Dies ist ein Beitrag zum Thema Abrechnung bei ehrenamtlicher Betreuung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Man kann es ja noch sagen: Erstmal ein gutes neues Jahr.
Nun zu meinem Problem:
Ich habe bereits vor einiger ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: 57539 Breitscheidt
Beiträge: 11
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Man kann es ja noch sagen: Erstmal ein gutes neues Jahr.
Nun zu meinem Problem: Ich habe bereits vor einiger Zeit über eine Komapatientin berichtet, deren Betreuung ich vom 17.11. bis 6.12.2010 inne hatte. Die Frau ist am 6.12 gestorben, und ich weiss nicht, ob/wie mir entstandene Kosten abgerechnet werden können. Wenn der Pauschalbetrag von 323 Euro/Jahr umgerechnet wird auf die Betreuungstage, ist nur ein Bruchteil meiner Kosten abgedeckt. Ich habe zusammen gerechnet, dass für Handytelefonate, Porto, Fahrtkosten insgesamt rd. 38 Euro angefallen sind ohne Festnetz-, Fax- und Kopierkosten ganz zu schweigen vom Zeitaufwand, der immens war, weil der Lebensgefährte (seit 35 Jahren) nichts mit der Frau zu tun haben wollte, als sie krank wurde. Hat jemand von euch da ein paar Tipps? Danke schon mal im voraus. |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 123
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Als eaB entscheidest du, ob du die tatsächlich entstandenen Kosten abrechnen möchtest oder die Pauschale wählst (diese Wahl für die gesamte Betreuung bindend).
Also einfach die Kosten auflisten, abschicken und noch ein paar positive Gedanken für den RP dann klappts auch mit der Kostenerstattung.Gruß inne-huhn Geändert von inne-huhn (05.01.2011 um 15:51 Uhr) |
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