gericht, dass alles geprüft und in Ordnung ist???
Sonja
Keks ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2011, 08:26   #6
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Moin! Moin!...UND EIN FROHES NEUES JAHR!!!!!!!!

Wie bekommt Ihr die Rechnungslegung denn sicher zum Gericht, damit sie nicht evtl. schon vorher versemmelt wird, bzw. Ihr nachweisen könnt, dass Ihr sie angefertigt und verschickt habt?
Am besten direkt dem RP gegen Quittung auf den Tisch legen, schon klar!...aber wie macht Ihr es in der Praxis tatsächlich?...üble Vorstellung, dass alle Belege plötzlich futsch sind oder "nie abgegeben" wurden!

@Keks: Ist doch prima, dass Du die Bestätigung einer korrekten Rechnungslegung hast...das ist doch schon ne ganze Menge!...da brauchst Du Dir bestimmt nicht so viele Sorgen machen!!!...nur nicht in der Nähe der Altpapiersammlung ablegen!

Liebe Grüße in die Runde!

Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2011, 13:47   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Von mir ebenfalls


Zitat:
Wie bekommt Ihr die Rechnungslegung denn sicher zum Gericht, damit sie nicht evtl. schon vorher versemmelt wird,
Ich bringe die immer höchstpersönlich zum Gericht, auch wenn es umständlicher ist und etwas Fahrerei bedeutet. Nach Möglichkeit verbinde ich die Abgabetermin, d.h., sofern eine Rechnungslegung im Januar und die andere im Februar beim gleichen Gericht fällig ist, dann wird entweder eine früher oder eine später eingereicht.

Zitat:
Am besten direkt dem RP gegen Quittung auf den Tisch legen, schon klar!...aber wie macht Ihr es in der Praxis tatsächlich?.
Die werden bei uns von den Rpflegern nicht angenommen, sondern sind auf der Geschäftsstelle abzugeben.

Zitat:
üble Vorstellung, dass alle Belege plötzlich futsch sind oder "nie abgegeben" wurden!
Finde ich auch, deshalb gehe ich immer auf Nummer sicher.

Selbst wenn ich die mal direkt in den Briefkasten vom Amtsgericht einwerfe, habe ich Bedenken, dass die Rechnungslegung auf dem Weg bis zum Betreuungsgericht verloren gehen könnte.

Bisher, toi, toi, toi ist nie was weggekommen, bzw. nur einmal sind Unterlagen verloren gegangen, die man nach Überprüfung an mich zurückgesendet hatte. Da wurde ich an das Empfangsbekenntnis erinnert, aber es war nix bei mir angekommen. Das konnte aber aufgeklärt werden.
Tina L. ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2011, 14:29   #8
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Thorsten,

ich habe in der Geschäftsstelle mein Fach und leere das fast jeden dritten Tag. Dabei gebe ich meine Post, u.a. auch die Rechnungslegung persönlich auf der Geschäftsstelle ab.

Wie es gelaufen ist als bei Gericht was verloren ging habe ich schon geschrieben, ich weiss allerdings von einer Kollegin aus Würzburg, die hat den Gerichtsbriefkasten benutzt, das Ding war nicht mehr aufzufinden und sie musste alles wieder besorgen- Bayern halt.

Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2011, 14:38   #9
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Meint Ihr denn, dass das Gericht sich in solchem Fall mit ner Kopie der Rechnungslegung zufrieden geben würde, falls die Originalversion doch irgendwie auf dem Weg dorthin verschwinden sollte?...sollte doch reichen, oder?...das Kopieren ist natürlich oberaufwendig, aber ich stelle mir das Wiederbeschaffen einer umfangreichen Belegsammlung noch aufwendiger vor!

Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2011, 14:42   #10
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Thorsten,

das hängt vom jeweiligen Gericht ab, dazu gibt es wohl keine allgemeingültige Antwort (siehe mein Fall aus Bayern).

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
verlust rechnungslegung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:02 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27